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Beim zu schnell fahren mit Roller erwischt...

Frage von KockyKanter1 KockyKanter1

Hallo wurde vor ca 3 Monaten mit dem Roller erwischt, als ich 55 fuhr. Ich durfte aber nur 25 km/h. Es ist das erste mal und Drossel hab ich auch schon lange wieder drin. Alles gestanden usw und Polizist meint, dass das Verfahren wohl eingestellt wird. Mein Freund, der mit mir gefahren ist, hat nun gestern einen Brief bekommen, das das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde ( er fuhr genauso schnell ). Ich habe aber noch keinen Brief bekommen ...

Vor 3 oder 4 jahren hatte ich schonmal was mit der Polizei zutun, kann es sein, dass es desswegen länger dauert ???

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Antworten (9)

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    Antwort von RealSausi RealSausi

    Ich hoffe, daß hier noch was nachkommt. Das das Verfahren gegen Deinen Freund eingestellt ist, wird wohl ein bedauerlicher Irrtum sein. Es ist ja nicht nur so, daß Ihr gegen Verkehrsregeln verstoßen habt. Nein, Ihr habt auch noch technische Manipulationen am Roller vorgenommen, die mit Sicherheit die Betriebserlaubnis erlöschen lassen. Also wenn´s nach mir ginge, wäre das für ein Jahr Führerscheinentzug gut. Leider geht´s aber nicht nach mir und Ihr werdet wohl auch in Zukunft hirnlos Eurer Leben und das Anderer gefährden.

    Kommentar von Rehbilein RehbileinRehbilein

    Sehr gute Antwort.

    So sehe ich das auch

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Die Sache als solche sehe ich aehnlich. Aber der Satz mit dem Fuehrerscheinentzug ist etwas falsch. Haette er einen Fuehrerschein, dann waere es kein Fahren ohne Fahrerlaubnis gewesen. Das war es nur, weil er keinen Fuehrerschein hatte. Und deswegen kann auch keiner entzogen werden.
    Er hat lediglich eine Mofapruefbescheinigung. Das ist kein Fuehrerschein und kann daher auch nicht entzogen werden.

    Kommentar von Gingryu GingryuGingryu

    Ja, Es WAR fahren ohne gültige Fahrerlaubniss. Seine Fahrerlaubniss ist auf Fahrzeige bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h begrenzt. Für Fahrzeige, die schnelelr sind HAT er keine Fahrerlaubniss. Das ist doch die Krux bei dem ganzen und weshalb er Probleme bekommen kann. Es besteht juristisch kein Unterschied zwischen dem was er gemacht hat und wenn er mit nem PKW losgefahren wäre.

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    Antwort von Gingryu Gingryu

    Das Verfahren muss nicht eingestellt werden. Das hängt vom bearbeitenden Staatsanwalt ab. Ich finds immer wieder klasse, dass so viele junge Leute es schon fast herbeisehnen ihren Führerschein fürs Auto erst 3 Jahre später machen zu dürfen, nur um ein paar km/h schneller mit dem Roller zu fahren. Das steht für mich in keiner Realtion zu dem Nutzen, dendie paar km/h bringen.

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    Antwort von ebikiller ebikiller

    wenn das vor drei jahren auch wegen roller war dann wird es nicht eingestellt

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    Antwort von ProPhiL ProPhiL

    tja.. konsequenzen sind nicht immer positiv, aber trotzdem immer NÖTIG!

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    Antwort von Blutgw66 Blutgw66

    Hallo Ich wohne in Österreich und da darf man 45 max 50km\h fahren. Ist auch langsam. Aber meiner meinung nach würde ich das teil entdrosseln. Ich meine: 1. Meine oma geht zu Fuß schneller als ich mit dem roller. 2. Wenn ich du währe würde ich kein Roller kaufen! man schmeisst viel geld raus und das für 25km\h, Benzin kosten usw... Meinermeinung nach würde ich das komplette teil so schnell auftiunen wir nur möglich ^-^ hab ich selbst getan 110km\h (mit Generic Spin B05) Danke =)

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    Antwort von Rehbilein Rehbilein

    Wenn du den Brief nicht innerhalb von genau 3 Monaten von der Behörde bekommst, kannst du das ganze Anfechten. Ab Beginn des 4. Monats beginnt m.E. bereits die Verjährung.

    Tipp für die Zukunft: Fahr nächstes mal langsamer.

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Nee, hier ist das mit der Verjaehrung ganz anders. Die drei Monate gelten bei Ordnungswidrigkeiten, wenn nicht innerhalb dieser Zeit gegen die betroffene Person direkt ermittelt bzw etwas angeordnet wird. Und selbst dort gelten nach einem erlassenen Bussgeldbescheid schon 6 Monate. Hier handelt es sich sogar um eine Straftat.

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    Antwort von Pauli1965 Pauli1965

    Es kann sein, dass bei dir nochmal genauer geprüft wird, da du ja schon mal aufgefallen bist.

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    Antwort von zuckerschnecke1 zuckerschnecke1

    mach dir kein kopf der kommt noch

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    Antwort von Muenzenfreund Muenzenfreund

    Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat und wird nicht einfach so eingestellt.

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