gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ
15 

Beim Ladendiebstahl erwischt

gefragt von annaxxx am 24.02.2009 um 11:35 Uhr

Hallo,

Ich bin 24 Jahre alt und gestern beim Ladendiebstahlim Wert von ca.200 Euro erwischt worden, dies wird zur Anzeige gebracht.

Ich bin so fertig mit den Nerven, es war das erste Mal und ich bin selber total schockiert von mir.....Bitte helft mir und klärt mich über die Konsequenzen auf, wenn das im Führungszeugnis auftaucht bin ich geliefert und kann alles vergessen, ich bin Beamtin auf Wiederruf und habe jetzt wahnsinnige Angst, dass ich mir durch diese Tat meine Zukunft komplett versaut habe.

Kann ich eventuell damit rechnen mit einer Geldstrafe ohne Eintragungen in irgendwelche Akten davonzukommen???

Lieben DAnk für Antworten!

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Ladendiebstahl Ersttat x 1

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 24. Februar 2009 11:36
18x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wende Dich an einen Rechtsanwalt. Es kommt auf die Tatumstände an, so dass Dir hier niemand eine hundertprozentige Antwort geben kann.


GoetzvonB
beantwortet von GoetzvonB am 24. Februar 2009 12:12
9x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bei einem erwachsenen Straftäter wird das Erwachsenenstrafrecht angewandt (§ 242 Strafgesetzbuch ).

Wird er zum ersten Mal beim Ladendiebstahl gestellt, so muss der Ladendieb mit einer Geldstrafe rechnen.( ca. ein Monatsgehalt ) Der Arbeitgeber wird über die Straftat nicht informiert und der Ladendieb bekommt als Ersttäter keinen Eintrag ins Führungszeugnis.

Ein Wiederholungstäter muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen (Geldstrafe Bewährungsstrafe) und er bekommt einen Eintrag ins Führungszeugnis.

Zitiert nach:R.Helbert


derGrosze
beantwortet von derGrosze am 24. Februar 2009 13:32
8x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Tu´s nicht wieder und alles wird gut.


cortijero
beantwortet von cortijero am 24. Februar 2009 11:38
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In deinem Alter kann man wohl davon ausgehen, daß du wußtest, was du da tust. Warum jammerst du also jetzt rum? Ich hoffe, die Strafe wird richtig empfindlich für dich. Mein Mitleid hält sich sehr in Grenzen


schildi
beantwortet von schildi am 24. Februar 2009 11:38
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

mit 24 Jahren sollte man doch etwas Verstand besitzen, tut mir leid aber da musst du nun durch


regideur
beantwortet von regideur am 24. Februar 2009 11:38
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sorry, aber wie kann man nur...???

Du hast das doch alles schon vorher gewusst!


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 24. Februar 2009 11:38
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es ist sogar sehr wahrscheinlich, dass Du mit eine Strafe unter 90 Tagessätzen davon kommst.

Ob Dein Arbeitgeber davon nichts mitbekommt, halte ich aber für fraglich.

Suche Dir einen Anwalt für Strafrecht.


wernilein
beantwortet von wernilein am 24. Februar 2009 11:39
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das du Riesengrossen Mist gebaut hast weist du ja selber,du verdienst gut und begehst so eine Straftat,nun geh zum RA und versuch das mit dessen Hilfe wieder gerade zu biegen,viel Glück

Kommentar von Baf36ee825bba8646349b5d261ec9875smallChwasc am 24. Februar 2009 11:42

ob annaxxx gut verdient weiß man nicht. Vielleicht verdienen Beamten jetzt auch nicht mehr so viel...


rudigard
beantwortet von rudigard am 24. Februar 2009 11:39
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

http://www.ladendiebstahl.de/taeter.htm

hier kannst du dich informieren

Kommentar von 5c8f9cabe5f6bf48ed42981fa3be6f66smallrudigard am 24. Februar 2009 11:42

