Patient hat bereits Gutachten und kann den Zahnarzt wechseln, Zahnarzt weigert sich den Eigenanteil zurück zu zahlen. Sondern möchte das Geld erst erstatten durch seine Versicherung und den Nachweis der Nachbehandlung. Da es um eine sehr intensive Zahnbehandlung über eine längeren Zeitraum geht und Patient sich mit Versicherungen nicht auskennt, und Krankenkasse auch Ihren Kassenanteil zurück fordert möchte der Patient zudem die Rechnung mit Nachweis überteuert war das Geld auf einmal zurück, auch ist noch kein Zahnarzt des Vertrauens für den Patienten gefunden. Kann der Zahnarzt darauf bestehen erst eine erneute Behandlung durchführen zu lassen. Laut Krankenkasse soll es dem Zahnarzt finanziell nicht gut gehen.
beim Zahnarzt doppelt zahlen
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Deine Frage ist für dieses Forum nicht geeignet. Die Beantwortung deiner Frage bedarf ausgesprochen gute Kenntnisse im haftungsrecht für Ärzte und im krankenversicherungsrecht. Hinzu kommt, daß hier niemand die wirkliche Situation kennt. Es bleibt m.e. Nach nur sich einen wirklichen fachanwalt für solche Sachen zu suchen. Eine Rechtsschutzversicherung deckt solche Dinge.
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dangersciolismdangersciolism
Ich verstehe die Frage nicht wirklich, aber es geht wohl um Kostenerstattung vom Zahnarzt. Dann würde ich doch Hilfe von der Krankenkasse anfordern. Wenn die nichts machen können, dann bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Kommentar von
Safiy es geht einfach darum dass der Zahnarzt die Rechnung nicht Rückerstatten möchte und hier geht es nicht nur um einen kleinen Betrag sondern um ein paar tausend Euro, der Zahnarzt begründet die mit diesem Satz: laut aktueller Rechtsprechung, erst nach Vorlegen der alten, ungenügenden Arbeit und der Rechnung des Nachbehandlers, eine Erstattung durch seine Versicherung möglich seine Versicherung interessiert den Patienten aber nicht, Krankenkasse versucht selbst gerade Ihren Anteil irgendwie zu bekommen.
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jockljockl
Ich nehme an dass das Gutachten den erstbehandelnden Zahnarzt nicht eben "gut" aussehen lässt. Dann aber ist das aber eben nur ein Gutachten. Der betroffene Arzt findet jemanden der ein anders lautendes Gutachten ausstellt und dann liegen Zwei auf dem Tisch.
Wie gut es dem Zahnarzt finanziell geht steht zunächst nicht zu Debatte. Rein gefühlsmässig wird diese "Geschichte" ohne Anwalt wohl nicht abgehen. Denn der Zahnarzt kann zunächst auf einer Nachbehandlung bestehen.
Kommentar von
Safiy es sind schon zwei Gutachten unabhängig gelaufen und zu Gunsten des Patienten ausgefallen, zu dem hat der Zahnarzt einem Behandlungswechsel der kzv zugestimmt.
Ein Zahnarzt kann nicht mehr auf eine Nachbehandlung bestehen wenn der Patient nicht möchte hier, gibt es drei Link im Internet dazu bzw. Rechtsprechungen die zu Gunsten des Patienten sind
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Guten Rat in dieser Angelegenheit kannst Du, ehe Du einen Anwalt einschaltest, zunächst von der betreffenden Krankenkasse bekommen. Dort sollte man Dich über Deine Rechte als Patient informieren können.
Kommentar von
Safiy leider hat die Krankenkasse den Patient in den 1,5 Jahren schon sehr hängen lassen. Und ist nur auf Ihr Recht bedacht. Vermutlich ist ein RA das beste gut ist aber auch erst mal soviel Infos wie möglich zu bekommen da ein RA ja doch für jede Kleinigkeit abrechnet. Der Patient würde sich ja auf die Versicherung einlassen nur zahlt diese dann wircklich
Danke, das möchte der Patient vermeiden, viel Geld, Kosten Vorstrecken...
Nach Rücksprache mit der Versicherung ist eine Erstattung, laut aktueller Rechtsprechung, erst nach Vorlegen der alten, ungenügenden Arbeit und der Rechnung des Nachbehandlers möglich.
so sagt der Zahnarzt zu dem Patienten