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Beim Verlassen des Kreisverkehrs Fußgänger rüberlassen?

gefragt von Sweetdreamy87Sweetdreamy87 am 14.08.2009 um 16:08 Uhr

Ich habe heute mit meinem Freund darüber diskutiert, wie das nun ist mit dem Rüberlassen von Fußgängern lediglich beim Verlassen des Kreisverkehrs, nicht beim Reinfahren. Ich kenne es noch aus der Fahrschule so, dass man grundsätzlich beim Abbiegen/Straße wechseln die Fußgänger rüberlassen MUSS! Und da man beim Verlassen des Kreisverkehrs ja quasi auch abbiegt, muss man Fußgänger rüberlassen. Bitte nur antworten, wer es definitiv weiß. Ich bin mir doch ziemlich sicher, dass man dort die Fußgänger rüberlassen muss, auch wenn das den Fluss des Kreisverkehrs behindert.


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Ksjuch
beantwortet von Ksjuch am 14. August 2009 16:10
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Hilfreichste Antwort

ein Autofahrer muss grundsätzlich immer den Fußgängern den Vortritt gewähren! Das war schon immer so und wird auch immer so bleiben! Also JA man muss die Fußgänger rüberlassen!!!


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anonym
beantwortet von Micoper am 14. August 2009 16:09
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Ja man muss sie rüberlassen hab ich auch so gelernt


rufi2009
beantwortet von rufi2009 am 14. August 2009 16:10
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du hast 100% -ig recht.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 14. August 2009 16:10
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Du gehst recht in deiner Annahme, man muß die Fußgänger rüber lassen, dort sind auch fast immer Zebrastreifen....

Kommentar von Simple_avatar6smallOrchidee1 am 14. August 2009 17:08

Nein, da sind nicht immer Zebrastreifen.

Kommentar von Eddd1e866a7e975e2eb070a3a9dcb564smallJoschy0907 am 14. August 2009 17:09

nicht immer, aber "fast" immer....


soedergren
beantwortet von soedergren am 14. August 2009 16:13
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Im deutschen Straßenverkehr: ja, die Fußgänger haben dort Vorrang.



anonym
beantwortet von PaulSh am 14. August 2009 16:10
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Ja du muss warten und die fussgänger die strasse überqueren lassen


anonym
beantwortet von AntiSkiller am 14. August 2009 16:10
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Man MUSS die Fußgänger rüberlassen. Hab erst vor knapp 1 1/2 Jahren Führerschein gemacht, deshalb bin ich mir hierbei 10000%ig sicher.


DerSteppenwolf
beantwortet von DerSteppenwolf am 14. August 2009 16:12
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die Städte sind deswegen gehaltem Zebrastreifen nicht nahe der Kreisel zu erstellen


Igitta
beantwortet von Igitta am 14. August 2009 17:37
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Bei einem Zebrastreifen haben die Fussgänger immer Vortritt! Leider wird das in vielen Ländern nicht beachtet. Wenn aber Jemand vor einem Fussgängerstreifen frühzeitig anhält, hat er sicher ein deutsches Kennzeichen. Ich finde, dass die Deutschen die besten Autofahrer der Welt sind. Grüessli Igitta

Kommentar von 04bd3c0644e3e132e6b5f1106c0ff8b6smallSweetdreamy87 am 14. August 2009 17:44

leider ist hier nicht an jedem kreisverkehr ein zebrastreifen,also sehr selten, deswegen meint mein freund, dass man sie dort nicht rüber lassen muss.


anonym
beantwortet von Rolfe am 14. August 2009 23:09
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Auch beim Reinfahren müssen Fußgänger rübergelassen werden.

Kommentar von Mausi2548 am 15. August 2009 18:34

Stimmt so nicht. Vor dem Einfahren muss ein Zebrastreifen sein, um dem Fußgänger den Vortritt zu gewähren.


anonym
beantwortet von Mausi2548 am 15. August 2009 18:32
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Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr müssen Fußgänger rübergelassen werden.


Siraaa
beantwortet von Siraaa am 16. August 2009 11:19
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immer rüberlassen. Würdeste das in einer Füherscheinprüfung nicht machen, wärste auch durchgefallen. (Hat mir mein FL mehr als einmal eingebleut^^)


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