Wenn ein Pferd verkauft wird und der Verkäufer hat die Stallmiete für 3 Monate nicht bezahlt. Muß das dann der neue Eigentümer bezahlen oder bleiben die Schulden beim Verkäufer?
Beim Verkauf eines Pferdes gehen da eventuelle Unterstellschulden mit auf den neuen Eigentümer?
Antworten (11)
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WetWillyWetWilly
Das Pferd kann, rein juristisch, als Sache keine Schulden machen.
Die Unterstellschulden verbleiben bei demjenigen, der den Vertrag geschlossen hat - also beim Vorbesitzer.
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BiBu86 Der vertrag ist ursprünglich zwischen Einstaller - einfachhalber nenne ich ihn "Mieter" und "Vermieter" geschlossen worden. Mit dem Kauf des Pferdes entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen Pferdeverkäufer und Pferdekäufer. Folgend sind das zwei Paar Schuhe. Kann es sein, dass sich der "Vermieter" generell für ausbleibende/fällige Forderungen gegen den Einstaller ein Zurückbehaltungsrecht am Pferde gesichert hat? Dies MUSS zwingend im Pensionsvertrag stehen, es muss Schriftvekehr geben nur dann darf ggf. auch der Pferdeverkäufer nicht mehr verkaufen... ööööööööhh, sofern es überhaupt einen Einstellvertrag giebt....
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mibokimiboki
Die bereits entstandenen Kosten bleiben beim bisherigen Eigentümer. Der neue Eigentümer ist erst mit Abschluss des Vertrages für die neuen Kosten verantwortlicht. Ich kenne aber einen Stall, der im Einstellvertrag ein Pfandrecht auf das Tier vereinbart, falls die Kosten nicht bezahlt werden. In so einem Fall hätte das Pferd also nicht verkauft werden dürfen.
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firebenny Hab mal ne Frage wenn kein Vertrag zur Unterbringung des Pferdes geschlossen wurde, sondern nur mündliche Absprachen ohne Handschlag getätig wurden, gehen dann die Unterstellschulden an den Käufer über oder bleiben die auch in diesem Fall beim Vorbesitzer? Was haben die Parteien überhaupt jetzt für Rechte wenn kein Vertrag besteht? Hab da überhaupt keine Ahnung weil ich kein Pferd besitze und ich mich nur für meinen Bekannten schlau machen möchte. Vielen Dank für euer Hilfe schon mal im Vorraus!
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BibisorglosBibisorglos
Na das wäre ja praktisch! Ich verkaufe mein Pferd und die Stallmiete vom letzten Jahr wird gleich noch mitbezahlt! Nein, wie kommt man auf sowas?Dann verkauf ich auch meinen Hund und bin die Schulden Bei Fressnapf auch gleich los. Stell Dir mal vor,jemand kauft ein Aquarium und muß die Wasserrechnung vom Vorbesitzer löhnen. Und wenn jemand meine Tochter heiratet stell ich ihm die Kindergartenkosten in Rechnung.Von vor 20 Jahren.Du bist lustig.
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Strider Nein, wieso auch? Wenn jemand ein Auto verkauft, und z.B. vorher die Miete für eine Garage nicht bezahlt hat, dann gehen diese Schulden doch auch nicht an den Käufer des Autos über!
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Tabaluga1961Tabaluga1961
nein - Verkäufer ist zuständig.
Ich würd mit Käufer und Verkäufer sprechen, evt. wird der Rückstand vom Preis abgezogen und V erhält die Differenz.
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FalkTauberleFalkTauberle
Das Pferd ist keine Immobilie und die Unterstellkosten keine Hypothek.
Schuldner bleibt der vorherige Eigentümer des Pferdes. (Man kann natürlich vertraglich fast alles vereinbaren.)
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JakkerJakker
Der Verkäufer haftet grundsätzlich für die Stallkosten bis zum Tage des Verkaufs! Der Rest ist Verhandlungssache mit dem Käufer.
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