Ja ich weiss das es ein Ehrenamt ist wozu ich verpflichtet, aber het einer dies schonmal irgendwie umgehen können?
Antworten (3)
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0Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
canbycancanbycan
Stimmt, du bist verpflichtet...
Hast du berufliche oder familiäre Gründe, die dich an diesem Tag unabkömmlich machen??? ;)
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0Antwort von
FolienkartoffelFolienkartoffel
Dich 2 Tage davor krank melden, am besten mit Attest, klappt !!!
Kommentar von
canbycancanbycan Das wäre link!(Wenn's ne Ausrede ist)
Der Organisator im Rathaus ist ne "ganz arme Sau" ein blöder Job ist das. Und wenn dann auch noch solche Witzbolde kurz vorher absagen, hat der echt Probleme.
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0Antwort von
teardrop1109teardrop1109
Ich - aber dafür brauchts richtig gute Gründe.
Kommentar von
helgerzhelgerz Bin Selbständig und hätte Verdienstausfall z.B.??
Kommentar von
teardrop1109teardrop1109 Nein. Du erhältst ja ein so genanntes "Erfrischungsgeld" als Ausgleich. Bei mir war es eine Schwerbehinderung.
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Diese Frage
Beruflich wäre kein Problem, bin in der EDV tätig und könnte da Bereitschaftsdienst nachweisen
Tja, Pech für die Politiker. Wenn du beruflich unabkömmlich bist, kannst du nicht den Beisitzer machen.
Vergiss aber nicht, für dich selbst Briefwahl zu beantragen. - Sieht nämlich blöd aus, wenn du erst den Job absagst, dann aber frisch geduscht und gleich nach dem Frühstück um 11:30 Uhr ins Wahllokal marschierst.
ja das hört sich überzeugend an..DANKE!