Meine Oma hat ein lebenslanges Wohnrecht im Haus meiner Eltern - sie beteiligt sich weder an Kosten für Strom, Heizung oder Wasser. Gibt es ein Rechtsgrundlage, die diese Sachverhalte klärt? Das Verhältnis zwischen meinen Eltern und meiner Großmutter ist äußerst angespannt, Kommunikation ist nur noch über Dritte möglich. Um meinen Eltern die Situation zumindest finanziell zu erleichtern, wäre es schön, wenn wir etwas in der Hand haben, um meine Oma zu Zahlungen zu verpflichten. Vielen Dank im Voraus für Antworten!
Beinhaltet lebenslanges Wohnrecht auch kostenlose Nutzung von Strom, Heizung und Wasser?
Antworten (11)
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3Antwort von
tergennatergenna
was steht denn genau im Vertrag? Dort als Allererstes nachschauen. Denn Wohnrecht ist nicht gleich Wohnrecht. Wenn dort "Nebenkosten" mit dazugehören, dann müssen deine Eltern die Kosten übernehmen, falls es nicht aufgeführt ist, würde ich mir rechtliche Hilfe holen (meiner Rechtsauffassung nach gehört es dann nämlich nicht dazu)
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3Antwort von
monja1995monja1995
Lebenslanges Wohnrecht ist nur das recht, lebenslang in dem Objekt wohnen zu dürfen, das entbindet nicht davon, die Nebenkosten zu tragen
Wenn die alte Dame nicht einsichtig ist, läßt sich das bestimmt von einem Anwalt bestätigen -
2Antwort von
DickeBerthaDickeBertha
Solange es von Deinen Eltern und Deiner Großmutter nicht vertraglich anders geregelt ist, muss Deine Großmutter auch Nebenkosten zahlen.
http://www.lr-online.de/tipps-und-trends/LR-Spartipps;art12595,1942570Kommentar von
LittleArrowLittleArrow Wo steht das in § 1093?
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DickeBerthaDickeBertha Für so genaue Auskünfte frag besser einen Anwalt.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Default.asp?gclid=CNmHxZb_2JsCFUgTzAodUim9Bg -
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2Antwort von
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''Die durch die Benutzung verursachten Nebenkosten muss der Berechtigte tragen, ebenso die Kosten der Instandhaltung.''
http://www.anwalt.de/rechtstipps/das-wohnrecht-bgb_000644.html
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LittleArrowLittleArrow Direkt aus dem § 1093 BGB kann man diese Kostenbeteiligung nicht ablesen; sie muß sich in den unter Absatz 1 aufgeführten Paragrafen verstecken. Vielleicht § 1036 BGB?
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2Antwort von
Niobe1958Niobe1958
Wenn der Vertrag keine Regelungen zur Übernahme der Nebenkosten beziehungsweise zur Unentgeltlichkeit des Wohnrechts enthält, ist der Wohnberechtigte nach Paragraf 1093 BGB verpflichtet, die durch die Benutzung verursachten Wohnnebenkosten wie Müll, Wasser (nebst Entwässerung) und Heizung (Schornsteinfeger als Begleitkosten der Heizung) zu tragen. Die Kosten für die Gebäudeversicherung gehören hingegen nicht dazu. Der Inhaber des Wohnrechts ist berechtigt, die zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen mitzubenutzen. Zu diesen Anlagen gehören die Wasserleitung und die Abwasserleitung, der Schornstein und die Straße vor dem Grundstück. Die Aufwendungen für den Betrieb der Gemeinschaftsanlagen hat der Wohnberechtigte in Höhe eines der Größe seines Wohnungsanteils entsprechenden Prozentsatzes mitzutragen. Allgemein ist zu sagen: Öffentliche und private Lasten des Gebäudes beziehungsweise des Gebäudeteiles, des Grundstücks sowie außergewöhnliche Unterhaltungskosten hat der Eigentümer zu tragen. Sache des Wohnberechtigten sind hingegen privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Abgaben, die mit der Ausübung des Wohnrechts zusammenhängen, sowie gewöhnliche Unterhaltungskosten. Das gilt, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Maßgeblich sind die konkreten Umstände des Einzelfalls. Quelle:http://www.lr-online.de/tipps-und-trends/LR-Spartipps;art12595,1942570
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LittleArrowLittleArrow Direkt aus dem § 1093 BGB kann man diese Kostenbeteiligung nicht ablesen; sie muß sich in den unter Absatz 1 aufgeführten Paragrafen verstecken. Vielleicht § 1036 BGB?
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2Antwort von
Saarland60Saarland60
Auch wenn das Wohnrecht unentgeltlich ist, müssen Nebenkosten gezahlt werden. So jedenfalls die aktuelle Rechtsprechung.
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1Antwort von
KlausMariaKlausMaria
Nein !!!!
Meine Mutter hat auch lebenslanges Wohnrecht erst bei meinem Bruder als der noch Hausbesitzer war und nach seinem Tod bei uns anderen Geschwistern, der einzige Unterschied zu einem Mieter ist das keine Miete anfällt alles andere ist Sache des Nutzers also Deiner Oma.
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1Antwort von
swallowtailswallowtail
Nein. Das ginge ja zu weit. Wohnrecht heißt lediglich, das Recht in der Wohnung zu leben und nichts für die Wohnung bezahlen zu müssen (Miete). Aber für den Eigenverbrauch an Wasser ,Strom, Müllabfuhr müssen sie schon selbst zahlen. Auch können sie anteilig an den Kosten für die Gebäudeversicherung herangezogen werden.
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1Antwort von
DonBrushDonBrush
Mal abgesehen vom Rechtlichen: Schämt ihr euch nicht?
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swallowtailswallowtail Wieso schämen. Solche Wohnrechtler sind dann Schmarotzer.
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DonBrushDonBrush Du kannst doch eine Oma, die vielleicht ihr Leben lang für diese Familie geackert hat nicht als Schmarotzer bezeichnen!
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swallowtailswallowtail Weiß man das? Jeder sollte gefälligst selbst für seine Kosten aufkommen und niemanden auf der Tasche liegen. Egal, ob er nun 40 Jahre gearbeitet hat oder nicht. Ich würde mich schämen, so etwas zu tun.
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DonBrushDonBrush Du bist unglaublich.
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RamsesIIRamsesII Schrecklich nette Familie.
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Andika0874 Ich denke nicht, dass man hier über uns urteilen sollte, wenn man die Situation nicht kennt - wir stellen hier nur eine Frage und sind froh über Antworten, die der Sache dienen. Über ethische Aspekte machen wir uns alleine Gedanken!
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0Antwort von
bubikopf53bubikopf53
aber ja, voraussgesetzt du hast ne omma die deine nebenkosten freiwillig übernimmt.
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bubikopf53bubikopf53 sorry hatte nicht fertiggelesen: die oma muß ihre nebenkosten selbst zahlen! holt euch mal rechtlichen rat.
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Andika0874 Ja, das haben wir uns gedacht:) danke für die Richtungstellung!
DH