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Beim Großhändler kaufen und im Internet verkaufen

Frage von r3ca1 r3ca1

Hi, wie sehen die Bedingungen aus, wenn man alleine einen Gewerbeschein beantragt, bei Großhändlern einkauft und dann "erstmal" in Foren im Internet weiter verkauft?

Wenn ich den Gewerbeschein habe, wird das Finanzamt sich melden, wo ich auch die Kleinunternehmerregelung angeben kann oder?

Hiermit kann ich dann Rechnungen für die Verkäufe ohne Mwst. ausstellen? Preise können niedriger gesetzt werden für die Kunden? Hat das einen Nachteil? Rechnung muss bei jedem Verkauf immer ausgestellt werden?

Gibt es irgendein "Limit" im Jahr wo man verkaufen darf um nicht in irgendwas "rein zu kommen" ?

Danke

LG, r3ca1

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von gruenderlexikon gruenderlexikon

    In der Tat, du musst zunächst ein Gewerbeschein bei deinem zuständigen Gewerbeamt beantragen. Das Gewerbeamt informiert unter anderem das Finanzamt. Von dort erhältst du einen steuerlichen Erfassungsbogen, in dem du auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kannst.

    Sollte dein Umsatz im Jahr der Existenzgründung maximal 17.500,00 Euro und im Folgejahr höchstens 50.000,00 Euro betragen, kannst du auf den Ansatz der Umsatzsteuer in deinen Ausgangsrechnungen verzichten (Kleinunternehmerregelung). Das hat für den Kunden den Vorteil, das er 19 Prozent Umsatzsteuer spart. Wenn du mit dieser Option arbeiten willst, darfst du aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Hier liegt gegebenenfalls auch der Nachteil. Daher solltest du mit Umsatzsteuer arbeiten, wenn du auch Eingangsrechungen erwartest. Bei überwiegendem Verkauf an Privatpersonen, kann hingegen auf den Ansatz der Umsatzsteuer verzichtet werden. Eine Rechnung musst du immer ausstellen.

    Näheres zur Kleinunternehmerregelung enthält auch der folgende Link:

    http://www.gruenderlexikon.de/kleinunternehmer?utm_source=gutefrage&utm_medi...

    Noch ein Tipp: Großhändler aus jeder Branche findest du unter “wlw.de“.

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    Antwort von Prinzipal55 Prinzipal55

    Du bist sofort Einkommens- und Umsatzsteuerpflichtig auch das Finanzamt wird sich bei Dir melden. Kleinunternehmerregel sagt nur das Du die Steuer nicht im Vorraus bezahlen musst. Rechnung usw. in der Regel Pflicht. Eigentlich Null vorteile. Außer Du kannst dem Finanzamt klar machen das es sich um ein Hobby handelt. Zum Beispiel Selbstgebasteltes verkaufen od. historische Märklin Eisenbahn also alles womit man nicht reich wird.

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    Antwort von kluetje kluetje

    Du solltest dich erst einmal bei einem Existenzgründungsseminar (IHK/Handwerkskammer) anmelden...

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