Nach dem Kauf eines Kaffeevollautomaten in einem großem Kaufhaus stellte ich zu Hause beim auspacken fest, dass sich ein viel teureres Gerät, des gleichen Herstellers, in der Verpackung befand.Abgesehen von der ethischen Frage ,bin ich verpflichtet den Kauf rückgängig zu machen?Mache ich mich strafbar wenn ich das nicht tue?
Beim Kauf einer Kaffeemaschine unbeabsichtigt teureres Modell bekommen.
Antworten (23)
-
1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Mizi59Mizi59
Glück gehabt...behalte sie...:-)
-
3Antwort von
HMRAllgaeuHMRAllgaeu
Ein schlechtes Gewissen mußt Du Dir nicht einreden. Die Maschine wurde beim Hersteller verpackt. Den Schaden ansich hat also der Hersteller. Der Händler hat die Maschine gekauft, die er bestellt hat. Also die billigere. Wenn nun in der Verpackung was anderes drin ist, hat also auch der Verkäufer keinen Schaden. Wenn Du die Maschine zurück gibst, kann er sie auch nur nicht verkaufen, denn er hat ja keine Verpackung dafür. Außerdem könnte er sie nur schwarz verkaufen, denn er hat ja die teure nicht gekauft. Rechtlich gesehen kannst Du sie folglich behalten. Freu Dich. Nur im Garantiefall hast Du ein Problem.
-
-
2Antwort von
Raimund1Raimund1
Offensichtlich plagt dich dein Gewissen.
Nachweisen wird das niemand, dass du das Gerät hast,
aber die Entscheidung, ob du das Gerät zurück gibst, kann nur von dir getroffen werden.
Jedesmal wenn du die Maschine bedienst wirst du daran erinnert.
Wenn du das aushalten kannst....
-
1Antwort von
justiziasgolemjustiziasgolem
Rechtlich gesehen hat das Kaufhaus einen zivilrechtlich durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Rückgewährung des Kaffeevollautomaten. Dabei könnte es auch die Herausgabe des gezogenen Nutzens, hier eine Gebrauchsgebühr, von dir verlangen. Das Kaufhaus hat die Beweislast dafür, dass in dem Karton überhaupt eine andere Maschine verpackt war. Du bist nicht verpflichtet, das Kaufhaus auf den Irrtum aufmerksam zu machen. Insbesondere machst du dich auch nicht strafbar, wenn du den Vollautomaten nun behälst. Es dürfte aber sehr unwahrscheinlich sein, dass dem Kaufhaus der Fehler überhaupt auffallen wird.
-
1Antwort von
Reiswaffel87Reiswaffel87
Strafrechtlich könnte es Betrug durch Unterlassen sein. Rechtlich einwandfreie Antworten bekommst du aber nur von einem Anwalt. Ich persönlich würde das Ding behalten.
-
1Antwort von
kia2009 Hallo,
glückwunsch, dass du eine bessere MAschine als erhofft bekommen hast. Wie es allerdings von der rechtlichen Seite aussieht, wie du reagieren musst, wenn dich der Hersteller/ Händler darauf anspricht und ob du das Gerät einfach behalten darfst: eine Antwort würd ich einem Experten überlassen. Nicht dass du am Ende dastehst und die differenz bezahlen musst, obwohl du das Gerät eigentlcih nicht wolltest. Ich kann dir hier eine Online Beratung empfehlen. Die ist günstig und du bekommst Antwort von echten Expertn / Anwälten. www.clever-fragen.de ist z.B. so eine Plattform.Kannst ja mal draufschauen.
Viel Erfolg
-
-
1Antwort von
midnightjokermidnightjoker
Das ist mir auch schon mit einem Rasierapparat passiert. Auf meine Anfrage hin, bekam ich die Antwort, den billigeren gibt es nicht mehr und ich bekäme den besseren zum gleichen Preis. Habe ich dann anschl. auch noch öfter gehört, daß so verfahren wird!
-
1Antwort von
gizmokatergizmokater
ich würde sie auch behalten allerdings wenn sie in der Garantiezeit kaputt geht könnte es vielleicht ein problem geben
-
1Antwort von
fernsehfreakfernsehfreak
gesetzlich musst du es rausgeben, wenn sie dir schreiben bzw. dich aufsuchen, sonst haben sie pech gehabt
-
1Antwort von
tourerotourero
Falls DU mal eine Reklamation hast, wird es natürlich schwierig, aber sonst kannst Du sie behalten...
-
1Antwort von
netzottonetzotto
Ehrlich wärt am längsten. Kannste behalten, ist aber etwas dra,n Garantie usw dann haste ein Problem. Vieleicht lassen sie die dir doch sogar noch.
-
1Antwort von
TaylorpickerTaylorpicker
Du machst dich nicht strafbar. Es kann höchstens Probleme geben, wenn du einen Schaden auf Garantie beheben lassen willst. Dann steht die falsche Maschine auf der Rechnung.
-
1Antwort von
DoktorEggman Wie kann man denn da noch fragen, ich würd mich FREUEN.....
-
1Antwort von
t124terrat124terra
Man wird es Dir nicht beweisen können, darum sicher nicht strafbar. Aber was macht Dein Gewissen?
-
1Antwort von
Mastermac Wenn du ein ehrlicher Mensch bist würd ich sie zurückbringen. Aber ich denke es ist nicht deine Schuld also glaub ich das du sie behalten darfst
-
1Antwort von
TourneTourne
Das war ja nicht deine Schuld. Das war das pech des Verkäufers bzw. es war seine Schuld, nicht deine. Also behalte sie ruhig
-
1Antwort von
quarkbeerequarkbeere
ich würds an deiner stelle nicht tun, weils sowieso nicht mehr nachweisbar ist, wer den fehler mit dem verpacken gemacht hat und wer das große los mit der teuren kaffeemaschiene gemacht hat.
-
0Antwort von
bibi8888bibi8888
bedenke nur, dass du dann keinen Kaufnachweis über DIESES Gerät hast. Das könnte im Garantiefall zum Problem werden.
Diese Frage teilen