In unserem Bundesland ist die Rauchmelderpflicht noch nicht in Kraft getreten. Allerdings ist ein Mieter meiner Schwester ein Blumenladen, der eben auch viel trockenes Gestrüpp lagert und zusätzlich raucht. Kann sie als Vermieterrin trotzdem einfach einen Rauchmelder in den Räumen des Blumenladens montieren zur Sicherheit?
Beim Mieter einen Rauchmelder befestigen, auch wenn keine Rauchmelderpflicht herrscht?
Antworten (17)
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Biggi2000Biggi2000
Ich finde es traurig , dass die Rauchmelder noch nicht zur Pflicht wurden , denn mann könnte damit nachweislich viele Leben retten. Ich habe meinen Mietern schon vor Jahren Rauchmelder mit der Bitte übergeben , diese doch in ihren Wohnungen zu montieren.Auf meine Nachfrage 2 Jahre später zur Montage ,erhielt ich zur Antwort : "Ich bin noch nicht dazu gekommen" Ich habe danach einen Termin abgesprochen und die Geräte selbst montiert. Ja, man darf als Vermieter nach Rücksprache mit dem Mieter Rauchmelder installieren.
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DonRamonDonRamon
Klar, warum denn nicht? Der Rauchmelder ist ja zur eigenen Sicherheit, egal ob Vorschrift oder nicht. Einfach montieren kann sie ihn nicht, sie muss es dem Mieter ankündigen und einen Termin mit ihm ausmachen.
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1Antwort von
marius201010 ich habe meine brandmelder bei der firma concepta-wuppertal anbringen lassen und habe mit nichts zu tuhen die kommen jede jahr zur überprüfung und das für 19,90€ im jahr bin sehr zufrieden andere sparen sich das geld für was anderes ich nicht auch nicht ohne pflicht
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waltghauptwaltghaupt
als Vermieter kannst Du darauf bestehen, dass entweder, wenn es der Vermieter nicht freiwillig selbst macht zumindest Du einige Rauchmelder anbringst um Schäden von der Immobilie abzuwenden und anschließend diese auch jährlich auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
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InternetmausInternetmaus
Hallo derbernd! Schade, dass es in eurem Bundesland noch nicht die Rauchmelderpflicht gibt. Es passieren so oft Brände, so oft ist Hab und Gut völlig vernichtet worden und die Leute, die davon betroffen sind, stehen vor einem Trümmerhaufen... Darum halte ich es durchaus für dringend notwendig, dass der Vermieter im Blumenladen den Rauchmelder installiert. Sobald ein Brand ausbricht, setzt das Warnsystem ein und das größte Unheil kann abgewendet werden. Der Vermieter will doch nichts Böses. Er will sein Eigentum schützen, denn es geht ja hierbei auch um Versicherungstechnische Probleme. Die Versicherung zahlt nur dann, wenn alle Maßnahmen eingeleitet worden sind, die dazu dienen, einen Brand zu verhindern. Und dabei geht es nicht nur darum, ob im Blumenladen ein o. mehrere intakte Feuerlöscher vorhanden sind, sondern auch ob ein Frühwarnsystem - sprich Rauchmelder - vorhanden ist...
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psydelispsydelis
Ich habe drei Stück von den Dingern zu Hause und habe Sie bislang Gottseidank noch nicht so richtig gebraucht.
Aber jetzt weiß unser Vermieter zumindest wenn meine Schwiegermutter zu Besuch ist und kocht!
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firstguardianfirstguardian
Der Rauchmelder sollte für jeden Vermieter eine freiwillig Pflicht, auch ohne gesetzliche Vorgabe sein, der er im Interesse der Gesundheit seiner Mieter gerne selber nachkommt. Das ist "Pfennigskram" im Vergleich zum Schutz, den diese Rauschmelder bieten.
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wunhtxwunhtx
Die Vermieterin kann selbstverständlich in den Räumen im gewerblichen Bereich einen Rauchmelder anbringen. Der Pächter des Blumenladens sollte sogar darüber froh sein.
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Volker13Volker13
Warum sollte die Mieterin etwas dagegen haben. Dient doch nur ihrer eigenen Sicherheit
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Gartenfrieder Rauchen im Blumenladen ? Überhaupt erlaubt?? Ein Rauchmeldet ist da vermutlich das Falsche, da er wie der Name schon sagt-anspricht. Die Dinger sind sehr empfindlich! Würde einen Feuermelder( Hitzedetektor) empfehlen, der ab ca 60 Grad anspricht.
