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Beim Umzug Diebstahl aus dem Auto - zahlt die Hausratversicherung?

gefragt von Basejumper am 04.06.2008 um 15:18 Uhr

Ich habe meinem Freund beim Umzug geholfen und wir haben unsere Kombis randvoll geladen. Nun wurde das Auto meines Kumpels aufgebrochen (es war alles ordentlich verschlossen), als wir die nächste Ladung mit dem anderen Auto holen wollten. Es stand abends ca. 2 Stunden vor der Wohnung und als wir zurückkamen sahen wir den Schaden. Zahlt das die Hausratversicherung, oder die Haftpflichtversicherung?


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anonym
beantwortet von Mensch11 am 4. Juni 2008 15:38
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Ich habe mal ein Urteil gelesen in dem zahlte die Hausratversicherung, da ein Umzug in diesen Bereich fällt. Wichtig ist, dass das Auto ordnungsgemäß verschlossen war und dort nicht tagelang in einer "komischen" Gegend geparkt wurde. Also es darf nichts diebstahlförderndes getan worden sein, was bei Euch ja nicht zu sein scheint.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 4. Juni 2008 22:36

Si, habe ich die Tage erst wieder gelesen. Beim Umzug zahlt die Hausratversicherung.

Kommentar von Luzius am 22. Juni 2008 18:00

Aber vorsichtig!! Erst durchrechnen ob es sich lohnt!! Im Fernsehen kam kürzlich ein Bericht: 6x die Versicherung beansprucht und Du bekommst die Kündigung und keine neue bei einem anderen Anbieter!! Dabei ist egal ob es 6 x um 3,50 Euro oder 6x um einige Tausend Euro ging!!

Kommentar von Jano7 am 3. Juli 2008 01:56

...die 6X Regelung ist so nicht korrekt. ich kenne Fälle da haben Versicherte mehr als 6mal ihre Versicherung in Anspruch genommen aber im laufe der letzten 35 Jahre. Richtig ist, der Versicherer aber auch der Versicherte haben bei einem Schaden ein außerordentliches Kündigungsrecht. Es ist weiterhin Richtig, das Versicherer bei relativ häufig auftretenden Fällen/Schäden in kurzer Zeit davon auch gebrauch machen... Mein Tipp in solchen Fällen: Lieber selber Kündigen und sich ein neuen Versicherer suchen. Der Markt ist voll von Versicherungen die Abschlüsse machen wollen.


anonym
beantwortet von Jano7 am 3. Juli 2008 02:00
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...die 6X Regelung ist so nicht korrekt. ich kenne Fälle da haben Versicherte mehr als 6mal ihre Versicherung in Anspruch genommen aber im laufe der letzten 35 Jahre. Richtig ist, der Versicherer aber auch der Versicherte haben bei einem Schaden ein außerordentliches Kündigungsrecht. Es ist weiterhin Richtig, das Versicherer bei relativ häufig auftretenden Fällen/Schäden in kurzer Zeit davon auch gebrauch machen... Mein Tipp in solchen Fällen: Lieber selber Kündigen und sich ein neuen Versicherer suchen. Der Markt ist voll von Versicherungen die Abschlüsse machen wollen.


anonym
beantwortet von migrowe am 4. Oktober 2008 08:29
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Weder Hausrat- noch Haftpflichtversicherung zahlen hier das gestohlene Umzugsgut, da meistens kein Versicherungsschutz besteht.

Ausnahme von obiger Regel ist eine Zusatzklausel in der Hausratversicherung bei relativ neuen Verträgen: Diebstahl aus Kraftfahrzeugen. Allerdings ist die Höchstentschädigung von 500 EUR bei einem Umzug eher gering.


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