Muß der Arbeitgeber bei einem Minijob zusätzlich eine Unfallversicherung abschließen, oder beinhaltet der Minijob eine Unfallversicherung?
Beinhalten Minijobs eine Unfallversicherung?
Antworten (4)
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4Antwort von
anjannianjanni
Bei der Minijobzentrale findet man auch dazu die Antwort.
Aber sei's drum: ich habe mich kürzlich aus eigenem Interesse informiert und folgendes erfahren:
Bei haushaltsnahen Dienstleistungen ist die Unfallversicherung bereits über die Minijobzentrale abgeschlossen, also enthalten.
Ist der Arbeitgeber ein Unternehmer (mit Betriebsnummer - ist für bestimmte Bereiche erforderlich, auch wenn man sonst kein Unternehmer ist, z.B. bei Umbauarbeiten am Haus), dann sind 40 Stunden für die jeweilige "Einheit" (also z.B. Renovierung einer Wohnung, nächste "Einheit" könnte die nächste Wohnung sein usw.) versicherungsfrei, danach muß man bei der zuständigen Unfallversicherung anmelden und bezahlen.
Alles klar? - Sonst empfehle ich einen Anruf bei der Minijobzentrale - und durchfragen, weil man die Antworten selten beim ersten Anruf erhält, leider.
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1Antwort von
tradaixtradaix
Für geringfügig entlohnte Minijobs zahlen Arbeitgeber Pauschalbeiträge in Höhe von maximal 30,1 Prozent des Verdienstes. Das sind neben 15 Prozent zur Renten- und 13 Prozent zur Krankenversicherung noch die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent (sofern nicht per Lohnsteuerkarte abgerechnet wird) sowie 0,1 Prozent Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft. Für Minijobber, die privat oder gar nicht krankenversichert sind, zahlen Arbeitgeber keinen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung.
(minijob-zentrale.de)
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1Antwort von
Hawaii71Hawaii71
Beim Minijob ist man generell bis zu 6 Wochen bei Unfall krankenversichert. Ist man aber länger als 6 Wochen krank,gibt es nichts von der Krankenkasse an Krankengeld,da man nur geringfügigen Beitrag geleistet hat.
Kommentar von
bitmapbitmap Aber Verletztengeld gibt es. Das hat mit der Krankenkasse nichts zu tun.
Kommentar von
bitmapbitmap Ach ja, Entgeltfortzahlung gibts natürlich auch für Minijobber (vom Arbeitgeber). Insofern hat das ganze mit Krankenkasse nichts zu tun. Auch beim Arzt wird das anders abgerechnet (nicht über die gesetzliche KK!). Deshalb sollte ein AN immer beim Arzt sagen, wenn er einen Wege- oder Arbeitsunfall gehabt hat.
Also im Grunde ist deine Antwort (@Hawai71) vollkommen falsch.
Kommentar von
Hawaii71Hawaii71 Sie ist nicht falsch,da ich bei der AOK und der Bundesknappschaft nachgefragt hatte,als ich im jahr 2006 einen betriebsufall hatte.
Kommentar von
kleineroteHexekleineroteHexe Für die gesetzliche Unfallversicherung ist aber die Berufsgenossenschaft zuständig. Der Arbeitgeber muss für geringfügig Beschäftigte die Beiträge an die BG anmelden und entrichten.
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0Antwort von
mauselchenmauselchen
hallo laborador Deine Frage interessiert mich sehr und noch mehr eine klare, richtige Antwort. Bitte schreibe Deine Lösung rein. Wäre Dir sehr dankbar
Schön kopiert - aber das beantwortet die Frage überhaupt nicht!