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Beim Gebrauchtwagenkauf übers Ohr gehauen!

Frage von 00Porthos00 00Porthos00

Wir haben vor einiger Zeit einen Gebrauchtwagen für 5.900 Euro gekauft. Es wurde eine Anzahlung i.H.v. 4.000 Euro geleistet.Der Rest sollte durch ein Autodarlehen finanziert werden. So weit so gut.Da der zu finanzierende Betrag zu gering sei, schlug der Verkäufer vor gegenüber der Bank einen höheren Kaufpreis anzugeben. Also wurde gegenüber der Bank ein Verkaufspreis in Höhe von 6.400 Euro angegeben und es sei nur eine Anzahlung von 3.500 Euro geleistet worden.Der Verkäufer sagte uns zu, dass er uns den Differenzbetrag dann wieder geben würde.Da der Verkäufer der Ehemann einer Arbeitskollegin ist, hatten wir vertrauen zu ihm und stimmten dem Verfahren zu.Nun kommt das Problem. Er hat uns bis heute noch nicht den Differenzbetrag zurückgegeben. Auf sein Fehlverhalten haben wir ihn schon per Einschreiben mit Rückschein hingewiesen. Aber es kommt keine Reaktion!Uns würde nun mal interessieren wie das rechtlich zu werten ist? Liegt ein Betrugsfall vor? Wie könnte man dagegen vor gehen?Wir fassen den Sachverhalt noch einmal zusammen. Es wurde ein Kaufvertrag i.H.v. 5.900 Euro abgeschlossen. Mit der Bank wurde ein Darlehensvertrag gemacht, in dem ein höherer Verkaufspreis und eine geringere Anzahlung aufgeführt wurde. Der reele Kaufvertrag und eine Anzahlungsquittung liegen uns zu Beweiszwecken vor.

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Antworten (2)

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    Antwort von lukasHH lukasHH

    Hallo,

    " Mit der Bank wurde ein Darlehensvertrag gemacht, in dem ein höherer Verkaufspreis und eine geringere Anzahlung aufgeführt wurde."

    Das habt Ihr bei der Bank auch so unterschrieben, ja? dann würde ich mal die füße still halten und den Verkäufer evtl. mal nett besuchen und das ganze mit ihm besprechen.

    "Der reele Kaufvertrag und eine Anzahlungsquittung liegen uns zu Beweiszwecken vor."

    Beweiszwecke? Was wollt ihr damit beweisen? Eure Darlehenserschleichung?

    Wenn ihr das überschüssige Geld dem Verkäufer abgetreten habt, müsst ihr halt zusehen, wie ihr es wiederbekommt.

    Grüße, lukas

    Kommentar von 00Porthos00 00Porthos00

    Das hat mit Darlehenserschleichung nichts zu tun. Der Verkäufer sagte und, das Beträge unter 2.000 Euro nicht von der Bank finanziert werden würden. Das war der einzige Grund für das unkonventionelleVvorgehen. Unserer Meinung liegt seitens des Verkäufers eine arglistige Täuschung vor.

    Kommentar von lukasHH lukasHHlukasHH

    Also noch mal etwas vereinfacht: Wenn ihr gegenüber der Bank korrekte Angaben gemacht hättet, hättet ihr das Darlehen welches Ihr bekommen habt nicht bekommen. (Aus welchen Gründen auch immer). Da Ihr falsche Angaben gemacht habt, habt Ihr es bekommen. Warum ist das nicht zu verstehen, dass Ihr euch strafbar gemacht habt?Grüße, lukas

    Kommentar von maikel196 maikel196maikel196

    Hättet ihr weniger angezahlt , hätte die Finanzierung auch geklappt , warum so umständlich ? 3000 angezahlt 2900 finanziert und gut ists

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    Antwort von maikel196 maikel196

    Hallo

    Ihr seid in diesem Fall die Betrüger , geht vor Gericht , und staunt was passiert ! Redet mit ihm , sonst keine Chance

    Gruß Mike

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