Ich habe meinem Freund beim Umzug geholfen und wir haben unsere Kombis randvoll geladen. Nun wurde das Auto meines Kumpels aufgebrochen (es war alles ordentlich verschlossen), als wir die nächste Ladung mit dem anderen Auto holen wollten. Es stand abends ca. 2 Stunden vor der Wohnung und als wir zurückkamen sahen wir den Schaden. Zahlt das die Hausratversicherung, oder die Haftpflichtversicherung?
Ich habe mal ein Urteil gelesen in dem zahlte die Hausratversicherung, da ein Umzug in diesen Bereich fällt. Wichtig ist, dass das Auto ordnungsgemäß verschlossen war und dort nicht tagelang in einer "komischen" Gegend geparkt wurde. Also es darf nichts diebstahlförderndes getan worden sein, was bei Euch ja nicht zu sein scheint.
...die 6X Regelung ist so nicht korrekt. ich kenne Fälle da haben Versicherte mehr als 6mal ihre Versicherung in Anspruch genommen aber im laufe der letzten 35 Jahre. Richtig ist, der Versicherer aber auch der Versicherte haben bei einem Schaden ein außerordentliches Kündigungsrecht. Es ist weiterhin Richtig, das Versicherer bei relativ häufig auftretenden Fällen/Schäden in kurzer Zeit davon auch gebrauch machen... Mein Tipp in solchen Fällen: Lieber selber Kündigen und sich ein neuen Versicherer suchen. Der Markt ist voll von Versicherungen die Abschlüsse machen wollen.
Weder Hausrat- noch Haftpflichtversicherung zahlen hier das gestohlene Umzugsgut, da meistens kein Versicherungsschutz besteht.
Ausnahme von obiger Regel ist eine Zusatzklausel in der Hausratversicherung bei relativ neuen Verträgen: Diebstahl aus Kraftfahrzeugen. Allerdings ist die Höchstentschädigung von 500 EUR bei einem Umzug eher gering.
Si, habe ich die Tage erst wieder gelesen. Beim Umzug zahlt die Hausratversicherung.
Aber vorsichtig!! Erst durchrechnen ob es sich lohnt!! Im Fernsehen kam kürzlich ein Bericht: 6x die Versicherung beansprucht und Du bekommst die Kündigung und keine neue bei einem anderen Anbieter!! Dabei ist egal ob es 6 x um 3,50 Euro oder 6x um einige Tausend Euro ging!!
...die 6X Regelung ist so nicht korrekt. ich kenne Fälle da haben Versicherte mehr als 6mal ihre Versicherung in Anspruch genommen aber im laufe der letzten 35 Jahre. Richtig ist, der Versicherer aber auch der Versicherte haben bei einem Schaden ein außerordentliches Kündigungsrecht. Es ist weiterhin Richtig, das Versicherer bei relativ häufig auftretenden Fällen/Schäden in kurzer Zeit davon auch gebrauch machen... Mein Tipp in solchen Fällen: Lieber selber Kündigen und sich ein neuen Versicherer suchen. Der Markt ist voll von Versicherungen die Abschlüsse machen wollen.