Hallo. mein Freund ist im Ortsgebiet (mitten im Ortszentrum) links abgebogen (wir wollten auf einen Parkplatz zufahren) und dann mit einem Überholenden Fahrzeug kollidiert. Unser Auto ist ein Totalschaden (Fahrerseite total eingedrückt und Auto verzogen). Ich war beim Unfall dabei und haben gesehen dass mein Freund früh genug geblinkt hat. Der Überholende hat angegeben mein Freund habe das Thempo bis zum Stillstand verringert und sei ohne zu blinken abgebogen. Und der Polizei hat er angegeben er habe uns mit !!!!15-20 kmh!!! überholt - hallo - unser Auto schaut nicht danach aus?? Nach dem Unfall lief unser Blinker noch. Meine Frage wäre jetzt wer eurer Meinung Recht bekommen wird. Es steht nun Aussage gegen Aussage. Der Überholende + Frau gegen meinen Freund und mich. Danke!!
beim links abbiegen überholen
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DerHansDerHans
Was hat denn die Polizei gesagt. Der blaue Schein, den ihr für die Versicherung bekommen habt sagt schon einiges aus. Der als erste eingetragene ist für die Polizei der Beschuldigte. Hat denn jemand eine Verwarnung bezahlt?
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AmtsschreckAmtsschreck
Dem Unfallgegner kann man vorwerfen, dass er innerorts überholen wollte und Euren Blinker nicht gesehen hat, falls er an war, bzw. frühzeitig angeschaltet wurde.
Deinem Fahrer kann man vorwerfen, dass er den Schulterblick nicht ausgeführt hat, sonst hätte er den Überholenden gesehen. Denn auch wer Vorfahrt hat, darf diese nicht erzwingen. Steht jedenfalls sinngemäß in der StVo.
Wenn Ihr Pech habt, könntet Ihr bis zu 50% des Schadens selbst (eure Versicherung) zahlen. Also auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.
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hasi1 Als mein Freund in den Spiegel geschaut hat war der Fahrer noch hinter uns. Das Auto war beim Aufprall ja schon seitlich gestellt und auf der recthten Seite. Vorne (seitlich) bei der Motorhaube hat unser Auto keinen Schaden. Nur die ganze Fahrertür hat an großen Krater.
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DerTrollDerTroll
waren den sonst keine Zeugen vor Ort? Irgendwelche Passanten meine ich.
Aber auch so muß ich sagen, daß er vor dem Abbiegen immer in die Rückspielge gucken und den Schulterblick machen muß. Also selbst wenn der andere zu unrecht überholt hat, hätte er dann das Abbiegen verschieben müssen, bis der andere vorbei ist.
Ich weiß jetzt nicht, ob der schaden so groß ist, daß sich dessen ein Gutachter annimmt. Aber was die Geschwindigkeit usw. angeht, kann man das eigentlich immer ganz gut ermitteln. Nur ob du wirklich geblinkt hast, bleibt fraglich. Wenn die Schuldfrage nicht ermittelt werden kann, werden die enstandenen Unfallkosten vermutlich gegeneinander aufgehoben.
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hasi1 Zumindest keiner der den Unfallhergang genau beobachtet hat. Ich denke schon dass sich ein Gutachter der Sache annehmen wird da unser Auto (ca. 10 Jahre) an ordentlichen Totalschaden hat.
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HummmHummm
Eindeutig Schuld des Abbiegers, er muss direkt vorm Abbiegen über die linke Schulter kucken, wegen totem Winkel.
Dann hätte er den Überholer gesehen.
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hasi1 ja das stimmt schon und mein Freund hat ja auch geschaut. Nur andere Gegenfrage rechnest du immer damit dass sich im Ortzentrum beim einparken einer überholt.
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JotEsJotEs
Bei einem Unfall zwischen einem Linksabbieger und einem Überholer trifft den Linksabbieger der Beweis des ersten Anscheins, dass er sich nicht korrekt verhalten habe, dass er es insbesondere unterlassen habe, sich durch doppelte Rückschau davon zu überzeugen, gefahrlos abbiegen zu können.
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Der "Beweis des ersten Anscheins" führt zur Umkehr der Beweislast - nicht der Überholer muss beweisen, dass seine Forderungen berechtigt sind, sondern der Linksabbieger muss beweisen, dass das Verhalten des Überholers (mit-)ursächlich für das Unfallgeschehen war und dessen Forderungen daher (zum Teil) unberechtigt sind.
Gelingt ihm das nicht, haftet der Linksabbieger allein.
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Der Linksabbieger darf sich nicht darauf verlassen, dass eine verringerte Geschwindigkeit, ein gesetzter Blinker und das Einordnen zur Mitte der Fahrbahn hin für ein gefahrloses Abbiegen hinreichen - er MUSS sich ggf. durch einen Schulterblick davon überzeugen, dass der Verkehrsraum hinter ihm frei ist, dass er insbesondere nicht überholt wird.
Kommt es beim Linksabbiegen zu einem Unfall mit einem Überholenden, dann ist daher davon auszugehen, dass der Linksabbieger dieser Rückschaupflicht nicht hinreichend nachgekommen ist, da er andernfalls den Überholer hätte sehen müssen.
