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Beim Fahren ohne Brille geblitzt mit dem Auto der Freundin-> Nachweis?

Frage von TobIAS237 TobIAS237

Ich bin mit dem Auto meiner Freundin, welche neben mir saß, geblitzt worden und hatte dabei keine Brille auf, obwohl dies in meinem Führerschein vermerkt ist.

Kann mir das nachgewiesen werden, dass ich eigentlich eine Brile hätte tragen müssen, da das Auto ja eigentlich nur auf meineFreundin zugelassen ist, ich aber mitversichert bin? Könnten die vielleicht darauf schließen, dass ich die mitversicherte, männliche Person Ende 20 sein müsste, die eigentlich hätte eine Brille tragen sollen, oder kann das nicht nachgewiesen werden, sondern nur, wenn der Halter des Auto selbst eine Brille gebraucht hätte?

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Antworten (6)

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    Antwort von DPawi DPawi

    häh? das wird doch nicht geprüft.. solange du nicht deutlich über 25 km/h warst.. kommt doch nur ein Schreiben an den Halter (also deine Freundin), dass sie zahlen soll.. da wird doch nicht geprüft wer gefahren ist. Erst bei Einspruch bzw. wenn es um Punkte etc. geht, wird das näher beleuchtet. Ob die dann aber prüfen, dass du hättest Brille tragen müssen? Glaub eher nicht.

    Kommentar von FreeEagle FreeEagleFreeEagle

    Was für ein Schmarrn, den du da schreibst. Es haftet immer der Fahrer, ausgenommen bei Parkverstößen. Von daher wird die Freundin keinen Bußgeldbescheid, sondern einen Anhörungsbogen bekommen.

    .

    Wegen der Brille würde ich mir allerdings keine Gedanken machen, das dürfte hier nicht nachgeprüft werden. Sowas fällt eher mal zufällig bei einer Routinekontrolle auf, wo der Führerschein kontrolliert wird.

    Kommentar von DPawi DPawiDPawi

    Ist klar.. es haftet immer der Halter des Wagens.. nur wenn du es bestreitest, haftet der Fahrer.. wer erhält denn den Bescheid / Bogen, wenn ein Geschwindigkeitsverstoss erfolgt ist? Der Halter.. dann kannst du darlegen, dass du es nicht warst.. dann kommt es eben zu der Ermittlung des tatsächlichen Fahrers.. erst dann kommt man überhaupt auf ihn als Fahrer.. vorher ist immer unterstellt, dass der Halter auch der Fahrer ist..

    Kommentar von DPawi DPawiDPawi

    und damit du es auch glaubst.. kannst du es hier nochmal nachlesen.. also bitte.. erst denken, dann schräg anreden.. http://www.rechtslexikon-online.de/Halterhaftung.html

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Der Halter des Fahrzeuges haftet für Schäden, die beim Betrieb seines Fahrzeuges verursacht wurden. Deswegen ist die Kfz-Haftpflichtversicherung auch eine Pflichtversicherung, die jeder Halter abschließen MUSS.

    .

    Hier aber geht es nicht um die Halterhaftung für verursachte Schäden sondern um ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld - und ein solches kann ausschließlich dem tatsächlichen Fahrzeugführer auferlegt werden. Dass zunächst immer der Halter angeschrieben wird dient lediglich der Ermittlung des tatsächlichen Fahrzeugführers. Die Bußgeldstelle hat ja nur die Daten des Halters.

    .

    @FreeEagle:

    Auch für Verwarnungs- oder Bußgelder bei Parkverstößen haftet ausschließlich der tatsächliche Fahrer. Wenn sich dieser jedoch nicht ermitteln lässt, dann können dem Halter die Kosten des Verfahrens, nicht aber das Verwarungs- oder Bußgeld auferlegt werden.

    Kommentar von DPawi DPawiDPawi

    Das ist ja auch korrekt so aber es geht doch eben darum, dass unterstellt wird, dass der Halter auch gefahren ist. Insofern ist meine erste Aussage ja richtig, dass der Brief an seine Freundin geht. Die zahlt und fertig. Somit wird er als tatsächlicher Fahrer auch nicht belangt. Wenn sie es bestreitet, dann muss er dafür gerade stehen und somit haftet erst dann der Fahrer.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Na gut, ich will es mal so sagen:

    Solange die Tat im Verwarnungsgeldbereich liegt, ist es der Bußgeldstelle tatsächlich egal, wer zahlt, auch wenn offiziell natürlich der tatsächliche Täter zahlen soll. Aber im für den Betroffenen kostenfreien Verwarnungsgeldverfahren muss eben alles möglichst kostengünstig für die Behörde ablaufen und daher wird wohl tatsächlich nicht weiter ermittelt, wenn das Verwarnungsgeld fristgerecht gezahlt wird.

    .

    Bei Ordnungswidrigkeiten im Bußgeldbereich (ab 40 Euro) hingegen wird wesentlich genauer hingeschaut (ermittelt) - die dadurch entstehenden höheren Kosten werden dem Betroffenen auferlegt (pauschal 5% des Bußgeldes, mindestens jedoch 20 Euro und höchstens 7500 Euro).

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    Antwort von ratzenlady ratzenlady

    Da guckt kein Mensch drauf!

    Mein Bruder ist mit Handy am Ohr geblitzt worden. Wegen dem Handy ist nie was gekommen!

    Kommentar von FreeEagle FreeEagleFreeEagle

    Liegt wohl daran, dass der Geschwindigkeitsverstoß hier "höherwertig" war und daher in dem Fall geahndet wurde.

    Kommentar von ratzenlady ratzenladyratzenlady

    Nee, waren nur 11km/h zu viel...

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    Antwort von Rotfux Rotfux

    Ist in deinem Führerschein eingetragen, dass du eine Brille tragen musst? Wenn nur Sehhilfe eingetragen ist, kannst du ja sagen, dass du Kontaktlinsen getragen hast, dann können sie dir nichts...

    Kommentar von TobIAS237 TobIAS237

    Ja, in meinem Führerschein ist vermerkt, dass ich eine Sehhilfe brauche! Aber Nachprüfen, ob ich den wirklich im Besitzt von Kontaktlinsen bin, werden die doch nicht, oder, den ich besitze keine!

    Kommentar von Rotfux RotfuxRotfux

    Nein, das werden sie nicht. Können sie auch gar nicht, die können deswegen schlecht eine Hausdurchsuchung anordnen.

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    Antwort von KommanderHeftig KommanderHeftig

    Also du kannst auch einfach sagen, dass du Kontaktlinsen drin hattest, der Vermerk im Führerschein heißt nur mit Sehhilfe. Ist doch egal ob der Halter eine Brille braucht, entscheidend ist, was in DEINEM Führerschein steht.

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    Antwort von ninahexe ninahexe

    Falls du Einspruch gegen den Bescheid einlegst könntest du die Behörde mit der Nase drauf stoßen. Bezahl und gut ist.

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    Antwort von lnSaNe lnSaNe

    du wirst höchstens ein bußgeld bekommen.

    evtl. schauen die aber vorher in deine akten rein, dann wirds ernster

    aber da kenn ich mich nicht aus

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