Muß der Arbeitgeber bei einem Minijob zusätzlich eine Unfallversicherung abschließen, oder beinhaltet der Minijob eine Unfallversicherung?
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Bei der Minijobzentrale findet man auch dazu die Antwort.
Aber sei's drum: ich habe mich kürzlich aus eigenem Interesse informiert und folgendes erfahren:
Bei haushaltsnahen Dienstleistungen ist die Unfallversicherung bereits über die Minijobzentrale abgeschlossen, also enthalten.
Ist der Arbeitgeber ein Unternehmer (mit Betriebsnummer - ist für bestimmte Bereiche erforderlich, auch wenn man sonst kein Unternehmer ist, z.B. bei Umbauarbeiten am Haus), dann sind 40 Stunden für die jeweilige "Einheit" (also z.B. Renovierung einer Wohnung, nächste "Einheit" könnte die nächste Wohnung sein usw.) versicherungsfrei, danach muß man bei der zuständigen Unfallversicherung anmelden und bezahlen.
Alles klar? - Sonst empfehle ich einen Anruf bei der Minijobzentrale - und durchfragen, weil man die Antworten selten beim ersten Anruf erhält, leider.

Beim Minijob ist man generell bis zu 6 Wochen bei Unfall krankenversichert. Ist man aber länger als 6 Wochen krank,gibt es nichts von der Krankenkasse an Krankengeld,da man nur geringfügigen Beitrag geleistet hat.
bitmap am 2. Juni 2008 12:45 Aber Verletztengeld gibt es. Das hat mit der Krankenkasse nichts zu tun.
bitmap am 2. Juni 2008 12:50 Ach ja, Entgeltfortzahlung gibts natürlich auch für Minijobber (vom Arbeitgeber). Insofern hat das ganze mit Krankenkasse nichts zu tun. Auch beim Arzt wird das anders abgerechnet (nicht über die gesetzliche KK!). Deshalb sollte ein AN immer beim Arzt sagen, wenn er einen Wege- oder Arbeitsunfall gehabt hat.
Also im Grunde ist deine Antwort (@Hawai71) vollkommen falsch.
Hawaii71 am 3. Juni 2008 12:51 Sie ist nicht falsch,da ich bei der AOK und der Bundesknappschaft nachgefragt hatte,als ich im jahr 2006 einen betriebsufall hatte.
Für die gesetzliche Unfallversicherung ist aber die Berufsgenossenschaft zuständig. Der Arbeitgeber muss für geringfügig Beschäftigte die Beiträge an die BG anmelden und entrichten.

Für geringfügig entlohnte Minijobs zahlen Arbeitgeber Pauschalbeiträge in Höhe von maximal 30,1 Prozent des Verdienstes. Das sind neben 15 Prozent zur Renten- und 13 Prozent zur Krankenversicherung noch die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent (sofern nicht per Lohnsteuerkarte abgerechnet wird) sowie 0,1 Prozent Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft. Für Minijobber, die privat oder gar nicht krankenversichert sind, zahlen Arbeitgeber keinen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung.
(minijob-zentrale.de)
Schön kopiert - aber das beantwortet die Frage überhaupt nicht!
hallo laborador Deine Frage interessiert mich sehr und noch mehr eine klare, richtige Antwort. Bitte schreibe Deine Lösung rein. Wäre Dir sehr dankbar