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Beistandschaft/Unterhalt zu geringer Gewinn aus Selbstständigkeit

Frage von emigrant emigrant

Hallo, ich bin gegenüber meiner Tochter (15j) lt.Gerichtsbeschluss von 2005 ab Januar 09 zu einem Unterhalt von €320.- Mon. verpflichtet, kann aber seit Beginn der Selbstständigleit 1997 (vor der Trennung) die volle Zahlung nicht leisten. Ich knapse mir mit Not € 100 im Monat ab und überweise den Betrag an das Jugendamt. Dieser Betrag ist vor Jahren vom Jugendamt mit Einverständniß meiner Exfrau wegen der geringen Einkünfte so festgelegt worden. Nun will das Jugendamt im Rahmen der Beistandschaft das ich den vollen Betrag unverzüglich überweise, sonst droht mir eine Zwangsvollstreckung und die eidesstattliche Versicherung was den Tod meines selbstständigendaseins zur Folge hätte (laufende Kredite, zahlungsverpflichtungen gegenüber Lieferanten etc) Was ist zu tun um diesen Schritt des Jugendamtes zu verhindern?

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Antworten (4)

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    Antwort von nero070 nero070

    Hallo emigrant, Du unterliegst ggü. Deiner Tochter einer gesteigerten Erwerbsobligenheit. Das bedeute, dass Du alles tun musst, um den Mindestunterhalt zu leisten. Wenn Deine Selbststänigkeit nicht genügend Gewinn abwirft, kann von Dir die Aufnahme einer besserbezahlten unselbstständigen Tätigkeit verlangt werden. Um dem zu entgehen, wäre auch ein zusätzlicher Nebenjob hilfreich. Einfach sagen, ich bin selbststänidg und es kommt nicht mehr dabei rum is nicht. Klingt hart, ist aber leider so.

    Kommentar von emigrant emigrant

    Also gut dann werde ich die Selbstständigkeit wohl an den Nagel hängen und mich in die Reihe der Langzeitarbeitslosen einreihen müssen. Dann kriegt leider keiner mehr etwas ausser ich der sich dann von der lieben Allgemeinheit bezahlen lassen wird. Schöne Gesetze...schönes Deutschland Hauptsache wir pumpen Milliarden in Bankerärsche und marode Autoindustrien. Mit mir nicht

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    Antwort von anni66 anni66

    Da gilt wohl nur anrufen, sich mit den Jugendleuten einigen und vertrösten bis du deine AKTUELLEN ZAHLEN offengelegt hast. Das Problem besteht aber nicht erst seit Heute!!!!!! Schäm dich.

    Kommentar von emigrant emigrant

    Nein seit heute nicht. Ich arbeite 12 bis 14 Stunden am Tag um meine Verpflichtungen erfüllen zu können....mehr geht leider nicht.

    Ich könnte ja nun alles riskieren...Insolvenz durch eidesstattliche Versicherung...mich zu Hause auf die Couch setzen und Hartz 4 kassieren.

    Kommentar von emigrant emigrant

    aber wer zum Teufel will das denn? Die sollen doch froh sein das ich es schaffe mich selber am Leben zu halten aber nein...das wollen sie mir jetzt auch noch nehmen. Da bleibt ja nichts anderes mehr als Hartz 4. Ich könnte mich ja bewerben schreiben sie....klar bei der entspannten Situation in der Automobilbranche heutzutage kriege ich an jeder Ecke einen Job der mir 2000.-EUR bringt

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    Antwort von JinxValentine JinxValentine

    Du wirst dich vermutlich nicht ewig vor deinen Verpflichtungen drücken können, was ich persönlich auch ganz gut finde. Das machen eh schon viel zu viele Väter.

    Kommentar von emigrant emigrant

    was heisst drücken?? Wenn kein Geld da ist kann man nichts verteilen !!

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    Antwort von Taraa Taraa

    Nochmal Dein Einkommen (Bilanz) offen legen und den zu zahlenden Unterhalt neu festlegen lassen!

    Kommentar von emigrant emigrant

    mein Einkommen ist von meiner Steuerberaterin dargelegt worden...dehalb ja nun die Aufforderung 10 Jahre Arbeit und Anstrengung wegzuschmeissen

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