Hallo, mein Mann wollte vor ein paar Tagen mit seinem Auto rückwärts in eine freie Parklücke am rechten Fahrbahnrand einparken. Er setzte den Blinker, fuhr an der Lücke vorbei und legte den Rückwärtsgang ein. Das nachfolgende Auto setzte wegen zu geringem Abstand und Gegenverkehr zurück, um ihm Platz zu machen und er setzte seinen Parkvorgang fort. Da krachte es plötzlich, da von der Gegenfahrbahn ein Auto entgegen der Fahrtrichtung in die selbe Parklücke einparken wollte. Anscheinend hatte er das Zurücksetzen des nachfolgenden Fahrzeuges als Einladung zum Parken angesehen. Ist mein Mann jetze anteilig an dem Unfall schuld, da er als Rückwärtsfahrer die größere Sorgfaltspflicht hatte? Parken entgegen der Fahrtrichtung kostet ja eigentlich ein Bussgeld...
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Beim rückwärts Einparken mit Auto kollidiert, das entgegen Fahrtrichtung in die selbe Lücke wollte
Frage von
faschingsbunny
Antworten (1)
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1Antwort von
UpjohnUpjohn
das müsste eigentlich ein Anwalt beantworten können. IMHO hätte das widerrechtlich einparkende Auto dort nicht sein dürfen und müsste als Hauptunfallverursacher gelten. Ob Deinem Mann eine Mitschuld trifft, da er bei der Rückwärtsfahrt den Überblick behalten muss, kann ich nicht bewerten. Er hat ja Zeugen (das nachfolgende Auto), ergo kann er seinen Punkt beweisen, sofern er sich die Adresse/KFZ-Kennzeichen des Hintermannes notiert bzw. Photos vom Unfallort gemacht hat.
Diese Frage
Das mit der Mitschuld wird nicht so einfach zu wiederlegen sein - der nachfolgende Fahrer ist weitergefahren, bevor die beiden Parteien ausgestiegen sind. Mein Mann hatte seinen großen Sohn (12Jahre) mit im Auto, der Unfallgegner seine Mutter. Ein Unfallgutachten über unseren Schaden haben wir bereits erstellen lassen. Aber ich denke auch, dass wir um einen Anwalt nicht herumkommen. Wofür hat man sonst seine Rechtsschutzversicherung? Unsere Kfz-Versicherung hat immerhin schon so schnell reagiert, das sie uns für das komplette letzte Jahr hochgestuft haben (Unfall am 30.12.11) bevor sie einen Cent bezahlen mußten...