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Übrigens: Es ist nicht grundsätzlich verboten, innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu überholen.
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Tipp: Suche mal im Internet nach Urteilen bei Unfällen zwischen Linksabbiegern und Überholern.
(z.B. Stichwort "Linksabbieger Überholen Urteil" )
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hasi1 Hallo, danke für deine Antwort. Hab jetzt auch nochmal im Internet recherchiert:
Überholen bei Parkplatzsuche Kann ein Autofahrer aus der Fahrweise eines vor ihm fahrenden Fahrzeuges erkennen, daß dessen Fahrer einen freien Parkplatz sucht, dann darf er den Vorausfahrenden wegen der unklaren Verkehrslage selbst dann nicht überholen, wenn dieser (noch) nicht blinkt. OLG Köln vom 18.12.1998; Az.: 19 U 103/98
http://www.auto-motor-und-sport.de/news/urteil-linksabbiegen-ohne-schulterblick-707355.html
Als mein Freund in den Spiegel geschaut hat war der Fahrer ja noch hinter uns. Und wenn er seine angegebenen 15-20 kmh wirklich gefahren wäre wäre er ja noch zum stillstand gekommen. Nicht wir haben ihn "gerammt" sondern er ist in die Fahrertür gefahren (vorne seitlich hat unser Auto keine Beschädigung). Wir sind schon schräg gestellt gewesen als er uns rein ist.
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hasi1 noch was: was du schreibst stimmt sicher (ist ja auch lt. Verkehrsordnung so beschrieben) - nur rein theoretisch dürfte ich ja dann immer überholen ohne Rücksicht darauf ob der Vorderman blinkt oder nicht - weil er muss sich ja letztenendes davon überzeugen dass er gefahrlos abbiegen kann...
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hasi1 Danke für die vielen und raschen Antworten. Aber mir gehts auch noch generell ums Prinzip ob man mitten im Ort jemanden überholen kann obwohl die Lage nicht sehr übersichlich ist (Parkplätze, Wohnhäuser, enge Straße)!!
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HammerheadHammerhead
a.) So wie du die Situation geschildert hast, wird ein Sachverständiger anhand der Beschädigungen an eurem Auto die Geschwindigkeit ermitteln, mit der das andere Fahrzeug aufgetroffen ist. b.) Die Polizei hat hoffentlich im Protokoll festgehalten, dass der Blinker noch an war.
War es wirklich so, wie beschrieben, würde sich evtl. auch der Gang zum Anwalt (ohne RS-Versicherung) lohnen.
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AmtsschreckAmtsschreck Der Blinker hätte auch nach dem Unfall eingeschaltet werden können. Außerdem wäre immer noch nicht klar, ob dieser auch frühzeitig benutzt worden wäre, nicht erst mit Einschlagen des Lenkers beim Abbiegen.
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hasi1 Der der uns dreingefahren ist hat gesehen dass unser Blinker noch gelaufen ist. Wir waren ziemlich perplex nach dem Unfall. Und der "nette" Herr hat uns geraten die Warnblinkanlage einzuschalten bis die Polizei da ist. Die Polzei hat deswegen auf den Fotos nur die Warnblinkanlage und nicht den Blinker...
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ChiantiChianti
ob der blinker noch lief oder nicht, wird hier nicht entscheidend sein, denn das setzen des blinkers zeigt die absicht des spurwechsels an und bedeutet nicht, dass alle anderen nun warten müssen! wer die spur wechselt, zb beim abbiegen, muss vor dem setzen des blinkers sich nach dem rückwärtigen verkehr vergewissern und natürlich auch bevor er abbiegt!
da der überholende wohl nicht unsichtbar war, trifft euch bzw. deinen freund die schuld am unfall!
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LiquidBlueLiquidBlue
Wenn die Polizei beim Unfallort war und ne Spurensicherung gemacht hat, dann stehen Eure Chancen nicht schlecht. Nur mit der gegnerischen Versicherung werdet Ihr wohl Probleme bekommen, die stellen im Moment alle auf stur
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LeniEverywhere wenn der blinker noch lief müsstet ihr eindeutig den vorteil haben..
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altermann58altermann58
Habt ihr euch in der Mitte eingeordnet? Dann könnte man annehmen, dass ihr euch nach links orientiert habt. Gibt es Fotos? Andere Zeugen?
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hasi1 Es ist sehr eng an dieser Stelle sodass man sich eigentlich nicht mittig einordnen kann.
Also die Polizei hat nur alles aufgenommen und gesagt sie dürfen dazu keine Aussage machen. Jetzt musst du mir kurz helfen - welcher blauer Schein? Wir haben nur an Unfallbericht bekommen. Da ist die Aussage von meinem Freund als erstes drauf (die Polzei wurde aber auch von uns verständigt - hängt das nicht damit zusammen??). Später auf der Polzei hat ein Polizist mit uns geredet und hat gemeint da der andere im Ortzentrum überholt hat sind wir eher im Recht, aber dass wird sich eh die Versicherung ausmachen.