Ich muss das Heizöl vom Vormieter kaufen was muss ich zahlen?den alten preis für was sie es gekauft haben oder darf er ein neuen preis machen so wie das öl heute kostet
Beim umzug muss ich das heizöl von meinem Vormieter kaufen
Antworten (9)
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4Antwort von
kaischrodtkaischrodt
Restbestand ermitteln, Rechnung über Öl-Lieferungen zeigen lassen und dementsprechend ausrechnen! Die Ausrede keine Belege zur Hand, kein Problem, den LIeferant anrufen, der sendet Euch eine Kopie!
Das Öl hat einen Einkaufspreis und nur diesen musst Du zahlen! Ist bei einer normalen Heizkostenabrechnung nicht anders, da wird die sogenannte First in, first out -Methode angewandt!
Also, nicht über den Tisch ziehen lassen ;-) !!
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4Antwort von
mitra54mitra54
Wenn dir der Preis nicht paßt, biete dem Vormieter an, daß er sein Öl mit nehmen kann.
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potty vielen dank für eure hilfe finde ich cool
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3Antwort von
tradaixtradaix
Steht die Kaufverpflichtung im Vertrag? Wenn nein, dann kann er es doch mitnehmen (abpumpen).
Lasse Dir die letzte Rechnung vorlegen und erkundige Dich nach dem aktuellen Heizölpreis; wähle dann den günstigeren.
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3Antwort von
HerrLichHerrLich
Das hast Du gerade eben gefragt. Was für einen Preis ihr letztlich daraus macht, ist Deine/eure Verhandlungssache.
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vollimlebenvollimleben Endlich!!DH
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HerrLichHerrLich Häh?
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potty vielen dank für eure hilfe finde ich cool
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3Antwort von
Indy72Indy72
Dafür gibt es keine Regelung. Ihr könnt frei verhandeln. Notfalls kann der Vormieter "sein Öl" mitnehmen.
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2Antwort von
gnat01gnat01
du musst garnichts kaufen... verhandlungen sind auf freiwilliger basis möglich... frag ihn doch mal, was er damals "seinen vormietern" für deren öl gelatzt hatte (ob überhaupt) und was sie da für lösungen gefunden hatten, und setz dann auf deine menschenkenntisse ob er dann irgendwas was erfindet oder die wahrheit sagt ;-)
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2Antwort von
HerrKaptein genau mitnehmen soll ers wenn er dich betupsen will
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LittleArrowLittleArrow
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LittleArrowLittleArrow
Etwas anders beantwortet:
Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter verpflichtet, die Restmenge des vom Mieter des Einfamilienhauses vertragsgemäß beschafften Heizöls gegen Kostenerstattung zu übernehmen. AG Weilheim, Urteil vom 3.3.1986, Az. 1 C 913/85 WM, Heft 77S. 221, 1987
Den Vermieter trifft bei Beendigung des Mietverhältnisses die Verpflichtung, das vom Mieter vertragsgemäß beschaffte Heizöl im Öltank gegen Kostenerstattung zu übernehmen, grundsätzlich nicht, wenn er für das Restheizöl keine Verwendung wegen vorhergesehener Umstellung auf Gasheizung mehr hat. Im Regelfall kann der Vermieter nicht verlangen, daß der Mieter dann das Restheizöl abpumpen läßt. LG Stuttgart, Urteil vom 30.10.1990, Az. 16 S 248/90 WM, Heft 1/S. 27, 1991
Quelle: http://www.brunata-muenchen.de/verwalter/infothek/wichtige-urteile.html#anchor38
vielen dank für eure hilfe finde ich cool