WAIWFE am 10.08.2009 um 12:00 Uhr

das probem hier ist das man je nach sportart bedingt vorsätzlich handelt d.h. wenn ich z.b. den fussballplatz betrete und als spieler aktiv in das geschehen eingreife nehme ich es in kauf verletzt zu werden!anders ist das beim schach oder angeln!das bedeute hier(bsp. fussball) auch das ich nur jemanden haftbar machen kann wenn er mich absichtlich verletzten wollte was allerdings schwirig zu beweisen ist,,,, es bleibt also an deiner krankenversicherung, unfallversicherung ect. haften. lg malli
Gesetzliche Krankenversicherung des Opfers, ggf. auch seine private Unfallversicherung - sonst niemand!!

Für das Opfer wird zunächst mal die Krankenversicherung zahlen. Diese wird sich ihr Geld u.U. aber beim Verursacher, bzw. seiner Haftpflichtversicherung oder der Haftpflicht seines Vereins zurückholen.
Nöh...!
RBMannheim am 10. August 2009 14:33 Aber ganz sicher!
paps1959 am 10. August 2009 19:57 Also geprüft wird es auf jeden fall. Allerdings wird Vorsatz nach zuweisen sein
malli am 11. August 2009 11:49 an RBMannheim das stimmt nicht es wird vielleicht geprüft aber es ist schwierig bei gewissen sportarten jemand haftbar zu machen weil ich mit verletztungen rechnen muss. das bedeutet ich begebe mich absichtlich wissentlich in eine gefahrensituation