Ist das 21 Lebensjahr erreicht, so wird man nach dem Erwachsen Strafrecht § 242 Strafgesetzbuch, bestraft. Ein Ersttäter wird in den meisten Fällen mit einer Geldstrafe bestraft und die Höhe der Strafe, richtet sich nach dem Einkommen. In der Regel wird das Nettoeinkommen durch 30 Tage geteilt und das ergibt einen Tagessatz. Beispiel: 3.000 € Netto : 30 = 100,00 € (entspricht einen Tagessatz) Ist der Ersttäter bei der polizeilichen Vernehmung geständig und entschuldigt sich für seine Tat, werden der Staatsanwalt und Richter, so meine Erfahrung, ein mildes Urteil aussprechen. Ein Wiederholungstäter dagegen, wird die volle Härte des § 242 vom Gericht spüren und er muss sogar mit einem Eintrag ins Führungszeugnis rechnen.
Der Staatsanwalt und der Richter legen in einer Verhandlung die Tagessätze fest. Wird aber kein Verfahren vom Staatsanwalt eröffnet, bekommt der Beschuldigte einen Strafbefehl, in dem er die zu zahlende Geldstrafe an die Gerichtskasse oder aber an eine soziale Einrichtung zu zahlen hat.


anonym
beantwortet von Talaa am 24. Februar 2009 11:40
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Was hast du denn geklaut?

Wäre es jetzt zum Beispiel Nahrung und hättest du wirklich (!) kein Geld, würde ich das verstehen.

Aber als Beamtin sollte man ein Vorbild der Gesellschaft sein!

Ganz ehrlich? Ich fände es einfach fair, wenn du für deine Tat die entsprechenden Konsequenzen tragen würdest - du bist schließlich erwachsen.


Chwasc
beantwortet von Chwasc am 24. Februar 2009 11:39
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

oder bist Du etwa krank?Kleptomanie?Dann brauchste eine Therapie. Was hat Dich wohl dazu bewogen zu klauen? Geldnot kann es nicht gewesen sein. Oder doch? Gehts Euch Beamten jetzt auch schlecht? Ich versteh es nicht...


Cinamon83
beantwortet von Cinamon83 am 24. Februar 2009 11:38
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du bei einer Strafe unter 90 Tagessätzen bleibst, gibt es kein Eintrag und du bist auch nicht vorbestraft. Außerdem hast du einen"Ersttäter-Bonus" und bist geständig. Es kommt natürlich drauf an, was für ein Diebstahl es war.. hast du nur etwas "mitgehen lassen" oder bist du mutwillig irgendwo eingebrochen? Hier hast du einen Überblick- hängt aber natürlich alles von den Umständen ect. ab. http://www.123recht.net/article.asp?a=7417&f=ratgeberstrafrecht~-~besonderer~teilladendiebstahlroenner&p=1


Igelchen1983
beantwortet von Igelchen1983 am 24. Februar 2009 11:37
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Damit kannst du rechnen, da du sicherlich eine Anzeige bekommen hast.


anonym
beantwortet von Krolewna am 20. März 2009 09:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo,

ich wurde auch mal erwischt allerdings mit 18 also auch volljährig. War aber ein geringer Wert von knapp 50€. Anzeige kam auch allerdings hat die STA das Verfahren eingetellt, nachdeem ich mich bereit erklärt habe 200€ an eine Stiftung zu spenden, hätte ich Widerspruch eingelegt, wäre das VErfahren weitergegangen bis zum Eintrag im Führungszeugnis, so wurde es eingestellt. Habe es auch in Raten zahlen dürfen da ich noch Azubi war....aber als Beamter auf Widerruf naja und in Anbetracht deines Alters könnte das auch ganz anders ausgehen!!! Viel Erfolg und lern daraus....


anonym
beantwortet von rudi05 am 8. März 2009 22:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

es war das erste mal,daß man dich erwischt hat und was ist mit den anderen malen ,wo man dich nicht erwischt hat?


vlavielle
beantwortet von vlavielle am 27. Februar 2009 14:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich gehe davon aus,dass Du eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen erhältst, dann bist Du nicht vorbestraft. Aber was soll eigentlich der Blödsinn in Deinem Alter? LG


Hamburgerin
beantwortet von Hamburgerin am 26. Februar 2009 18:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

du könntest mir wenigstens dafür einen daumen hoch geben, weil ich dich hier in schutz nehme :(


cortesi94
beantwortet von cortesi94 am 26. Februar 2009 01:46
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo was hast du den gestohlen.


Himmelhund
beantwortet von Himmelhund am 24. Februar 2009 23:45
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mit 24 Jahren was zu stehlen ist einfach nur stupide. Und nun mögen mich einige für meine Ansichten hassen, aber: Ich finde, es sollte die volle Härte des Gesetzes greifen - Diebstahl (und auch alles andere) wird hierzulande nur zu glimpflich bestraft.

