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Beiträge zur Berufsgenossenschaft

Frage von Paterchen Paterchen

Hallo zusammen, war von Mai - 01.Dezember 2011 selbstständig und Aufstocker. Einnahmen hatte ich in diesem Zeitraum nicht. Habe Beiträge (Ratenzahlung) an die BG Verkehr in Hamburg gezahlt. Nun fordert die BG noch knapp 300,00€ von mir.Ist das zulässig zumal ich keine Einnahmen hatte? Beziehe jetzt ALG II

Vielen Dank!!

Paterchen

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Antworten (1)

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    Antwort von sabirke sabirke

    Diese Frage kann Dir nur jemand der Beitragsabteilung dieser BG beantworten. Bei den meisten BG-en ist der Unternehmer überhaupt nicht pflichtversichert, bei der Verkehrs-BG kann es anders sein. Die Antworten dazu findest Du in der Satzung der BG. Wenn Dir Dein Beitragsbescheid nicht schlüssig erscheint leg Widerspruch ein, mit der Bitte um Aussetzung der Vollstreckung bzw. Stundung der Beiträge bis zur Klärung und beschreibe Deine finanzielle Situation, am besten Belege mitschicken, Kopien von den Bescheiden des Arbeitsamtes und so, oder schreib dass Du die nachreichst. Der Beitrag selbst richtet sich übrigens nach Einkommen, Gefahrtarifstelle (Gefahrklasse) und Beitragsfuß. Vielleicht waren zu niedrige Raten festgelegt?

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