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Beim Ladendiebstahl erwischt

Frage von annaxxx annaxxx

Hallo,

Ich bin 24 Jahre alt und gestern beim Ladendiebstahlim Wert von ca.200 Euro erwischt worden, dies wird zur Anzeige gebracht.

Ich bin so fertig mit den Nerven, es war das erste Mal und ich bin selber total schockiert von mir.....Bitte helft mir und klärt mich über die Konsequenzen auf, wenn das im Führungszeugnis auftaucht bin ich geliefert und kann alles vergessen, ich bin Beamtin auf Wiederruf und habe jetzt wahnsinnige Angst, dass ich mir durch diese Tat meine Zukunft komplett versaut habe.

Kann ich eventuell damit rechnen mit einer Geldstrafe ohne Eintragungen in irgendwelche Akten davonzukommen???

Lieben DAnk für Antworten!

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Antworten (1-30 von 37)

  • 18
    Antwort von GerdaG GerdaG

    Wende Dich an einen Rechtsanwalt. Es kommt auf die Tatumstände an, so dass Dir hier niemand eine hundertprozentige Antwort geben kann.

  • 9
    Antwort von GoetzvonB GoetzvonB

    Bei einem erwachsenen Straftäter wird das Erwachsenenstrafrecht angewandt (§ 242 Strafgesetzbuch ).

    Wird er zum ersten Mal beim Ladendiebstahl gestellt, so muss der Ladendieb mit einer Geldstrafe rechnen.( ca. ein Monatsgehalt ) Der Arbeitgeber wird über die Straftat nicht informiert und der Ladendieb bekommt als Ersttäter keinen Eintrag ins Führungszeugnis.

    Ein Wiederholungstäter muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen (Geldstrafe Bewährungsstrafe) und er bekommt einen Eintrag ins Führungszeugnis.

    Zitiert nach:R.Helbert

  • 8
    Antwort von derGrosze derGrosze

    Tu´s nicht wieder und alles wird gut.

  • 7
    Antwort von cortijero cortijero

    In deinem Alter kann man wohl davon ausgehen, daß du wußtest, was du da tust. Warum jammerst du also jetzt rum? Ich hoffe, die Strafe wird richtig empfindlich für dich. Mein Mitleid hält sich sehr in Grenzen

  • 4
    Antwort von schildi schildi

    mit 24 Jahren sollte man doch etwas Verstand besitzen, tut mir leid aber da musst du nun durch

  • 3
    Antwort von regideur regideur

    Sorry, aber wie kann man nur...???

    Du hast das doch alles schon vorher gewusst!

  • 3
    Antwort von YuLy42 YuLy42

    Es ist sogar sehr wahrscheinlich, dass Du mit eine Strafe unter 90 Tagessätzen davon kommst.

    Ob Dein Arbeitgeber davon nichts mitbekommt, halte ich aber für fraglich.

    Suche Dir einen Anwalt für Strafrecht.

  • 2
    Antwort von wernilein wernilein

    das du Riesengrossen Mist gebaut hast weist du ja selber,du verdienst gut und begehst so eine Straftat,nun geh zum RA und versuch das mit dessen Hilfe wieder gerade zu biegen,viel Glück

    Kommentar von Chwasc ChwascChwasc

    ob annaxxx gut verdient weiß man nicht. Vielleicht verdienen Beamten jetzt auch nicht mehr so viel...

  • 2
    Antwort von rudigard rudigard

    http://www.ladendiebstahl.de/taeter.htm

    hier kannst du dich informieren

    Kommentar von rudigard rudigardrudigard

    Ist das 21 Lebensjahr erreicht, so wird man nach dem Erwachsen Strafrecht § 242 Strafgesetzbuch, bestraft. Ein Ersttäter wird in den meisten Fällen mit einer Geldstrafe bestraft und die Höhe der Strafe, richtet sich nach dem Einkommen. In der Regel wird das Nettoeinkommen durch 30 Tage geteilt und das ergibt einen Tagessatz. Beispiel: 3.000 € Netto : 30 = 100,00 € (entspricht einen Tagessatz) Ist der Ersttäter bei der polizeilichen Vernehmung geständig und entschuldigt sich für seine Tat, werden der Staatsanwalt und Richter, so meine Erfahrung, ein mildes Urteil aussprechen. Ein Wiederholungstäter dagegen, wird die volle Härte des § 242 vom Gericht spüren und er muss sogar mit einem Eintrag ins Führungszeugnis rechnen.
    Der Staatsanwalt und der Richter legen in einer Verhandlung die Tagessätze fest. Wird aber kein Verfahren vom Staatsanwalt eröffnet, bekommt der Beschuldigte einen Strafbefehl, in dem er die zu zahlende Geldstrafe an die Gerichtskasse oder aber an eine soziale Einrichtung zu zahlen hat.

