Beistandschaft. Jugendamt. Fragebogen?

4 Antworten

Selbstverständlich dürfen sie Auskunft fordern. Immerhin soll das Jugendamt für den Unterhalt aufkommen, den du nicht zahlst. Also darf das Jugendamt auch erfahren, ob du wirklich nicht in der Lage bist, selbst Unterhalt für dein Kind zu zahlen und ob es nötig ist, dass das JA einspringen muss.

Bedenke, das Geld, welches das JA vorstreckt, musst du zurück zahlen - sobald du zahlungsfähig bist.

Das Unterhalt zahle ich immer pünktlich nach Düsseldorfer Tabelle

Ich würde sagen, dass hier eine unsachgemäße Antwort von Menuett vorliegt. Das Jugendamt hat jederzeit die Möglichkeit lt. Gesetz im Rahmen der Amtshilfe diese Unterlagen selbst bei den entsprechenden Ämtern und beim Arbeitgeber anzufordern. Und das wird das Jugendamt sowieso machen. Auch dann, wenn die Angaben des Angabepflichtigen ausgefüllt sind und vorliegen. Das Jugendamt möchte doch nur kontrollieren, ob der Pflichtige falsche Angaben gemacht hat. Denn sie wissen ja sowieso alles !!
Gruß

Auch das Jugendamt hat ohne einen richterlichen Beschluss keine Möglichkeiten, derart persönliche Dinge einfach abzufragen.

Auch die brauchen einen richterlichen Beschluss.

Wenn dem so wäre, wie du sagst,müssten die den Vater ja gar nicht fragen, sondern sich einfach die Daten holen und dann berechnen.

Erst mal ist das jetzt Freiwillig, sie können sich die Auskünfte, wenn sie dir nicht glauben, auch selber einholen.

Du kannst freiwillig liefern.

Machst Du das nicht, dann kannst Du Dich auf ein Verfahren gefasst machen, dass Dich dazu bringt.

Und das kostet dann noch mehr...

Unsachgemäße Antwort !!!

@Inge3105

Das ist genau das, was passiert, wenn er seine Angaben nicht nachweist.