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Beim Überfahren von roter Ampel geblitzt!

Frage von Vanillbluete Vanillbluete

Hallo ihr, ich wurde neulich beim überfahren einer roten Ampel geblitzt. Heute habe ich den Brief bekommen und der besagt, dass ich 1,32 Sekunden nach rot werden der Ampel drüber gefahren bin. Nun soll ich mich äußern. Die Situation aber war folgende: Es war glatt und hätte ich versucht, vor der AMpel zum stehen zu kommen, wäre ich sowieso drüber gerutscht und auf der Mitte der Kreuzung zum stehen gekommen. Kann ich den zu langen Anhalteweg als Grund für das Überfahren der AMpel angeben und hilft mir das was? Wenn ich einfach nur bestätige, dass ich sie überfahren habe, dann muss ich ein Aufbauseminar machen und muss meinen Schein einen Monat lang abgeben plus die Strafe zahlen, oder? Ich bin ja noch in der Probezeit. Meine Frage ist eigentlich nur, ob die meine "Ausrede" anerkennen und die Wetterverhältnisse nachprüfen würden oder ob denen das völlig gleich ist, was ich dazu zu sagen habe. Und ob das überhaupt ein guter Grund für die Tat ist. LG und vielen Dank im voraus.

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Antworten (20)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von disanto disanto

    begründung: es war stellenweise glatt. als du bremsen wolltst bist du auf eis gefahren und nicht zum stehen gekommen.

    Kommentar von Vanillbluete VanillblueteVanillbluete

    Und das klappt? Schau mal was die anderen hier alle schreiben... Du schreibst es so, wie es tatsächlich war.

    Kommentar von disanto disanto

    kein thema, ich kann lesen. nur kann es sein (sage ich aus erfahrung) dass es auch manchmal stellenweise glatt sein kann. dh. weil an der stelle feuchtigkeit war und die dann gefroren ist... ich will dir ja ned unterstellen dass du zu schnell gefahren bist. aber so wie die leute hier schreiben musst du in die hölle weil du über rot gefahren bist ;)

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Was hätte der den gemacht wenn dann ein Fahrzeug bereits seinen weg keuzt bei fast 2 Sekunden ist das durchaus möglich. In die Hölle muss er deshalb sicher nicht, aber man kann ihm schon unterstellen das er bewußt bei Rot drüber ist und dann wird daraus Vorsatz und da ist der Strafrahmen nach oben noch mal ein ganz andere. Er soll dazu stehen was er getan hat und beim nächsten mal sich an die Verkehrsregeln halten.

    Kommentar von phoenixsphinx phoenixsphinxphoenixsphinx

    Auf diese begründung wird folgendes schreiben kommen: Strafe: blablablubb Weil: Nich angepasstes Fahren und Verhalten im Straßenverkehr bei Witterungswidrigen Straßenzustand.

    Herzlichen Glückwunsch!

    Kommentar von disanto disanto

    mal hand aufs herz, haste nebenbei aufs handy geguggt oder warum erst so spät gesehen dass rot ist?

    Kommentar von Vanillbluete VanillblueteVanillbluete

    Nein habe ich nicht. Ich habe wie eine Blöde auf das 50er Schild gestarrt, weil ich aus einer 70er Zone kam. Dann habe ich die Geschwindigkeit auf 50 gesenkt und dann erst die Ampel gesehen, die Glatteisstellen gesehen und nochmal ein bissschen Gas gegeben, weil ich dachte ich schaffs nicht zum stehen zu kommen.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    So ein Verhalten kann für andere Verkehrsteilnehmer tödlich Enden. Bei einer Kreuzug donnerst du nämlich dem Querverkehr voll in die Seite. Mal ehrlich wo hast du den Führersschein gemacht? Man gibt kein Gas wenn man Glatteis sieht sondern geht zumindest vom Gas. Dir würden ein paar Fahrstunden sicherlich nicht schaden. Das hat jetzt nichts mit erhoben Zeigefinger zu tun, aber bei der Äußerung habe ich das Gefühl du hast wirklich keine Ahnung vom Auto bewegen hast.

