gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Beim Umtausch einer Ware Originalverpackung erforderlich?

gefragt von garfield99 am 31.12.2008 um 0:10 Uhr

Habe von Weihnachten jede Menge Originalkartons daheim herum stehen. Ich bin mir nie sicher, ob man diese braucht, um bei Defekten / Mängeln an den Produkten einen Umtausch zu vollziehen. Weiß da jemand Bescheid?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34919)
Umtausch (424)
Ware (155)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von seastar am 31. Dezember 2008 00:11
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kannst die Originalkartons getrost wegwerfen, wenn sie dich stören. Für einen Umtausch sind sie nicht erforderlich, egal was dir der Verkäufer auch sagt. Anders sieht es nur aus, wenn der Verkäufer eine einwandfreie Ware (also ohne jeglichen Mangel) aus reiner Kulanz zurück nimmt, dann kann er auch bestimmen, in welchem Zustand der Umtausch zu vollziehen ist.

Kommentar von Simple_avatar2smallSofabaer am 31. Dezember 2008 00:13

Es macht einen besseren Eindruck, wenn man die Originalverpackung vorweisen kannst.

Kommentar von Baa3ed3856e37f893d2aefff995bdcc8smallMarcSu am 31. Dezember 2008 00:20

Entschuldigung, hatte nicht ganz gelesen. Alles richtig.


DerWisser
beantwortet von DerWisser am 31. Dezember 2008 00:11
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein die Verpackung ist nicht erforderlich, nur der Kassenzettel und die KOmplette Ware-->Galileo


AJWhv
beantwortet von AJWhv am 31. Dezember 2008 00:12
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein den braucht man nicht mehr! Außer man hat ihn gerade noch zu hause! Hauptsache die Quittung ist noch vorhanden!


anonym
beantwortet von freiesradikal am 31. Dezember 2008 00:13
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Stimmt. Quittung/Kassenzettel sind einzig Wichtige für den Umtausch.


Rosalinde07
beantwortet von Rosalinde07 am 31. Dezember 2008 00:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich finde man sollte die Verpackung immer aufheben, bis die Garantie abgelaufen ist. Sieht immer besser aus.


Mismid
beantwortet von Mismid am 31. Dezember 2008 00:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn du wegen eines Garantiefalles die Ware zurückbringst brauchst du keinen Originalkarton. Wenn es ein Umtausch sein soll, weil dir die Ware nicht gefällt, mußt sie natürlich Originalverpackt sein, da sie sonst nicht mehr für den Preis verkaufbar ist. Voraussetzung: Der Verkäufer will die Ware überhaupt zurücknehmen. Verpflichtet ist er dazu nicht (außer Garantiefall)


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 31. Dezember 2008 06:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, die Verpackung ist nicht erforderlich !

Stell dir vor du willst jeden Karton bis zum Ablauf der Garantie aufbewahren ?


anonym
beantwortet von canadianpower am 2. Januar 2009 21:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hier ist, so meine ich, einiges durcheinandergebracht worden. Zunächst einmal bleibt festzuhalten: Es gibt in Deutschland kein Umtausch- bzw. Rückgaberecht bei Nichtgefallen einer gekauften Ware. Daher gibts dafür auch keine gesetzliche Regelung. Umtausch bzw. Rücknahme einer Ware gegen Erstattung des Kaufpreises ist reine Kulanz des Händlers!

Die gesetzliche Gewährleistung garantiert mir lediglich die Fehlerfreiheit einer gekauften Ware. Danach ist der Händler auch nicht verpflichtet, eine defekte Ware umzutauschen. Es liegt in seinem Ermessen, ob er umtauscht oder eine defekte Ware zwecks Reparatur zum Werk bzw. Kundendienst einschickt. Auch wenn ich dann auf mein neues Gerät dann evtl. drei Wochen warten muß: Das ist ganz einfach persönliches Pech.

Und was den Umtausch von Musik- oder Datenträgern wie CD´s oder DVD´s betrifft: Das weiß doch wohl ein jeder, dass ein Umtausch nur möglich ist, wenn die Ware noch versiegelt ist. Aus diesem Grund bietet ja auch jeder CD-Händler an, die Ware für den Fall eines evt. Umtausches beim Kauf zu versiegeln. Etwas anderes ist es natürlich, wenn beispielsweise eine CD beschädigt ist. Dann steht mir natürlich ein Umtauschrecht zu. Auch in diesem Fall gilt: Geld zurück ist Kulanz.

Jetzt zur Frage, ob eine Ware in der Originalverpackung zum Händler zurückgebracht werden muß: Jein, es kommt darauf an. Für eine Garantieabwicklung wird die verpackung nicht benötigt, also für den Fall, dass ich eine Ware zwecks Garantiereparatur zum Händler zurückbringe. Dem ist es Wurscht, wie der Kaufgegenstand überreicht wird. Der Kunde erhält ihn ja repariert zurück. Etwas anderes ist es, wenn ich zu Hause feststelle, dass ich einen Fehlkauf getätigt habe. Ich will die Ware also zurückbringen und den Kaufpreis erstattet bekommen. Und genau in diesem Falle kann der Händler verlangen, dass er die Ware samt Verpackung in einem Zustand zurückerhält, dass er sie so wieder ins Regal stellen und wieder als neu verkaufen kann. Um es hier nochmals ganz deutlich zu sagen: Diese Form der Warenrücknahme ist reine Kulanz des Händlers. Hier stellt er ganz allein die Bedingungen.

Ich verstehe überhaupt nicht, warum diese Dinge, diejedem erwachsenden Menschen klar sein sollten, immer wieder in Frage gestellt werden.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.