Antworten (3)
-
0Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
mallimalli
das probem hier ist das man je nach sportart bedingt vorsätzlich handelt d.h. wenn ich z.b. den fussballplatz betrete und als spieler aktiv in das geschehen eingreife nehme ich es in kauf verletzt zu werden!anders ist das beim schach oder angeln!das bedeute hier(bsp. fussball) auch das ich nur jemanden haftbar machen kann wenn er mich absichtlich verletzten wollte was allerdings schwirig zu beweisen ist,,,, es bleibt also an deiner krankenversicherung, unfallversicherung ect. haften. lg malli
-
1Antwort von
mig112mig112
Gesetzliche Krankenversicherung des Opfers, ggf. auch seine private Unfallversicherung - sonst niemand!!
-
0Antwort von
RBMannheimRBMannheim
Für das Opfer wird zunächst mal die Krankenversicherung zahlen. Diese wird sich ihr Geld u.U. aber beim Verursacher, bzw. seiner Haftpflichtversicherung oder der Haftpflicht seines Vereins zurückholen.
Kommentar von
mallimalli an RBMannheim das stimmt nicht es wird vielleicht geprüft aber es ist schwierig bei gewissen sportarten jemand haftbar zu machen weil ich mit verletztungen rechnen muss. das bedeutet ich begebe mich absichtlich wissentlich in eine gefahrensituation
-
Nöh...!
Aber ganz sicher!
Also geprüft wird es auf jeden fall. Allerdings wird Vorsatz nach zuweisen sein