    Kommentar von disanto disanto

    p.s. selbst wenn du in der mitte zum stehen gekommen wärst, das können die ja nicht nachprüfen... du bist einfach über die kreuzung gerutscht und auf der anderen seite glücklicherweise zum stehen gekommen...

    geiselt mich, ich helfe einem rotlichfahrer...

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Wieso, du hilfst im dochgerade eine richtig Saftige Strafe zu bekommen. :-)

    Kommentar von disanto disanto

    schadenfreude hm? jaja die kritiker. wie wäre es, könntest du dem zustimmen wenn du in dem thema unrecht haben würdest? ich finde er kanns auf jedenfall versuchen. besser als gleich den schwanz einzuziehen.

  • 5
    Antwort von charles0308 charles0308

    die Konstruktion eines zu langen Anhalteweges aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse bringt rein gar nichts. Man hat seine Fahrweise so einzurichten, dass man jederzeit innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann ... so etwas lernt man normalerweise in der Fahrschule

  • 3
    Antwort von Tastoom Tastoom

    Normal ist bei rot halt.

    Unter 1 Sekunden nur 150 Euro und Punkte.

    Über 1 Sekunde auch noch den Führerschein.

    Bei Eis muß Du wenigstens den Halteversuch vorgeben, der aufgrund von Eis und Deiner überhöhten Geschwindigkeit Dich über den Haltestrich rutschen ließ. Das bringt evtl. nur eins wegen unangemessener Geschwindigkeit bei Eis.

    Aber glaub mir. Die sehen sich das Foto noch mal diesbezüglich an.

    Wenn da kein Eis auf dem Foto ist, dann ... ist alles anders.

    Du kannst auf keinen Fall sagen, das es sowieso nichts gebracht hätte bei Eis zu halten. Das kostet 3 Monate Führerschein.

    Kommentar von Tastoom TastoomTastoom

    Korrektur: nur 1 Monat Führerschein und 4 Punkte und 200 Euro.

    Oder alternativ nicht der Witterung angepasste fahrweise. Mit 100 Euro auch nicht gerade billig.

  • 3
    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    Mit der Ausrede legst du dich selber rein, du hast eine den Witterungsverhältnissen angepasste Fahrweise zu wählen. Im übrigen muss du schon bei Gelb anhalten und nicht erst bei Rot. Bei über 1 Sekunde Rot hast du einfach scheiße Gebaut die man nicht entschuldigen kann. Ich sehe keine Möglichkeit der Strafe zu entgehen.

  • 3
    Antwort von Wolpertinger Wolpertinger

    Die Ampel hat doch eine Gelbphase.

    Gelb bedeutet Bremsen.

    Wenn die Straßen Glatt sind mußt DU dementsprechend l a n g s a m fahren.

    Also, nein ich würde dir nicht Raten dich zur Straftat zu Äußeren.

    Welche Strafe Du bekommst, steht wahrscheinlich im Schreiben.

    Kommentar von Vanillbluete VanillblueteVanillbluete

    Nein, da steht eben keine Strafe, sondern nur, dass ich mich dazu äußern kann oder soll.

    Kommentar von Wolpertinger WolpertingerWolpertinger

    Dann schreib dass Du dich nicht äußern willst und dass Du die Straftat gestehst.

    Und warte auf die Strafe.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    DH!

  • 3
    Antwort von Jakker Jakker

    Schon mal was von angepaßte Geschwindigkeit gehört?? Wenn du dich jetzt raus reden willst, von wegen die Strasse war glatt gilt: Der Führer eines Pkw´s ist verpflichtet seine Geschwindigkeit den Strassenverhältnissen anzupassen und so zu fahren, dass er jederzeit ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer anhalten kann. So oder so ähnlich heißt es doch, oder??

  • 3
    Antwort von Tinga26 Tinga26

    Diese Ausrede wird nicht annerkannt weil die dann sagen ,dass du zu schnell warst das kann also nur nachteile haben.

  • 2
    Antwort von Nele1902 Nele1902

    da kommst du nicht drum rum. du musst angepasst fahren und die ampel hat auch eine gelbphase, in der du hättest bremsen können.

    das nennt man vorausschauendes fahren ;)

  • 2
    Antwort von scite scite

    Die "Ausrede" wird wohl nicht greifen, da Du ja wusstest, dass es glatt ist. Deshalb hättest Du gar nicht so schnell fahren dürfen, wenn Du dann nicht mehr an roten Ampeln halten kannst...

