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Beingebrocen

Frage von LimiteR LimiteR

Hallo, am 24.4.2009 wurde ich von einem Fahrrad angefahren. Dabei hab ich mir mein Waden und Schienenbein gebrochen. Wurde auch Operiert und hab ne Platte im Bein. Es war stockdunkel draußen (21:00) Er hatte kein licht und keine klingel. Ich wollte fragen was ich anschmerzensgeld verlangen wegen dem kann ich nid in die schule und deswegen bleibe ich sitzen! MFG

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Antworten (8)

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    Antwort von Cardinal104 Cardinal104

    Das war im April,Du haettest laengst mit einem Rechtsanwalt sprechen sollen!!

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    DH ! - es ist aber auch jetzt noch nicht zu spät dafür!

    Kommentar von Cardinal104 Cardinal104Cardinal104

    es ist nie zu spaet!!Auf dem schnellst Weg zum Anwalt!!

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    Antwort von YayYay YayYay

    die können dich deswegen aber nicht sitzen bleiben lassen

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    Antwort von Clausvon Clausvon

    Warum bleibt man denn wegen einer Verletzung sitzen, im Zweifel liegt es doch an den Leistungen die man erbracht hat. Unabhängig davon ist Gang zum Anwalt natürlich anzuraten. Bei der Höhe des Schmerzensgeldes gibt die Tabelle www.schmerzensgeld.info ca. 5.000 EUR an.

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    Antwort von LimiteR LimiteR

    Ya mit Anwalt war klar das weiß ich schon :) und mit Geld Hallo ich bleib sitzen! Hatte schmerzen kann nid laufen und und und... da muss odch was sprignen oder?

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Attest vom Arzt und ab zum Anwalt!!!

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    Antwort von LimiteR LimiteR

    Ich bleib aber sitzen dafür kann ich NIX... Und ich kann doch keinen Rechtsanwalt sprechen sollen wenn ich wissen wollte wieviele schmerzen ich habe um alles genau richtig zu erzählen! Ya Polizei war da... und meine Schule ist 1 Stunde weit weg und Auto haben wir nid Krankentransport übernimmt die Kasse nid und kann sowieso nid im auto sizzen!

    Kommentar von Cardinal104 Cardinal104Cardinal104

    Sprich mit einem Rechstanwalt,der holt sich Gutachten vom Arzt!! Das Schuljahr wiederholst Du halt!! Obwohl Dich keine Schule sitzen lassen kann wenn es aus Krankheitsgruenden ist!!

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Was ahben deine Eltern denn dazu gesagt?

    Da für dich zu handeln gehört mit zu ihren Aufgaben.

    Du kannst aber auch jetzt noch einen Rechtsanwalt einschalten. Hoffentlich war damals Polizei da?

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    Antwort von friever friever

    man kann auc hmit dem gebrochenen bein in die schule gehen!das ist kein grund..

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