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Beim Kauf einer Kaffeemaschine unbeabsichtigt teureres Modell bekommen.

Frage von Kochpaul Kochpaul

Nach dem Kauf eines Kaffeevollautomaten in einem großem Kaufhaus stellte ich zu Hause beim auspacken fest, dass sich ein viel teureres Gerät, des gleichen Herstellers, in der Verpackung befand.Abgesehen von der ethischen Frage ,bin ich verpflichtet den Kauf rückgängig zu machen?Mache ich mich strafbar wenn ich das nicht tue?

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Antworten (23)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Mizi59 Mizi59

    Glück gehabt...behalte sie...:-)

  • 6
    Antwort von mbmama mbmama

    Sieh es als Wink des Himmels und freu dich.

  • 3
    Antwort von HMRAllgaeu HMRAllgaeu

    Ein schlechtes Gewissen mußt Du Dir nicht einreden. Die Maschine wurde beim Hersteller verpackt. Den Schaden ansich hat also der Hersteller. Der Händler hat die Maschine gekauft, die er bestellt hat. Also die billigere. Wenn nun in der Verpackung was anderes drin ist, hat also auch der Verkäufer keinen Schaden. Wenn Du die Maschine zurück gibst, kann er sie auch nur nicht verkaufen, denn er hat ja keine Verpackung dafür. Außerdem könnte er sie nur schwarz verkaufen, denn er hat ja die teure nicht gekauft. Rechtlich gesehen kannst Du sie folglich behalten. Freu Dich. Nur im Garantiefall hast Du ein Problem.

  • 2
    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Offensichtlich plagt dich dein Gewissen.

    Nachweisen wird das niemand, dass du das Gerät hast,

    aber die Entscheidung, ob du das Gerät zurück gibst, kann nur von dir getroffen werden.

    Jedesmal wenn du die Maschine bedienst wirst du daran erinnert.

    Wenn du das aushalten kannst....

  • 1
    Antwort von justiziasgolem justiziasgolem

    Rechtlich gesehen hat das Kaufhaus einen zivilrechtlich durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Rückgewährung des Kaffeevollautomaten. Dabei könnte es auch die Herausgabe des gezogenen Nutzens, hier eine Gebrauchsgebühr, von dir verlangen. Das Kaufhaus hat die Beweislast dafür, dass in dem Karton überhaupt eine andere Maschine verpackt war. Du bist nicht verpflichtet, das Kaufhaus auf den Irrtum aufmerksam zu machen. Insbesondere machst du dich auch nicht strafbar, wenn du den Vollautomaten nun behälst. Es dürfte aber sehr unwahrscheinlich sein, dass dem Kaufhaus der Fehler überhaupt auffallen wird.

  • 1
    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87

    Strafrechtlich könnte es Betrug durch Unterlassen sein. Rechtlich einwandfreie Antworten bekommst du aber nur von einem Anwalt. Ich persönlich würde das Ding behalten.

  • 1
    Antwort von kia2009 kia2009

    Hallo,

    glückwunsch, dass du eine bessere MAschine als erhofft bekommen hast. Wie es allerdings von der rechtlichen Seite aussieht, wie du reagieren musst, wenn dich der Hersteller/ Händler darauf anspricht und ob du das Gerät einfach behalten darfst: eine Antwort würd ich einem Experten überlassen. Nicht dass du am Ende dastehst und die differenz bezahlen musst, obwohl du das Gerät eigentlcih nicht wolltest. Ich kann dir hier eine Online Beratung empfehlen. Die ist günstig und du bekommst Antwort von echten Expertn / Anwälten. www.clever-fragen.de ist z.B. so eine Plattform.Kannst ja mal draufschauen.

    Viel Erfolg

  • 1
    Antwort von wernilein wernilein

    Glückspilz,:-))

  • 1
    Antwort von midnightjoker midnightjoker

    Das ist mir auch schon mit einem Rasierapparat passiert. Auf meine Anfrage hin, bekam ich die Antwort, den billigeren gibt es nicht mehr und ich bekäme den besseren zum gleichen Preis. Habe ich dann anschl. auch noch öfter gehört, daß so verfahren wird!

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    Antwort von gizmokater gizmokater

    ich würde sie auch behalten allerdings wenn sie in der Garantiezeit kaputt geht könnte es vielleicht ein problem geben

  • 1
    Antwort von fernsehfreak fernsehfreak

    gesetzlich musst du es rausgeben, wenn sie dir schreiben bzw. dich aufsuchen, sonst haben sie pech gehabt

  • 1
    Antwort von tourero tourero

    Falls DU mal eine Reklamation hast, wird es natürlich schwierig, aber sonst kannst Du sie behalten...

  • 1
    Antwort von netzotto netzotto

    Ehrlich wärt am längsten. Kannste behalten, ist aber etwas dra,n Garantie usw dann haste ein Problem. Vieleicht lassen sie die dir doch sogar noch.

  • 1
    Antwort von Taylorpicker Taylorpicker

    Du machst dich nicht strafbar. Es kann höchstens Probleme geben, wenn du einen Schaden auf Garantie beheben lassen willst. Dann steht die falsche Maschine auf der Rechnung.

  • 1
    Antwort von DoktorEggman DoktorEggman

    Wie kann man denn da noch fragen, ich würd mich FREUEN.....

  • 1
    Antwort von t124terra t124terra

    Man wird es Dir nicht beweisen können, darum sicher nicht strafbar. Aber was macht Dein Gewissen?

  • 1
    Antwort von Mastermac Mastermac

    Wenn du ein ehrlicher Mensch bist würd ich sie zurückbringen. Aber ich denke es ist nicht deine Schuld also glaub ich das du sie behalten darfst

  • 1
    Antwort von Tourne Tourne

    Das war ja nicht deine Schuld. Das war das pech des Verkäufers bzw. es war seine Schuld, nicht deine. Also behalte sie ruhig

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    Antwort von hyrula hyrula

    wenn die das Geschäft nicht merken,dann wohl nicht

  • 1
    Antwort von quarkbeere quarkbeere

    ich würds an deiner stelle nicht tun, weils sowieso nicht mehr nachweisbar ist, wer den fehler mit dem verpacken gemacht hat und wer das große los mit der teuren kaffeemaschiene gemacht hat.

  • 1
    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Ist doch nicht Dein Fehler. Kannst Du behalten.

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    Antwort von paggio paggio

    Schweigen ist Gold wert.

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    Antwort von bibi8888 bibi8888

    bedenke nur, dass du dann keinen Kaufnachweis über DIESES Gerät hast. Das könnte im Garantiefall zum Problem werden.

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