  • 2
    Antwort von holgerholger holgerholger

    Bevor die Ampel rot wird, kommt ja erstmal gelb. Wenn Du dann bei Glatteis noch drauflosfährst, solltest Du vielleicht mal einen Monat über Dein fahrverhalten nachdenken.

  • 2
    Antwort von chicaBlue chicaBlue

    Sorry, aber du hast dich den Wetterverhältnissen anzupassen. Jetzt hast du ein Problem an der Backe.

  • 1
    Antwort von phoenixsphinx phoenixsphinx

    Nein da in dem Moment die gelbphase ja schon lief und du schon früher hättest bremsen können um den glatten weg einzurechnen.

  • 1
    Antwort von Redgirlfan Redgirlfan

    Kann ich den zu langen Anhalteweg als Grund für das Überfahren der AMpel angeben und hilft mir das was

    Leider nein da du den bedingungen angepast fahren mußt

    Kommentar von Vanillbluete VanillblueteVanillbluete

    Also ich bin 50 gefahren wo 50 erlaubt war und es war Stellenweise glatt. Es ist ja nicht so, dass ich da mit 70 Sachen langgebrettert bin, so wie ihr alle tut.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Und bei 50 konntest du nicht bremsen, vor Rot kommt Gelb und du musst schon bei Gelb Bremsen, es tut mit leid aber deine Ausrede taugt nichts. Denn dann könntest du ja auch gleich weiter fahren wenn die Ampel Rot ist.

    Kommentar von Redgirlfan RedgirlfanRedgirlfan

    Wenn ich weis das es glatt sein könnte fahr ich zb keine 50 mehr und geh in Ampelnähe bei zeiten von Gas (ich hab mich schon mit weit weniger als 50 erschrocken wie weit man auf eis rutschen kann zum glück war bei mir nix passiert)

  • 1
    Antwort von Dave1996 Dave1996

    Zieh vor gericht! Aber wo ist denn Bitte eine straße noch glatt?

    Kommentar von Vanillbluete VanillblueteVanillbluete

    Es ist ja schon 1-2 Monate oder so her. Das die sich erst jetzt gemeldet habe kommt daher, dass es nicht mein Auto ist und die den Besitzer ersteinmal nach dem Fahere fragen mussten.

  • 1
    Antwort von boobaloo boobaloo

    Da kann dir nur ein Anwalt helfen

    Kommentar von phoenixsphinx phoenixsphinxphoenixsphinx

    Wollte dir gar kein DH geben. Bin ausversehen drauf gekommen weil die Antwort sinnlos ist.

    Er gibt oben zu das er aufgrund seiner Geschwindigkeit und der glätte nicht zum stehen hätte kommen können. Dafür brauchste keinen Anwalt sondern nur Menschenverstand das man das lieber nicht schreibt.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    DH

  • 0
    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    Du hast den Versuch zu bremsen doch überhaupt nicht gemacht und die Ampel ist vor Rot erst einmal Gelb also genug Zeit zum Bremsen. Ich fahre nun schon etliche Jahre Auto, auch bei Schnee und Eis und halte dein Ausrede auch selber für Mumpitz.

  • 0
    Antwort von saharastrom saharastrom

    Ich würde es mit der Ausrede versuchen. Vielleicht klappt es. Ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Bei der Ausrede kann aus eine Augenblicksversagen schnell Vorsatz werden, ohne Anwalt wäre ich damit ganz Vorsichtig. Die Strafe zu akzeptieren könnte hier die beste Option.

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    Antwort von nettermensch nettermensch

    schildere denen haargenau,bis ins kleinste detail was am diesen tag geschah. deine richtige angaben können die ja nachkotrollieren beim wetteramt.

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    Antwort von Trilobit Trilobit

    Natürlich werden die Wetterverhältnisse geprüft.

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    Antwort von FalkTauberle FalkTauberle

    Eines ist sicher: Die Wetterverhältnisse zum Tatzeitpunkt lassen sich nachprüfen.

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