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Beim umzug muss ich das heizöl von meinem Vormieter kaufen

Frage von potty potty

Ich muss das Heizöl vom Vormieter kaufen was muss ich zahlen?den alten preis für was sie es gekauft haben oder darf er ein neuen preis machen so wie das öl heute kostet

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Antworten (9)

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    Antwort von kaischrodt kaischrodt

    Restbestand ermitteln, Rechnung über Öl-Lieferungen zeigen lassen und dementsprechend ausrechnen! Die Ausrede keine Belege zur Hand, kein Problem, den LIeferant anrufen, der sendet Euch eine Kopie!

    Das Öl hat einen Einkaufspreis und nur diesen musst Du zahlen! Ist bei einer normalen Heizkostenabrechnung nicht anders, da wird die sogenannte First in, first out -Methode angewandt!

    Also, nicht über den Tisch ziehen lassen ;-) !!

    Kommentar von potty potty

    vielen dank für eure hilfe finde ich cool

  • 4
    Antwort von mitra54 mitra54

    Wenn dir der Preis nicht paßt, biete dem Vormieter an, daß er sein Öl mit nehmen kann.

    Kommentar von potty potty

    vielen dank für eure hilfe finde ich cool

  • 3
    Antwort von tradaix tradaix

    Steht die Kaufverpflichtung im Vertrag? Wenn nein, dann kann er es doch mitnehmen (abpumpen).

    Lasse Dir die letzte Rechnung vorlegen und erkundige Dich nach dem aktuellen Heizölpreis; wähle dann den günstigeren.

  • 3
    Antwort von HerrLich HerrLich

    Das hast Du gerade eben gefragt. Was für einen Preis ihr letztlich daraus macht, ist Deine/eure Verhandlungssache.

    Kommentar von vollimleben vollimlebenvollimleben

    Endlich!!DH

    Kommentar von HerrLich HerrLichHerrLich

    Häh?

    Kommentar von potty potty

    vielen dank für eure hilfe finde ich cool

  • 3
    Antwort von Indy72 Indy72

    Dafür gibt es keine Regelung. Ihr könnt frei verhandeln. Notfalls kann der Vormieter "sein Öl" mitnehmen.

    Kommentar von potty potty

    vielen dank für eure hilfe finde ich cool

  • 2
    Antwort von gnat01 gnat01

    du musst garnichts kaufen... verhandlungen sind auf freiwilliger basis möglich... frag ihn doch mal, was er damals "seinen vormietern" für deren öl gelatzt hatte (ob überhaupt) und was sie da für lösungen gefunden hatten, und setz dann auf deine menschenkenntisse ob er dann irgendwas was erfindet oder die wahrheit sagt ;-)

    Kommentar von potty potty

    vielen dank für eure hilfe finde ich cool

  • 2
    Antwort von HerrKaptein HerrKaptein

    genau mitnehmen soll ers wenn er dich betupsen will

    Kommentar von potty potty

    vielen dank für eure hilfe finde ich cool

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    Antwort von LittleArrow LittleArrow
  • 0
    Antwort von LittleArrow LittleArrow

    Etwas anders beantwortet:

    1. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter verpflichtet, die Restmenge des vom Mieter des Einfamilienhauses vertragsgemäß beschafften Heizöls gegen Kostenerstattung zu übernehmen. AG Weilheim, Urteil vom 3.3.1986, Az. 1 C 913/85 WM, Heft 77S. 221, 1987

    2. Den Vermieter trifft bei Beendigung des Mietverhältnisses die Verpflichtung, das vom Mieter vertragsgemäß beschaffte Heizöl im Öltank gegen Kostenerstattung zu übernehmen, grundsätzlich nicht, wenn er für das Restheizöl keine Verwendung wegen vorhergesehener Umstellung auf Gasheizung mehr hat. Im Regelfall kann der Vermieter nicht verlangen, daß der Mieter dann das Restheizöl abpumpen läßt. LG Stuttgart, Urteil vom 30.10.1990, Az. 16 S 248/90 WM, Heft 1/S. 27, 1991

    Quelle: http://www.brunata-muenchen.de/verwalter/infothek/wichtige-urteile.html#anchor38

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