..ein richter dazu aussage machen ...der richter hatt es gehört ..und nix dazu gesagt ...kann ein kläger nun denn beklagt anklagen wegen beleidungung?er hatt sozialschmarozer gesagt am ende des gütertermins beim arbeitsgericht
Beim ende des Gütertermin beklage beleidigt kläger kann nun als Beweis ....
Antworten (3)
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1Antwort von
BraunerBaer123BraunerBaer123
"sozialschmarozer" ist eine Beleidigung, vielleicht bekommst Du wenn Du zusätzlich beim Amtsgericht klagst ein Schmerzensgeld in Höhe von 300 €. Rechne nicht damit, dass der Richter beim Arbeitsgericht die Aussage zum "sozialschmarozer" ins Protokoll geschrieben hat, und sich später daran erinnern wird.
Da bei Arbeitsgericht es darum geht, eine Aufhebung des Arbeitsvertrages zu erreichen, spielt der Richter mit, es geht um die Höhe der Abfindung. Es wird häufig gesagt, dass die streiteneden Parteien unheilbar verstritten sind.
Hast Du einen Anwalt? Bist Du bereit wieder bei diesem Arbeitgeber anzufangen, wenn Du den Prozess gewinnst? Wenn Du eine Abfindung erstreiten willst, wieviel möchtest Du. Ein 1/2 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr ist zu wenig. Verlange 1 bis 3 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.
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1Antwort von
AstridDerPuAstridDerPu
Wer, wie, wo, was, wann? Ich verstehe nur Bahnhof!
;-( AstridDerPu
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katjoukatjou
Aber dann müsste doch der Richter eigentlich was tun, oder? Ich meine sowas wie Ordnungsgeld verhängen, oder? Also ich kenn mich leider nicht so aus, aber das wäre meine erste Idee.. Unsere Juristen hier werden mich sicher korrigieren..
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elliotelliot richter hatt nix gesagt dazu... er hatt nur so ein steichen gegeben wie "seih ruhig"
Kommentar von
BraunerBaer123BraunerBaer123 Ordnungsgeld? Der Richter hat auf Durchzug gestellt!
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danke für deine antwort ..ich sag mal so ich hab titel gegen mein ex arbeitgeber in meiner hand...nur der hatt gegen titel wiederspruch eingelegt es gab kein richtiges gütertermin...richter meinte einfach zahlen sie gegen dieses beschluss ist kein wiederspruch möglich....