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Beinhaltet lebenslanges Wohnrecht auch kostenlose Nutzung von Strom, Heizung und Wasser?

Frage von Andika0874 Andika0874

Meine Oma hat ein lebenslanges Wohnrecht im Haus meiner Eltern - sie beteiligt sich weder an Kosten für Strom, Heizung oder Wasser. Gibt es ein Rechtsgrundlage, die diese Sachverhalte klärt? Das Verhältnis zwischen meinen Eltern und meiner Großmutter ist äußerst angespannt, Kommunikation ist nur noch über Dritte möglich. Um meinen Eltern die Situation zumindest finanziell zu erleichtern, wäre es schön, wenn wir etwas in der Hand haben, um meine Oma zu Zahlungen zu verpflichten. Vielen Dank im Voraus für Antworten!

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Antworten (11)

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    Antwort von tergenna tergenna

    was steht denn genau im Vertrag? Dort als Allererstes nachschauen. Denn Wohnrecht ist nicht gleich Wohnrecht. Wenn dort "Nebenkosten" mit dazugehören, dann müssen deine Eltern die Kosten übernehmen, falls es nicht aufgeführt ist, würde ich mir rechtliche Hilfe holen (meiner Rechtsauffassung nach gehört es dann nämlich nicht dazu)

  • 3
    Antwort von monja1995 monja1995

    Lebenslanges Wohnrecht ist nur das recht, lebenslang in dem Objekt wohnen zu dürfen, das entbindet nicht davon, die Nebenkosten zu tragen
    Wenn die alte Dame nicht einsichtig ist, läßt sich das bestimmt von einem Anwalt bestätigen

    Kommentar von guterwolf guterwolfguterwolf

    DH

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    Antwort von DickeBertha DickeBertha

    Solange es von Deinen Eltern und Deiner Großmutter nicht vertraglich anders geregelt ist, muss Deine Großmutter auch Nebenkosten zahlen.
    http://www.lr-online.de/tipps-und-trends/LR-Spartipps;art12595,1942570

    Kommentar von LittleArrow LittleArrowLittleArrow

    Wo steht das in § 1093?

    Kommentar von DickeBertha DickeBerthaDickeBertha

    Für so genaue Auskünfte frag besser einen Anwalt.
    http://www.frag-einen-anwalt.de/Default.asp?gclid=CNmHxZb_2JsCFUgTzAodUim9Bg

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    Antwort von bitmap bitmap

    ''Die durch die Benutzung verursachten Nebenkosten muss der Berechtigte tragen, ebenso die Kosten der Instandhaltung.''

    http://www.anwalt.de/rechtstipps/das-wohnrecht-bgb_000644.html

    Kommentar von LittleArrow LittleArrowLittleArrow

    Direkt aus dem § 1093 BGB kann man diese Kostenbeteiligung nicht ablesen; sie muß sich in den unter Absatz 1 aufgeführten Paragrafen verstecken. Vielleicht § 1036 BGB?

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    Antwort von Niobe1958 Niobe1958

    Wenn der Vertrag keine Regelungen zur Übernahme der Nebenkosten beziehungsweise zur Unentgeltlichkeit des Wohnrechts enthält, ist der Wohnberechtigte nach Paragraf 1093 BGB verpflichtet, die durch die Benutzung verursachten Wohnnebenkosten wie Müll, Wasser (nebst Entwässerung) und Heizung (Schornsteinfeger als Begleitkosten der Heizung) zu tragen. Die Kosten für die Gebäudeversicherung gehören hingegen nicht dazu. Der Inhaber des Wohnrechts ist berechtigt, die zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen mitzubenutzen. Zu diesen Anlagen gehören die Wasserleitung und die Abwasserleitung, der Schornstein und die Straße vor dem Grundstück. Die Aufwendungen für den Betrieb der Gemeinschaftsanlagen hat der Wohnberechtigte in Höhe eines der Größe seines Wohnungsanteils entsprechenden Prozentsatzes mitzutragen. Allgemein ist zu sagen: Öffentliche und private Lasten des Gebäudes beziehungsweise des Gebäudeteiles, des Grundstücks sowie außergewöhnliche Unterhaltungskosten hat der Eigentümer zu tragen. Sache des Wohnberechtigten sind hingegen privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Abgaben, die mit der Ausübung des Wohnrechts zusammenhängen, sowie gewöhnliche Unterhaltungskosten. Das gilt, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Maßgeblich sind die konkreten Umstände des Einzelfalls. Quelle:http://www.lr-online.de/tipps-und-trends/LR-Spartipps;art12595,1942570

    Kommentar von LittleArrow LittleArrowLittleArrow

    Direkt aus dem § 1093 BGB kann man diese Kostenbeteiligung nicht ablesen; sie muß sich in den unter Absatz 1 aufgeführten Paragrafen verstecken. Vielleicht § 1036 BGB?

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    nebenkosten müssen selbst getragen werden

  • 2
    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Auch wenn das Wohnrecht unentgeltlich ist, müssen Nebenkosten gezahlt werden. So jedenfalls die aktuelle Rechtsprechung.

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    Antwort von KlausMaria KlausMaria

    Nein !!!!

    Meine Mutter hat auch lebenslanges Wohnrecht erst bei meinem Bruder als der noch Hausbesitzer war und nach seinem Tod bei uns anderen Geschwistern, der einzige Unterschied zu einem Mieter ist das keine Miete anfällt alles andere ist Sache des Nutzers also Deiner Oma.

  • 1
    Antwort von swallowtail swallowtail

    Nein. Das ginge ja zu weit. Wohnrecht heißt lediglich, das Recht in der Wohnung zu leben und nichts für die Wohnung bezahlen zu müssen (Miete). Aber für den Eigenverbrauch an Wasser ,Strom, Müllabfuhr müssen sie schon selbst zahlen. Auch können sie anteilig an den Kosten für die Gebäudeversicherung herangezogen werden.

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    Antwort von DonBrush DonBrush

    Mal abgesehen vom Rechtlichen: Schämt ihr euch nicht?

    Kommentar von swallowtail swallowtailswallowtail

    Wieso schämen. Solche Wohnrechtler sind dann Schmarotzer.

    Kommentar von DonBrush DonBrushDonBrush

    Du kannst doch eine Oma, die vielleicht ihr Leben lang für diese Familie geackert hat nicht als Schmarotzer bezeichnen!

    Kommentar von swallowtail swallowtailswallowtail

    Weiß man das? Jeder sollte gefälligst selbst für seine Kosten aufkommen und niemanden auf der Tasche liegen. Egal, ob er nun 40 Jahre gearbeitet hat oder nicht. Ich würde mich schämen, so etwas zu tun.

    Kommentar von DonBrush DonBrushDonBrush

    Du bist unglaublich.

    Kommentar von RamsesII RamsesIIRamsesII

    Schrecklich nette Familie.

    Kommentar von Andika0874 Andika0874

    Ich denke nicht, dass man hier über uns urteilen sollte, wenn man die Situation nicht kennt - wir stellen hier nur eine Frage und sind froh über Antworten, die der Sache dienen. Über ethische Aspekte machen wir uns alleine Gedanken!

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    Antwort von bubikopf53 bubikopf53

    aber ja, voraussgesetzt du hast ne omma die deine nebenkosten freiwillig übernimmt.

    Kommentar von bubikopf53 bubikopf53bubikopf53

    sorry hatte nicht fertiggelesen: die oma muß ihre nebenkosten selbst zahlen! holt euch mal rechtlichen rat.

    Kommentar von Andika0874 Andika0874

    Ja, das haben wir uns gedacht:) danke für die Richtungstellung!

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