  • 1
    Antwort von Krolewna Krolewna

    Hallo,

    ich wurde auch mal erwischt allerdings mit 18 also auch volljährig. War aber ein geringer Wert von knapp 50€. Anzeige kam auch allerdings hat die STA das Verfahren eingetellt, nachdeem ich mich bereit erklärt habe 200€ an eine Stiftung zu spenden, hätte ich Widerspruch eingelegt, wäre das VErfahren weitergegangen bis zum Eintrag im Führungszeugnis, so wurde es eingestellt. Habe es auch in Raten zahlen dürfen da ich noch Azubi war....aber als Beamter auf Widerruf naja und in Anbetracht deines Alters könnte das auch ganz anders ausgehen!!! Viel Erfolg und lern daraus....

  • 1
    Antwort von Hamburgerin Hamburgerin

    du könntest mir wenigstens dafür einen daumen hoch geben, weil ich dich hier in schutz nehme :(

  • 1
    Antwort von Vivi87 Vivi87

    es kann durchaus sein das du zu nur zu einer geldstrafe verurteilot wirst (weils dein erstes mal war) könnte aber auch eine vorstrafe werden.. hängt vom richter und seiner laune ab (falls es zu einem gerichtsverfahren kommt) - wenn nicht wirds wohl nur ne geldstrafe..

    mach das aber bloß nie wieder - es lohnt sich nicht

  • 1
    Antwort von JoScho JoScho

    Als Beamtin, weiß Du besser als ich , was das bedeutet. Tipp gib alles zu, bereue alles. Dann hast Du eine Chance einen gnädigen Richter zu haben. Hoffentlich war Dir das eine Lehre! Ich wünsche Dir, daß Du nicht einen Job suchen mußt und glimpflich davon kommt.

  • 1
    Antwort von Talaa Talaa

    Was hast du denn geklaut?

    Wäre es jetzt zum Beispiel Nahrung und hättest du wirklich (!) kein Geld, würde ich das verstehen.

    Aber als Beamtin sollte man ein Vorbild der Gesellschaft sein!

    Ganz ehrlich? Ich fände es einfach fair, wenn du für deine Tat die entsprechenden Konsequenzen tragen würdest - du bist schließlich erwachsen.

  • 1
    Antwort von Chwasc Chwasc

    oder bist Du etwa krank?Kleptomanie?Dann brauchste eine Therapie. Was hat Dich wohl dazu bewogen zu klauen? Geldnot kann es nicht gewesen sein. Oder doch? Gehts Euch Beamten jetzt auch schlecht? Ich versteh es nicht...

  • 1
    Antwort von Cinamon83 Cinamon83

    Wenn du bei einer Strafe unter 90 Tagessätzen bleibst, gibt es kein Eintrag und du bist auch nicht vorbestraft. Außerdem hast du einen"Ersttäter-Bonus" und bist geständig. Es kommt natürlich drauf an, was für ein Diebstahl es war.. hast du nur etwas "mitgehen lassen" oder bist du mutwillig irgendwo eingebrochen? Hier hast du einen Überblick- hängt aber natürlich alles von den Umständen ect. ab. http://www.123recht.net/article.asp?a=7417&f=ratgeber_strafrecht~-~besonderer~teilladendiebstahlroenner&p=1

  • 1
    Antwort von Igelchen1983 Igelchen1983

    Damit kannst du rechnen, da du sicherlich eine Anzeige bekommen hast.

  • 0
    Antwort von rudi05 rudi05

    es war das erste mal,daß man dich erwischt hat und was ist mit den anderen malen ,wo man dich nicht erwischt hat?

  • 0
    Antwort von vlavielle vlavielle

    Ich gehe davon aus,dass Du eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen erhältst, dann bist Du nicht vorbestraft. Aber was soll eigentlich der Blödsinn in Deinem Alter? LG

  • 0
    Antwort von cortesi94 cortesi94

    Hallo was hast du den gestohlen.

  • 0
    Antwort von Himmelhund Himmelhund

    Mit 24 Jahren was zu stehlen ist einfach nur stupide. Und nun mögen mich einige für meine Ansichten hassen, aber: Ich finde, es sollte die volle Härte des Gesetzes greifen - Diebstahl (und auch alles andere) wird hierzulande nur zu glimpflich bestraft.

    Und wer etwas verbockt hat, sollte auch dafür gerade stehen und nicht "rumheulen" und hoffen, dass es ohne Konsequenzen bleibt!

