Beistandschaft trotz Väterlichen Unterhalt?

5 Antworten

Dagegen kann er nichts machen !

Wenn er seinen Unterhaltspflichten nachkommt,dann ist es doch irrelevant ob eine Beistandschaft besteht oder nicht.

Das bedeutet ja nur,dass nicht mehr die Ex - sondern das Jugendamt die Unterhaltsansprüche des Kindes durchsetzt,also in regelmäßigen Abständen die Einkommens / Vermögensverhältnisse des unterhaltspflichtigen prüfen wird und danach wird dann die Höhe des zu zahlenden Unterhalts festgesetzt.

Dagegen kann der Mann nichts tun...

Aber eine Beistandschaft ist doch nichts Bedrohliches. 

Es bedeutet doch lediglich, dass es zukünftig das Jugendamt übernimmt, die Einkommensnachweise des Mannes einzufordern und anhand seines Einkommens die Höhe des Unterhaltes für das Kind zu berechnen (Dazu besteht alle zwei Jahre die Möglichkeit - von Seiten der Mutter oder eben des Jugendamtes im Rahmen der Beistandschaft...). 

Über diesen Unterhalt kann das Jugendamt dann einen "Titel" ausstellen. 

Auch ein Jugendamts-Titel ist keine Bedrohung. Darin ist lediglich der Betrag festgehalten, den er regelmäßig zahlen muss - nicht mehr und nicht weniger. 

Für die Mutter besteht dann die Möglichkeit, den Unterhalt pfänden zu lassen, wenn er ihn nicht zahlen würde....

Der Vater hat dann "schwarz auf weiß", welchen Betrag er zu zahlen hat - nicht weniger, aber auch nicht mehr....

Mehr Einfluss hat eine Beistandschaft nicht (- falls der Mann so etwas vermuten sollte.....), sie hat keinen Einfluss auf das Umgangsrecht oder kein Mitspracherecht in anderen Belangen.....

Dagegen kann er nichts machen, warum auch? Es ist das gute Recht der Mutter sich Hilfe zu holen bei der Berechnung des Unterhaltes. Das macht die Beistandschaft. 

Dass Unterhalt gezahlt wird, heißt ja nicht zwangsläufig, dass die Summe korrekt ist und wenn korrekt Unterhalt gezahlt wird, wovor hat der Vater dann Angst, frage ich mich. Was bringt ihn denn zur Verzweiflung? 

Eine Beistandschaft tut doch nicht weh und hilft im Endeffekt ja beiden Parteien zu Klarheit, wenn alles schriftlich geregelt und überprüft ist. 

 Ich denke das das JA der Mutter viel abnimmt, sei es bei der Erhöhung der Zahlungen wenn sie fällig wird  etc... Mit der Diskretion ist es jedenfalls vorbei... 

Soviel ich weiß, muss man die beistandschaft nicht unterschreiben bzw zusagen.

Mich hat man damals gefragt gehabt und ich war leider so dumm, das zu unterschreiben. Wenn es i-wie geht, bloß nicht unterschreiben.