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Beim Schwarzfahren erwischt und Aufgeflogen als ich falsche angaben gemacht habe

Frage von marcushuetti marcushuetti

Bin letztens mit dem Studententicket meines Kumpels gefahren und bin erwischt worden. Bis dahin war alles kein Problem und habe alles angegeben was sie von mir hören wollten. Habe die angaben meines Freundes benutzt. Aber dann ist mir ein dummer fehler passiert und ich habe mit meinem echten Namen unterschrieben. Da fiel natürlich alles auf. Jetzt habe ich einen Anhörungsbehörden bekommen. In dem steht das ich bis zu 1000 Euro bezahlen muss. Ist es wirklich so schlimm was mir passieren kann. Habe jetzt echt ein bißchen Angst. Kann mir jemand Helfen???

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von hauseltr hauseltr

    Nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wird:

    Erst mal bist du mit einem erhöhten Fahrpreis von 40,00 € dabei, was im Falle einer Anzeige ein Staatsanwalt daraus macht, steht auf einem anderen Blatt Papier. Das Verkehrsunternehmen kann dich jedenfalls nicht bestrafen.

    Aber vermultich wird das Ganze (wenn du Ersttäter bist) relativ glimpflich abgehen.

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    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87

    § 263 StGB - Betrug

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    § 265a StGB - Erschleichen von Leistungen

    (1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

    § 281 StGB - Mißbrauch von Ausweispapieren

    (1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

    (2) Einem Ausweispapier stehen Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.

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    Antwort von Nhatmin Nhatmin

    Meinste die übliche Strafe von 40 Euro oder noch eine extra Geldstrafe? Und danke für die Antwort obwohl dieses Thema hier schon älter ist!

    Kommentar von Nhatmin Nhatmin

    Und wieso genau wurde die Sache eingestellt?

    Kommentar von marcushuetti marcushuettimarcushuetti

    nee nur die 40 euro und sonst nichts.

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    Antwort von marcushuetti marcushuetti

    Ist eingestellt worden und brauchte nur die übliche Strafe bezahlen.

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    Antwort von Nhatmin Nhatmin

    Und wie es jetzt eigentlich ausgegangen??

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    Antwort von marcushuetti marcushuetti

    Ich weiß das ich Mist gebaut habe, das braucht mir keiner sagen. Und würde das ganze gerne ungeschehen machen. Habe jetzt natürlich auch ein reguläres Ticket. Ich würde auch alles tun um es wieder gut zu machen. Ihr macht mir immer mehr Angst und habe gehofft das ich etwas beruhigter schlafen kann...

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    Antwort von jimpo jimpo

    Du wolltest Geld sparen aber jetzt wirst Du richtig zahlen müssen. " Dummheit schützt vor Torheit nicht "

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    Antwort von kielerdeluxe kielerdeluxe

    es kann noch schlimmer kommen! was du gemacht hast ist eine falsche aussage und immerhin betrug! also sei froh wenn die staatsanwaltschaft davon nichts mitbekommt!

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