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Beim schwarz Fahren erwischt worden doch...

Frage von nichtIch123 nichtIch123

... ich musste nichts bezahlen. Der Schaffner hat mir gesagt das er ausnahmsweise ein Auge zudrückt.

Das klingt vermutlich blöd, aber ist das überhaupt Rechtens das er mich nicht auffordert die 40 Euro zu bezahlen?

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Antworten (15)

  • 7
    Antwort von actrosgun actrosgun

    Du fährst schwarz und beschwerst dich jetzt das du keine 40 euro zahlen musst? HALLO?!?!? -.-

    Kommentar von nichtIch123 nichtIch123nichtIch123

    Ey ihr Daumen hoch Deppen. Gebt dem "ChrisIT" mal einen Daumen hoch.

    Der hat wenigstens meine Frage beantwortet.

    Kommentar von actrosgun actrosgunactrosgun

    Nein , ich versteh nicht wie man so undankbar sein kann, einen menschen nieder machen obwohl er dir 40 euro geschenkt hat!! In so einer Situation einfach mund halten und sich freuen!

    Kommentar von nichtIch123 nichtIch123nichtIch123

    Sag mal les doch mal richtig. Ich wollt nur wissen ob er die 40 Euro einsacken hätte müssen.

    Und wo mach ich einen Menschen nieder? Na los zitier mich!

    Kommentar von actrosgun actrosgunactrosgun

    Schon das du fragst ob er das darf , zeigt das du denkst er was falsch gemacht hat und seinen job nicht beherrscht

    Kommentar von nichtIch123 nichtIch123nichtIch123

    Ich weiß was ich gedacht hab aber ich hab nicht gedacht das er sein Job nicht beherscht. Wie kannst du dir da überhaupt so sicher sein das ich so etwas gedacht habe?

  • 4
    Antwort von Bonhoeffer Bonhoeffer

    Da drückt der gute Mann ein Auge zu und du fragst, ob das erlaubt ist? Geht's noch?

    Kommentar von nichtIch123 nichtIch123nichtIch123

    Geht's noch? Ich wollte nur wissen ob die die 40 Euro IMMER einsacken müssen.

    Kommentar von Bonhoeffer BonhoefferBonhoeffer

    Natürlich müssen sie. Wie du nun erfahren hast, tun sie's aber nicht immer.

  • 3
    Antwort von ChrisIT ChrisIT

    die sogenannten öffentlichen Verkehrsmittel sind im Grunde keine staatlichen Betriebe mehr. Demzufolge können die Unternehmensleiter relativ frei festlegen, wie sie zum Beispiel mit Themen wir Schwarzfahren umgehen.

    Wenn sich der Betreffende entscheidet, es bei einer mündlichen Verwarnung zu lassen (egal ob wegen Ausreden, Gutmütigkeit oder weshalb auch immer), gibts da rein rechtlich nichts dran zu machen.

    Schlimmstenfalls bekommt er dafür Ärger, weil er eventuell die Anweisung hat, Schwarzfahrer immer aufzuschreiben...

  • 2
    Antwort von ratzenlady ratzenlady

    Sein Chef hätte das vermutlich nicht gerne gesehen und es hätte Ärger gegeben... aber mit Recht in dem Sinne hat das nichts zu tun, sondern damit, dass der Schaffner aufgrund seiner Beschäftigung dazu verpflichtet ist. Es steht also nicht im Gesetzbuch, sondern im ARbeitsvertrag, bzw. einer Arbeitsanweisung.

    Aber freu Dich doch einfach, dass der Mann ein Herz hatte.

  • 2
    Antwort von jimmini jimmini

    Ja, ich würd ihn anzeigen, verklagen etc.... Und nicht zu vergessen die Selbstanzeige...

  • 1
    Antwort von FilmFilm FilmFilm

    Vieleicht hat er Mitleid gehabt. Wenn er deine Personalien nicht hat, dann brauchst du dir keine Sorgen machen.

  • 0
    Antwort von DillRom DillRom

    Um deine Frage zu beantworten eigentlich dürffte er das nicht machen. Es gipt aber deppen die meinen sowas wie dich ferschonen zu müssen.

    Was is nemlich nicht fersthen kan is gleiches recht für alle.

  • 0
    Antwort von AllesKnower AllesKnower

    Du könntest eine Selbstanzeige machen und die näheren Umstände benennen, vielleicht wird dem Schaffner dann seine gerechte Strafe zuteil....Und nein, zwar sind Schaffner keine Polizisten aber ihr Arbeitsvertrag sieht durchaus vor, dass sie das Geld kassieren müssen !

  • 0
    Antwort von Aronphoenix Aronphoenix

    Es verstößt villt gegen seine Dienstvorschriften, abe rnicht gegen Gesetze.

    Selbst wenn er das gesagt häte: Zahlen musst du erst wenn ein Gericht das sagt. Nur das es dann meistens mehr kostet...

  • 0
    Antwort von EndOfAllHope EndOfAllHope

    erlaubt ist es eigentlich nicht obwohl eigentlich ist es egal ich mein ich weiß nicht ob das an seinem gehalt etwas ändert... hoffe du hast dich wenigstens bei ihm bedankt ^^

    außerdem a.... kontoleure gibt es eh schon genug =)

  • 0
    Antwort von Teney Teney

    Nein eigentlich währe es genauso als ob man dich ins Kino kostenlos lässt er könnte dafür vielleicht sogar mit einer höheren Strafe rechnen.

  • 0
    Antwort von Hanabi Hanabi

    da hast du glück gehabt, aber eig ist das ja grade der job des schaffners, schwarzfahren (auch unschuldigen die ihre unschuld nich beweißen können) die strafe aufzubrummen, damit die bahn geld verdient, damit is egal ob mit den 40 euro strafe oder dass jeder iwann mal seine fahrkarte hat...

  • 0
    Antwort von DasTine DasTine

    Ist doch egal.Sei froh!

  • 0
    Antwort von Johnny33 Johnny33

    Ich sage nein.

  • 0
    Antwort von langosch langosch

    ich glaube nein

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