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Beim Rückwärstfahren aus meiner Parkplatz Zufahrt über ein Fahrrad gefahren

Frage von mntl73 mntl73

Unsere Häuserreihe besteht aus 3 Parteien, in der letzten Partei zur Strasse hin wohne Ich. Dort befindet sich auch der Stellplatz unseres PKW`s. Diese Zufahrt ist auch Eingangsbereich eines der nachbarshäuser, quasi müssen wir ihren Eingang passieren um zu unserem Stellplatz zu fahren. Mehrfach lagen dort Gegenstände und Fahrräder, die wir wegräumten und auch auf die wir unsere Nachbarn hinwiesen, bzw baten diese dort nicht mehr liegen zu lassen. Eines Tages jedoch bemerkte ich beim Rückwarts fahren ein lautstarkes Krachen, ich bin über ein Fahrrad gefahren, mein Auto wurde beschädigt. Sachschaden bei mir 250,-. Beim Rückwärstfahren ist ein Spiegelfahren mit allen 3 Spiegeln unerlässlich, die Fahrräder lagen aber im toten Winkel und waren nicht zu sehen. Die Versicherung der Nachbarn möchte nur 75,- Euro zahlen, ist das gerechtfertigt?Wer hat Schuld?

Vielen Dank für die Hilfe im voraus

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Antworten (3)

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    Antwort von Brausepaul Brausepaul

    Schwer zu sagen. Als Kfz Fahrer gilt erst mal die Gefährdungshaftung. Das heißt, Du bist erst mal grundsätzlich Schuld. Nun gilt es zu prüfen, wie viel Teilschuld die andere Seite hat. Ich vermute, Du kommst mit 75 € gut weg. Vielleicht kannst Du ja auf 100 € hochhandeln. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, die von vielen als son unnötig angesehen wird, kannst Du es vielleicht über einen Anwalt klären lassen.

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    Antwort von rotblauhamster rotblauhamster

    Was ist denn an deinem Auto kaputt gegangen und wie alt ist dein Auto? Nach deiner Schilderung schlußfolgere ich, dass die Haftpflichtversicherung deines Nachbarn eintrittspflichtig ist. In diesem Fall wird nur eine Zeitwertregulierung stattfinden...

    Kommentar von mntl73 mntl73

    Die Achsfeder hinten links ist gebrochen, dies entstand durch die Hebelwirkung als ich über das Rad gerollt bin.Mehr als 5 Kmh kann ich nicht drauf gehabt haben.Der TÜV Prüfer räumte jedoch ein, dass man nie 100 Prozent beweisen könne dass das daher kommt. klar ist aber, das erst nach dem Vorfall das Rad hinten schlackerte, das war auch die einzige Beanstandung des TÜV´s. Es ist ein ca 9 jahre alter Opel Astra Coupé.

    Wir ahben mehrfach darauf aufmerksam geamcht udn auch selbst die Fahrräder schon mehrfach weggeräumt.

    Kommentar von rotblauhamster rotblauhamsterrotblauhamster

    Also wenn der Sachverständige nicht eindeutig feststellen kann ob der Schaden durch das Auffahren auf das Fahrrad entstanden ist wird es schwierig die kpl. Reparaturkosten von der Versicherung erstattet zu bekommen. Im Normalfall wir in so einem Fall ein Gutachter beauftrag, der der Versicherung den Umfang der Schäden und den daraus resultierenden Repraraturaufwand ermittelt. Wenn das in deinem Fall nicht gemacht wurde, kannst du dich nur noch einaml an die Versicherung deines Nachbarn wenden versuchen die Sache nachträglich noch regulieren zu lassen.

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    Antwort von terraq terraq

    wenn ihr so vorher dazu aufgefordert habt, den "Mißstand" zu beseitigen

    und

    die versicherung schon einsieht, dass sie dafür aufkommt

    solltet ihr die volle Rechnung einreichen, mit Anmerkung, dass ich euch vorbehalten rechtliche Schritte zu unternehmen, wenn nicht bezahlt wird.

    wahrscheinlich übernehmen sie dann einen Betrag von ~60-80% mit dem ihr euch zufrieden geben solltet

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