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Beiträge zur einer privaten Rentenversicherung - als Sonderausgabe voll absetzbar?

Frage von Kaemmerer Kaemmerer

Sind die Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht mit mindestens 12 Jahren Laufzeit und Versicherungsbeginn vor dem 01.01.2005, sowie erster Beitragzahlung vor dem 31.12.2004 voll als Sonderausgabe bei der Einkommenssteuererklärung absetzbar? Oder gibt es hier einen Höchstbetrag etc.?

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von FordPrefect FordPrefect

    Bei laufenden Beitragszahlungen und mindestens einer 12-jährigen Laufzeit sind die Beiträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar; die Kapitalisierung spielt dann keine Rolle. Die Höchstbeiträge hängen von der Erwerbstätigkeit ab.

    Kommentar von asapasap asapasapasapasap

    richtig

  • 0
    Antwort von asapasap asapasap

    Bei Arbeitnehmern sind die Höchstbeträge meist mit den Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erschöpft. Die Beiträge zu Versicherungen können oftmals nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.

    Kommentar von asapasap asapasapasapasap

    Die Beiträge zu den "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" können bis zu einem bestimmten Höchstsatz steuerlich geltend gemacht werden:

    2400 €, wenn die Beiträge zur Krankenversicherung in vollem Umfang allein getragen werden (z.B. Selbstständige)

    1500 €, wenn die Beiträge zur Krankenversicherung teilweise vom Arbeitgeber übernommen werden oder ein Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall besteht (Angestellte, Beamte, Rentner)

    bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppeln sich die Beträge, für jeden Ehepartner wird geprüft, welcher Höchstbetrag auf ihn zutrifft

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    Antwort von Drachenbaum Drachenbaum

    beiträge für Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht sind nicht voll anrechenbar.

    Kommentar von Kaemmerer KaemmererKaemmerer

    sondern? wie hoch max? ca. -- danke vorab!

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