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Beim Pflegegutachten zu niedrig eingestuft. Bei der Krankenkasse Beschwerde einreichen?

gefragt von filoupo am 28.05.2008 um 23:13 Uhr

oder wie geht man am besten vor? Wer hat mit dem Thema evtl. aus der Verwandschaft Erfahrung?


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Reply


Qetan
beantwortet von Qetan am 28. Mai 2008 23:16
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Da der Medizinische Dienst von der Krankenkasse beauftragt wird, die Pflegestufe zu bestimmen, musst Du Dich auch bei der Krankenkasse beschweren. Die wird nicht erfreut sein und dann hilft oft nur noch ein Anwalt weiter.


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 28. Mai 2008 23:38
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Weißt du das besser als der Medizinische Dienst???


anonym
beantwortet von kathawillwas am 29. Mai 2008 09:06
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Das Problem ist oft, dass sich die Pflegebedürftigen im Beisein des MdK von ihrer allerbesten Seite zeigen, bzw. oft auch erzählen, sie könnten bestimmte Dinge noch. Meistens ist es das Beste, wenn ein Antrag auf Pflegestufe aus einem Krankenhaus auf den Weg gebracht wird, denn die wird meist ohne Besuch des MdK, durch die Angaben von Pflegepersonal und Ärzten, bewilligt. Natürlich müssen diese absolut wahrheitsgemäße Angaben machen und daher kann es sein, dass der Patient auch dann eine niedrige Pflegestufe bekommt. Ansonsten hilft nur, den MdK nach den Einstufungsgründen zu befragen und ggf. ein Veto einzulegen.


anonym
beantwortet von uedding am 29. Mai 2008 09:50
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Grüsse,

Beschwerde bei der Krankenkasse einzureichen wäre falsch, da ja die Pflegekasse dafür zuständig ist! Außerdem ist eine Beschwerde ja nur eine Meinungsäußerung.

Besser ist folgendes:

Wenn der Bescheid noch keine 4 Wochen alt ist seit der Zustellung, dann lege Widerspruch ein und bitte um eine neue Begutachtung. Mehr brauchst Du der Kasse nicht zu schreiben.

Wenn der Bescheid länger als 4 Wochen her ist, bitte um eine neue Begutachtung bzw. reich einen neuen Antrag auf höher Stufung ein.

Gruß


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