Und wer etwas verbockt hat, sollte auch dafür gerade stehen und nicht "rumheulen" und hoffen, dass es ohne Konsequenzen bleibt!


anonym
beantwortet von Vivi87 am 24. Februar 2009 21:26
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

es kann durchaus sein das du zu nur zu einer geldstrafe verurteilot wirst (weils dein erstes mal war) könnte aber auch eine vorstrafe werden.. hängt vom richter und seiner laune ab (falls es zu einem gerichtsverfahren kommt) - wenn nicht wirds wohl nur ne geldstrafe..

mach das aber bloß nie wieder - es lohnt sich nicht


waterlilies
beantwortet von waterlilies am 24. Februar 2009 11:54
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Tipp zum Anwalt zu gehen ist ja schon ausgesprochen worden. Allerdings mußt du mit einem anschließenden Disziplinarverfahren rechnen. In deinem Fall wird dein Dienstherr wohl eine Mitteilung von dem Diebstahl erhalten. Kommt jetzt auch drauf an, wo genau du arbeitest. Während meiner Ausbildung wurde eine Kollegin aus dem Dienst entfernt, die gestohlen hatten. Vielleicht kann dir euer Personalrat weiterhelfen, dort gibt es bestimmt einen Juristen, der auf das Beamtenrecht spezialisiert ist.


Aysun1987
beantwortet von Aysun1987 am 24. Februar 2009 11:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Einige Konsequenten wird es sicherlich geben (Hausverbot, Anzeige, Geldstrafe). Den einzigen guten Rat den man dir jetzt noch geben kann ist es nicht nochmal zu tun und wenn du dir was kaufen möchtest und kein geld hast einfach zu sparen anstatt es einfach einzustecken oder es einfach ganz zu lassen.


z95959599
beantwortet von z95959599 am 24. Februar 2009 11:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du noch Beamtin wirst bedeutet das, das auch andere Beamte durchaus mal gestohlen, gelogen und betrogen haben??? Na ja, warum solltest du besser sein als die anderen Verbrecher in der Politik und Beamtenschaft!


anonym
beantwortet von peter0010101 am 24. Februar 2009 11:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

was haste denn geklaut? also 200 euro das war doch sicher nicht dein ersten mal, mach dir keine sorgen, wegen so bagatelfälle danach kräht kein hahn mehr, wenn du die geldstrafe bezahlst. wir sind alle keine engel. sag beim richter es tut dir so leid und du machst das nie wieder, dann hat er auch gnade, das ist im gesetz auch so vorgesehen.


Hamburgerin
beantwortet von Hamburgerin am 24. Februar 2009 11:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

es könnte eine krankheit bei frauen sein, präm.. syndrom (weiss nicht wie es geschrieben wird) aber es hängt mit dem eisprung zusammen, frag mal einen anwalt

Kommentar von peter0010101 am 24. Februar 2009 11:51

lol die richter kennen sicher schon alle ausreden und ich wette diese auch

Kommentar von Simple_avatar4smallHamburgerin am 25. Februar 2009 17:32

es ist wirklich erforscht, dass es bei frauen mit dem monatszyklus zusammen hängt!


Benjy
beantwortet von Benjy am 24. Februar 2009 11:43
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nimm Dir einen guten Anwalt und hole ein psychiatrisches Gutachten ein, welches Dir Kleptomanie attestiert. Somit kann die Strafe milder ausfallen.

Um eine Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis wirst Du aber nicht kommen, denke ich.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 24. Februar 2009 11:51

''ein psychiatrisches Gutachten ein, welches Dir Kleptomanie attestiert''

Wie soll das denn funktionieren? Sie schreibt selber ''es war das erste Mal''.

Kommentar von 16b64e044c8a8587411ed9b09661c187smallBenjy am 24. Februar 2009 12:44

Das macht ja nichts. Es ist aber besser, wenn Dir eine "Krankheit" attestiert wird.


bitmap
beantwortet von bitmap am 24. Februar 2009 11:43
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Siehe Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)

http://vwvbund.juris.de/bsvwvbund19052008RB314313R2422007.htm


anonym
beantwortet von Sccirocco am 24. Februar 2009 11:43
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

naja du solltest dich ers mal fragen warum du son blödsin gemahct hast!

in einem suoper mark sind mir vor der kasse mal ein 12 pack eier hingefallen und die sollt ich dann trotzdem nehmen (war noch nicht eingescannt gewesen!) obwohl der laden für solche fääle versichert ist da hab ich beim nächsten besuch aufer gfrisch gemüse wage 100g pfifferlinge untershclagen ok wenn ich erwishct worden wäre nicht schlimm aber ich tat da snciht aus hab gier irgendwie mehr aus rache!


