
Jeder kann sein Haus verkaufen wie es ihm beliebt! Da gibt es nichts anzufechten; es ist ja sein Eigentum über das er frei verfügen kann. In Deutschalnd hätten die Eltern es dem Kind sogar steuerfrei schenken können, ohne das dies die Geschwister überhaupt etwas anginge! Lediglich wenn der Schenker innerhalb von 10 Jahren nach erfolgter Schenkung stirbt, dann könnten die Geschwister wg. der Aushöhlung des Erbes versuchen, den Begünstigten zur Kasse zu bitten.
Sobald Du erklärst, was "Kindsrabatt" ist, besteht evtl. die Chance, dass die Frage beantwortet werden kann.
Das Haus wurde von den eltern dem eigenen Kind verkauft, das gibt bei uns in der Schweiz kinderabatt.