... ich musste nichts bezahlen. Der Schaffner hat mir gesagt das er ausnahmsweise ein Auge zudrückt.
Das klingt vermutlich blöd, aber ist das überhaupt Rechtens das er mich nicht auffordert die 40 Euro zu bezahlen?
... ich musste nichts bezahlen. Der Schaffner hat mir gesagt das er ausnahmsweise ein Auge zudrückt.
Das klingt vermutlich blöd, aber ist das überhaupt Rechtens das er mich nicht auffordert die 40 Euro zu bezahlen?
Du fährst schwarz und beschwerst dich jetzt das du keine 40 euro zahlen musst? HALLO?!?!? -.-
Da drückt der gute Mann ein Auge zu und du fragst, ob das erlaubt ist? Geht's noch?
Geht's noch? Ich wollte nur wissen ob die die 40 Euro IMMER einsacken müssen.
Natürlich müssen sie. Wie du nun erfahren hast, tun sie's aber nicht immer.
die sogenannten öffentlichen Verkehrsmittel sind im Grunde keine staatlichen Betriebe mehr. Demzufolge können die Unternehmensleiter relativ frei festlegen, wie sie zum Beispiel mit Themen wir Schwarzfahren umgehen.
Wenn sich der Betreffende entscheidet, es bei einer mündlichen Verwarnung zu lassen (egal ob wegen Ausreden, Gutmütigkeit oder weshalb auch immer), gibts da rein rechtlich nichts dran zu machen.
Schlimmstenfalls bekommt er dafür Ärger, weil er eventuell die Anweisung hat, Schwarzfahrer immer aufzuschreiben...
Sein Chef hätte das vermutlich nicht gerne gesehen und es hätte Ärger gegeben... aber mit Recht in dem Sinne hat das nichts zu tun, sondern damit, dass der Schaffner aufgrund seiner Beschäftigung dazu verpflichtet ist. Es steht also nicht im Gesetzbuch, sondern im ARbeitsvertrag, bzw. einer Arbeitsanweisung.
Aber freu Dich doch einfach, dass der Mann ein Herz hatte.
Ja, ich würd ihn anzeigen, verklagen etc.... Und nicht zu vergessen die Selbstanzeige...
Vieleicht hat er Mitleid gehabt. Wenn er deine Personalien nicht hat, dann brauchst du dir keine Sorgen machen.
Um deine Frage zu beantworten eigentlich dürffte er das nicht machen. Es gipt aber deppen die meinen sowas wie dich ferschonen zu müssen.
Was is nemlich nicht fersthen kan is gleiches recht für alle.
Du könntest eine Selbstanzeige machen und die näheren Umstände benennen, vielleicht wird dem Schaffner dann seine gerechte Strafe zuteil....Und nein, zwar sind Schaffner keine Polizisten aber ihr Arbeitsvertrag sieht durchaus vor, dass sie das Geld kassieren müssen !
Es verstößt villt gegen seine Dienstvorschriften, abe rnicht gegen Gesetze.
Selbst wenn er das gesagt häte: Zahlen musst du erst wenn ein Gericht das sagt. Nur das es dann meistens mehr kostet...
erlaubt ist es eigentlich nicht obwohl eigentlich ist es egal ich mein ich weiß nicht ob das an seinem gehalt etwas ändert... hoffe du hast dich wenigstens bei ihm bedankt ^^
außerdem a.... kontoleure gibt es eh schon genug =)
Nein eigentlich währe es genauso als ob man dich ins Kino kostenlos lässt er könnte dafür vielleicht sogar mit einer höheren Strafe rechnen.
da hast du glück gehabt, aber eig ist das ja grade der job des schaffners, schwarzfahren (auch unschuldigen die ihre unschuld nich beweißen können) die strafe aufzubrummen, damit die bahn geld verdient, damit is egal ob mit den 40 euro strafe oder dass jeder iwann mal seine fahrkarte hat...
ich glaube nein
Ey ihr Daumen hoch Deppen. Gebt dem "ChrisIT" mal einen Daumen hoch.
Der hat wenigstens meine Frage beantwortet.
Nein , ich versteh nicht wie man so undankbar sein kann, einen menschen nieder machen obwohl er dir 40 euro geschenkt hat!! In so einer Situation einfach mund halten und sich freuen!
Sag mal les doch mal richtig. Ich wollt nur wissen ob er die 40 Euro einsacken hätte müssen.
Und wo mach ich einen Menschen nieder? Na los zitier mich!
Schon das du fragst ob er das darf , zeigt das du denkst er was falsch gemacht hat und seinen job nicht beherrscht
Ich weiß was ich gedacht hab aber ich hab nicht gedacht das er sein Job nicht beherscht. Wie kannst du dir da überhaupt so sicher sein das ich so etwas gedacht habe?