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Pinsel11Pinsel11
Als Mieter wäre ich froh,wenn der Vermieter mir Rauchmelder bezahlen und anbringen würde.In dem Fall deiner Schwester handelt es sich doch um Gewerberäume,da denke ich mal,das die Mieterin sowieso Rauchmelder haben muß.Dafür allerdings selber aufkommen muß,schon allein wegen der Versicherung.
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newcomernewcomer
weil der Mieter sich nicht an die Brandschutzverordnung hält, würde ich der Berufsgenossenschaft bescheid geben. Brandfördernde Sachen dürfen nicht ohne weiteres in einem Nutzraum gelagert werden. Da müsste eine Brandschutztüre dazwischen sein. Offenes Feuer sprich Rauchen ist da gänzlich untersagt.
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gaddegadde
Auf jden Fall würde ich Rauchmelder anbringen. Für ca. 5,- Euro / Stück hat man einen sehr guten Lebensretter bei Brand.
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QuestorQuestor Richtig, Hauptsache er ist VdS geprüft. (Versicherungsrechtliche Geschichte.)
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lomitalomita
guten morgen, ja natürlich kann sie das. auch wenn es noch nicht pflicht ist.
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LazyFLLazyFL
Wie das Rechtlich aussieht, weis ich nicht.Aber ich glaube nicht, dass die was dagegen haben.
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1Antwort von
flo166flo166
Ich denke mal, wenn sie kosten trägt und mit ihm spricht das sie das möchte, um nichts zu riskieren wird er sich nicht quer stellen.
Da er Raucht würde ich auf einen Feuermelder zurückgreifen, da dieser erst bei Hitze an geht und nicht bei Rauch.
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QuestorQuestor Rauchmelder lösen bei Rauchern nicht aus, dann würde es in vielen Wohnzimmern nur noch piepen.
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Reiswaffel87Reiswaffel87 Klar können sie das.
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beagle53beagle53 ich würde dann empfehlen, mal zu lüften oder qualitativ hochwertige rauchmelder zu kaufen, die nicht bei zigarettenrauch oder ausgeblasenen kerzen loslegen.
die vielgerühmten normen, z. b. das VdS-Prüfzeichen sind normen aus den achtziger jahren. hochwertige rauchmelder haben mittlerweile kennlinien von "gefahrlosem rauch" z. b. auch wasserdampf oder fahrzeugabgase gespeichert un können in garagen oder küchen eingebaut werden. die bekommt man aber nur bei firmen, die in ländern mit rauchmelderpflicht für großvermieter oder für proffessionelle anwendungen konzipiert wurden.
wenn sie im baumarkt erhältlich sein sollten, sind sie nicht unter 30 € zu haben und bestimmt nicht made in china
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flo166flo166 oO natürlich tun sie das.
Weisst du wie ein Rauchmelder funktioniert?
Nicht indem er riecht welcher rauch es ist sondern durch eine Photodiode, welche bei weniger Lichteinfall (wenn rauch davor ist) alarm auslöst.
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beagle53beagle53
aber ja. bei gewerbe-vermietungen ist es anders als bei wohnungen. wenn KEINE rauchmelderpflicht für wohnungen (oder wohnungsähnliche nutzung im bundesland besteht ist es durchaus möglich, wenn der vermieter im rahmen seiner verkehrssicherungspflicht eine gefahr feststellt, diese dann angemessen zu beseitigen oder beseitigen zu lassen.
das gewerbe verlangt gegenüber der wohnungsnutzung eine besondere abgeschlossenheit. in der regel wird dies durch eine entsprechende bauliche abgeschlossenheit gewährleistet (Brandwände, t-30-türen usw.)
insbesondere wenn bestandschutz für bestimmte gewerbe besteht und der bestandschutz eine konkrete gefahr heraufbeschwören könnte, sind angemessene (wenig-euro-kostende-rauchmelder) dem gewerbetreibenden zumutbare belastungen.
für mich ist es nicht nachvollziehbar, einen blumenladen mit trockenem gestrüpp zu verbinden. frische blumen und gestrüpp???? das würde m. e. den vermieter durchaus veranlassen sein brandschutzkonzept für seine immobilie zu überdenken. das rauchen hingegen ist bestandteil auch einer wohnungsähnlichen nutzung und kann nicht herangezogen werden.
fazit: gestrüpp weg oder rauchmelder!
am besten gestrüpp weg UND rauchmelder.
Rauchmelder lösen bei Rauchern nicht aus, dann würde es in vielen Wohnzimmern nur noch piepen.