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Beim Neubau einer Straße grenzt ein Bahndamm an. Muß die Bahn auch Erschließungskosten zahlen

Frage von rol3003 rol3003
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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Seehausen Seehausen

    Die Bahngleise brauchen keine Erschließung, die Bahn muss also nicht zahlen.

    Ob und wie viel Anlieger bei einseitigem Strassenanbau zahlen müssen richtet sich nach der gemeindlichen Erschließungssatzung. Das ist örtlich sehr unterschiedlich und kann generell nur so beantwortet werden: Ihr müsst mehr zahlen als bei beidseitigem Anbau, weil es eben weniger Leute gibt, auf die die Kosten verteilt werden können.

    Kommentar von rol3003 rol3003

    Danke - wenn ich am neuen Kanal nicht angeschlossen bin, muss ich für dessen Herstellung trotzdem zahlen?

    Kommentar von Seehausen SeehausenSeehausen

    Natürlich ja, außerdem besteht wahrscheinlich Anschlusszwang.

    Kommentar von rol3003 rol3003

    ich musste nicht anschließen, es wurde aber ein Abzweig mit Blinddeckel erstellt

    Kommentar von Seehausen SeehausenSeehausen

    Dann kommt noch der Anschlusszwang. Behörden mahlen langsam, aber gründlich, besonders wenn es um Gebühren geht!

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    Antwort von FreeEagle FreeEagle

    Das müsste aus der Erschließungsbeitragssatzung hervorgehen. Dort sollte genau definiert sein, welche Grundstücke erschlossen sind/werden, nach welchem Schlüssel Beiträge erhoben werden und ob es ggf. Ausnahmen gibt.

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    Antwort von huskycologne huskycologne

    Erschließung, auch Aufschließung umfasst die Gesamtheit von baulichen Maßnahmen und rechtlichen Regelungen zur Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten eines oder mehrerer Grundstücke. Aufgrund des Erschließungsaufwandes (Erschließungskosten) ist meist ein Erschließungsbeitrag an die Kommunen zu entrichten. Die Gesamtheit der Maßnahmen im privaten Bereich zur Erschließung werden als Grundstücksanschluss bezeichnet.

    Grundlagen [Bearbeiten]

    Zu den baulichen Maßnahmen (so genannte Erschließungsanlagen) gehört der Anschluss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie an das Ver- und Entsorgungsnetz.

    Ein Bahndamm benötigt keine dieser Maßnahmen!

    Kommentar von rol3003 rol3003

    Danke - 2002 bekam ich eine Erschließungskostenbescheinigung von ca. 12.000 €, unser Haus war da schon an die Fernwärme in unserer Str. und an einen genehmigten Kanal in der Nachbarstraße angeschlossen, Herstellungskosten/Hausanschlußkosten ordnungsgemäß bezahlt. Jetzt macht die Stadt einen neuen Kanal in unsere Str. und erneuert die Fernwärmeleitung was einen erheblichen Arbeitsaufwand macht. Ich denke 2002 war das so nicht geplant und diese Kosten werden auf die wenigen Anwohner abgewälzt. Unsere Stadt hat selbst kein Geld mehr. Jetzt sind 25.000 Euro fällig. Kann ich die Kosten für diese beiden Baumaßnahmen abziehen?

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    Antwort von mike02 mike02

    ja muss sie . jeder anlieger muss für zb eine strasse zahlen . bahn ist privat und somit muss sie auch zahlen . ob man die strasse nutzt ist völlig egal . bin selber 24000 dm so losgeworden :-(

    Kommentar von rol3003 rol3003

    Hallo Mike, heißt losgeworden die Bahn musste was zahlen?

    Kommentar von mike02 mike02mike02

    ich musste zahlen .

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    Antwort von kritiker111 kritiker111

    Die Bahn nutzt die Straße nicht - also.... Nein!

    Kommentar von mike02 mike02mike02

    völlig egal , ob man die strasse selber nutzt . anlieger müssen zahlen . richtet sich nach länge der strasse welche sich an deinem anwesen befindet

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    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Wieso sollte sie???

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    Antwort von benn83 benn83

    ist doc meistens so das nur die kleinen geschröpft werden denke also eher net

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    Was hat denn das damit zu tun? Auf dem Bahndamm wird wohl kaum jemand wohnen, der die Straße mitbenutzt...

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