Sweetdreamy87 am 14.08.2009 um 16:08 Uhr
Ich habe heute mit meinem Freund darüber diskutiert, wie das nun ist mit dem Rüberlassen von Fußgängern lediglich beim Verlassen des Kreisverkehrs, nicht beim Reinfahren. Ich kenne es noch aus der Fahrschule so, dass man grundsätzlich beim Abbiegen/Straße wechseln die Fußgänger rüberlassen MUSS! Und da man beim Verlassen des Kreisverkehrs ja quasi auch abbiegt, muss man Fußgänger rüberlassen. Bitte nur antworten, wer es definitiv weiß. Ich bin mir doch ziemlich sicher, dass man dort die Fußgänger rüberlassen muss, auch wenn das den Fluss des Kreisverkehrs behindert.
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

ein Autofahrer muss grundsätzlich immer den Fußgängern den Vortritt gewähren! Das war schon immer so und wird auch immer so bleiben! Also JA man muss die Fußgänger rüberlassen!!!
Ja man muss sie rüberlassen hab ich auch so gelernt

Du gehst recht in deiner Annahme, man muß die Fußgänger rüber lassen, dort sind auch fast immer Zebrastreifen....
Nein, da sind nicht immer Zebrastreifen.
Joschy0907 am 14. August 2009 17:09 nicht immer, aber "fast" immer....

Im deutschen Straßenverkehr: ja, die Fußgänger haben dort Vorrang.
Ja du muss warten und die fussgänger die strasse überqueren lassen
Man MUSS die Fußgänger rüberlassen. Hab erst vor knapp 1 1/2 Jahren Führerschein gemacht, deshalb bin ich mir hierbei 10000%ig sicher.

die Städte sind deswegen gehaltem Zebrastreifen nicht nahe der Kreisel zu erstellen

Bei einem Zebrastreifen haben die Fussgänger immer Vortritt! Leider wird das in vielen Ländern nicht beachtet. Wenn aber Jemand vor einem Fussgängerstreifen frühzeitig anhält, hat er sicher ein deutsches Kennzeichen. Ich finde, dass die Deutschen die besten Autofahrer der Welt sind. Grüessli Igitta
Sweetdreamy87 am 14. August 2009 17:44 leider ist hier nicht an jedem kreisverkehr ein zebrastreifen,also sehr selten, deswegen meint mein freund, dass man sie dort nicht rüber lassen muss.
Auch beim Reinfahren müssen Fußgänger rübergelassen werden.
Stimmt so nicht. Vor dem Einfahren muss ein Zebrastreifen sein, um dem Fußgänger den Vortritt zu gewähren.
Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr müssen Fußgänger rübergelassen werden.

immer rüberlassen. Würdeste das in einer Füherscheinprüfung nicht machen, wärste auch durchgefallen. (Hat mir mein FL mehr als einmal eingebleut^^)