Schnatti8984 am 21.10.2008 um 12:26 Uhr
Hallo, zum 1.11.2007 habe ich eine Wohnung im unrenovierten Zustand angemietet. Ich habe alle Zimmer in Eigenleistung weiß gestrichen. Nun ist es so, dass ich wieder ausziehen muss, die Wohnung ist fristgerecht zum 31.10.2008 gekündigt. Ich habe also genau ein Jahr dort gewohnt. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich schon wieder streichen muss? Denn in meinem Mietvertrag ist dies vermerkt bzw. dass ich anteilig etwas zahlen müsste, wenn ich es nicht tue. Ich erinnere mich gelesen zu haben, dass dem Mieter nicht beides, also Anfangs- und Endrenovierung auferlegt werden kann, besonders nicht, wenn der Mietzeitraum so kurz ist. Allerdings kann ich dazu keine rechtlichen Grundlagen finden. Kann mir jemand helfen? P.S. Ich habe Auszüge aus dem Mietvertrag als Bilder angehängt.
Bild/er:

Nein, du mußt beim Auszug nicht renovieren, hast es ja bereits während deiner Mietzeit getan und das steht ja auch so in deinem Anhang zum Mietvertrag.
http://www.schoenheitsreparaturen.de/renovierungspflicht-im-mietvertrag/
Schau mal hier http://www.welt.de/wirtschaft/article1178768/MietermuessenbeimAuszugnicht_renovieren.html

Also im Vertrag steht eben das, was auf den Bilder zu sehen ist...Dann eben die üblichen Fristen..Außerdem steht da noch: "Hat der Mieter die SR übernommen, so sind die nach Abs. 5 und 6 (eben die Fristen und dass diese auch verkürzt oder verlängert werden können) fälligen SR rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhältnisses nachzuholen." Und: "Wenn der Mieter die SR nicht erledigt hat er einen Kostenanteil zu tragen in einer bestimmten Höhe:" So in etwa... Also es steht schon drin, dass ich renovieren MUSS, fragt sich ja nur, ob das 1. rechtens ist, da ich erst vor einem Jahr selbst gestrichen habe und 2. überhaupt notwendig...
kommt drauf an was im vertrag steht aber normalerweise musst du nicht streichen o renovieren
eine rechtliche Grundlage finde ich auch keine.. meine Wohnung war auch nicht gestrichen, ich hab eben drauf bestanden dass im Mietvertrag festgehalten wird dass ich es streiche, aber dann beim Auszug nicht muss (war mir eh lieber)..
Mit einem vernünftigen Vermieter sollte man das schon so aushandeln können, auch nachträglich
Meine erste Wohnung habe ich auch im unrenovierten Zustand übernommen, so habe ich dann mit dem Vermieter vereinbart das ich beim Auszug nicht wieder renovieren muss.

So viel ich weiß bräuchtes du nicht neu zu streichen da die vorrangegangene Renovierung ja erst ein Jahr her ist ,aber sooo ganz sicher bin ich mir jett auch nicht.Ich hatte das immer so wenn ich beim Einzug renoviert habe brauchte ich das bei Auszug nicht machen.
Also, wenn es im Mietvertrag steht, das du beim Auszug wieder streichen musst, dann musst du das wohl machen. In meinem steht z.B. das ih komplett ALLES wieder entfernen muss. Ist halt von Vermieter zu Vermieter unterschiedlich. Um alles Ärger aus dem Weg zu gehen, streich halt einfach weiß drüber u gut ist. LG
http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrechtsthemen/mietrechtsthemen/kuendigung.htm