Unsere Häuserreihe besteht aus 3 Parteien, in der letzten Partei zur Strasse hin wohne Ich. Dort befindet sich auch der Stellplatz unseres PKW`s. Diese Zufahrt ist auch Eingangsbereich eines der nachbarshäuser, quasi müssen wir ihren Eingang passieren um zu unserem Stellplatz zu fahren. Mehrfach lagen dort Gegenstände und Fahrräder, die wir wegräumten und auch auf die wir unsere Nachbarn hinwiesen, bzw baten diese dort nicht mehr liegen zu lassen. Eines Tages jedoch bemerkte ich beim Rückwarts fahren ein lautstarkes Krachen, ich bin über ein Fahrrad gefahren, mein Auto wurde beschädigt. Sachschaden bei mir 250,-. Beim Rückwärstfahren ist ein Spiegelfahren mit allen 3 Spiegeln unerlässlich, die Fahrräder lagen aber im toten Winkel und waren nicht zu sehen. Die Versicherung der Nachbarn möchte nur 75,- Euro zahlen, ist das gerechtfertigt?Wer hat Schuld?
Vielen Dank für die Hilfe im voraus
Die Achsfeder hinten links ist gebrochen, dies entstand durch die Hebelwirkung als ich über das Rad gerollt bin.Mehr als 5 Kmh kann ich nicht drauf gehabt haben.Der TÜV Prüfer räumte jedoch ein, dass man nie 100 Prozent beweisen könne dass das daher kommt. klar ist aber, das erst nach dem Vorfall das Rad hinten schlackerte, das war auch die einzige Beanstandung des TÜV´s. Es ist ein ca 9 jahre alter Opel Astra Coupé.
Wir ahben mehrfach darauf aufmerksam geamcht udn auch selbst die Fahrräder schon mehrfach weggeräumt.
Also wenn der Sachverständige nicht eindeutig feststellen kann ob der Schaden durch das Auffahren auf das Fahrrad entstanden ist wird es schwierig die kpl. Reparaturkosten von der Versicherung erstattet zu bekommen. Im Normalfall wir in so einem Fall ein Gutachter beauftrag, der der Versicherung den Umfang der Schäden und den daraus resultierenden Repraraturaufwand ermittelt. Wenn das in deinem Fall nicht gemacht wurde, kannst du dich nur noch einaml an die Versicherung deines Nachbarn wenden versuchen die Sache nachträglich noch regulieren zu lassen.