  • 0
    Antwort von waterlilies waterlilies

    Der Tipp zum Anwalt zu gehen ist ja schon ausgesprochen worden. Allerdings mußt du mit einem anschließenden Disziplinarverfahren rechnen. In deinem Fall wird dein Dienstherr wohl eine Mitteilung von dem Diebstahl erhalten. Kommt jetzt auch drauf an, wo genau du arbeitest. Während meiner Ausbildung wurde eine Kollegin aus dem Dienst entfernt, die gestohlen hatten. Vielleicht kann dir euer Personalrat weiterhelfen, dort gibt es bestimmt einen Juristen, der auf das Beamtenrecht spezialisiert ist.

  • 0
    Antwort von Aysun1987 Aysun1987

    Einige Konsequenten wird es sicherlich geben (Hausverbot, Anzeige, Geldstrafe). Den einzigen guten Rat den man dir jetzt noch geben kann ist es nicht nochmal zu tun und wenn du dir was kaufen möchtest und kein geld hast einfach zu sparen anstatt es einfach einzustecken oder es einfach ganz zu lassen.

  • 0
    Antwort von z95959599 z95959599

    Wenn du noch Beamtin wirst bedeutet das, das auch andere Beamte durchaus mal gestohlen, gelogen und betrogen haben??? Na ja, warum solltest du besser sein als die anderen Verbrecher in der Politik und Beamtenschaft!

  • 0
    Antwort von peter0010101 peter0010101

    was haste denn geklaut? also 200 euro das war doch sicher nicht dein ersten mal, mach dir keine sorgen, wegen so bagatelfälle danach kräht kein hahn mehr, wenn du die geldstrafe bezahlst. wir sind alle keine engel. sag beim richter es tut dir so leid und du machst das nie wieder, dann hat er auch gnade, das ist im gesetz auch so vorgesehen.

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    Antwort von Hamburgerin Hamburgerin

    es könnte eine krankheit bei frauen sein, präm.. syndrom (weiss nicht wie es geschrieben wird) aber es hängt mit dem eisprung zusammen, frag mal einen anwalt

    Kommentar von peter0010101 peter0010101peter0010101

    lol die richter kennen sicher schon alle ausreden und ich wette diese auch

    Kommentar von Hamburgerin HamburgerinHamburgerin

    es ist wirklich erforscht, dass es bei frauen mit dem monatszyklus zusammen hängt!

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    Antwort von Benjy Benjy

    Nimm Dir einen guten Anwalt und hole ein psychiatrisches Gutachten ein, welches Dir Kleptomanie attestiert. Somit kann die Strafe milder ausfallen.

    Um eine Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis wirst Du aber nicht kommen, denke ich.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''ein psychiatrisches Gutachten ein, welches Dir Kleptomanie attestiert''

    Wie soll das denn funktionieren? Sie schreibt selber ''es war das erste Mal''.

    Kommentar von Benjy BenjyBenjy

    Das macht ja nichts. Es ist aber besser, wenn Dir eine "Krankheit" attestiert wird.

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    Antwort von bitmap bitmap

    Siehe Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)

    http://vwvbund.juris.de/bsvwvbund_19052008_RB314313R2422007.htm

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    Antwort von Sccirocco Sccirocco

    naja du solltest dich ers mal fragen warum du son blödsin gemahct hast!

    in einem suoper mark sind mir vor der kasse mal ein 12 pack eier hingefallen und die sollt ich dann trotzdem nehmen (war noch nicht eingescannt gewesen!) obwohl der laden für solche fääle versichert ist da hab ich beim nächsten besuch aufer gfrisch gemüse wage 100g pfifferlinge untershclagen ok wenn ich erwishct worden wäre nicht schlimm aber ich tat da snciht aus hab gier irgendwie mehr aus rache!

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    Antwort von Kuschelwuschel Kuschelwuschel

    Ich denke mal Moralapostel brauchste nicht auch noch hier. Machst Dir bestimmt schon genug Vorwürfe deswegen und brauchst nicht noch von uns nen Ding auf den Deckel. Schließlich macht jeder mal Mist in seinem Leben.

    Kann Dir natürlich keine Garantie dafür geben, aber ich denke mal beim ersten Mal kommste noch mit einer Geldstrafe oder Freizeitarbeit oder sowas weg und das steht dann auch nicht im Führungszeugnis. Selbst wenn Du ne Bewährungsstrafe bekommst, dann steht das nicht drin. Hatte ich alles schon mal wegen Schwarzfahren und mein Führungszeugnis ist sauber.

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