Kuschelwuschel
beantwortet von Kuschelwuschel am 24. Februar 2009 11:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich denke mal Moralapostel brauchste nicht auch noch hier. Machst Dir bestimmt schon genug Vorwürfe deswegen und brauchst nicht noch von uns nen Ding auf den Deckel. Schließlich macht jeder mal Mist in seinem Leben.

Kann Dir natürlich keine Garantie dafür geben, aber ich denke mal beim ersten Mal kommste noch mit einer Geldstrafe oder Freizeitarbeit oder sowas weg und das steht dann auch nicht im Führungszeugnis. Selbst wenn Du ne Bewährungsstrafe bekommst, dann steht das nicht drin. Hatte ich alles schon mal wegen Schwarzfahren und mein Führungszeugnis ist sauber.


anonym
beantwortet von gertrudedieolle am 24. Februar 2009 11:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auweia! Auf Widerruf auch noch? Also in der Ausbildung? Na dann bete mal schon, dass du nicht rausfliegst...


akademikus
beantwortet von akademikus am 24. Februar 2009 11:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ins führungszeugnis kommt da nichts, du wirst wohl ne geldstrafe oder nen "bösen zeigefinger" bekommen und das war´s dan auch. ruhig bleiben. und die finger still halten. ;-)

Kommentar von annaxxx am 24. Februar 2009 18:07

Bist du dir da sicher??? Ich dreh bald durch!!!


anonym
beantwortet von chmoti88 am 24. Februar 2009 11:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

in der regel bekommst die anzeige, 1-2 Jahre Hausverbot wo du dich daran halten solltest sonst begehst hausfriedensbruch das kann freiheitsstrafe heißen, und die anzeige kommt meißt vor gericht da wirst wenn nicht vorbestraft wirst zu einer geldstrafe verurteilt und es wird in dein führungszeugnis eingetragen was das heißt wird dir ja klar sein! mit nem blauen auge wirst nicht mehr weg kommen! Mit 24 weiß man was man tut sorry. Wenn geh zum anwalt


JoScho
beantwortet von JoScho am 24. Februar 2009 11:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Als Beamtin, weiß Du besser als ich , was das bedeutet. Tipp gib alles zu, bereue alles. Dann hast Du eine Chance einen gnädigen Richter zu haben. Hoffentlich war Dir das eine Lehre! Ich wünsche Dir, daß Du nicht einen Job suchen mußt und glimpflich davon kommt.


anonym
beantwortet von jockl am 24. Februar 2009 11:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist einer der wenigen Fälle, wo ich zu einem Anwalt rate. Vielleicht kann der bewirken, dass die Anzeige zurückgezogen wird. Das aber bitte sehr sehr schnell.


Denise180685
beantwortet von Denise180685 am 24. Februar 2009 11:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das kommt ins Führungszeugnis, da es a) angezeigt wurde und b) handelt es sich um keinen geringen wert (200€). du kannst sogar mit einer strafe rechnen. selbst schuld, bei sowas hab ich kein mitleid


can212
beantwortet von can212 am 24. Februar 2009 11:38
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

warum hast du denn auch überhaupt sowas gemacht? ich sags dir du kannst nicht davonkommen die polizisten erwischen dich immer und wenn du vor ihnen abhaust must du ins gefängnis also... tut mir leid du hast die hälfte deines lebens versaut es gibt nichts mehr zu tun):


Leys87
beantwortet von Leys87 am 24. Februar 2009 11:36
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

sag du bist kleptomanin ^^

hausverbot ist auf jedenfall drin eintrag ins führungszeugnis ja wird zu den akten der polizei aufgenommen

wenn pech hast gerichtliche verhandlung

Kommentar von 5468d87f29603b3f2af0046a434be534smallJoScho am 24. Februar 2009 11:43

Klauen ist keine Krankheit!


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Ladendiebstahl im Führungszeugnis?

    Videoaufzeichnung vom Ladendiebstahl

    Mehrfacher Ladendiebstahl was ertwartet uns???

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.