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Beim Einzug gestrichen - beim Auszug wieder streichen???

gefragt von Schnatti8984Schnatti8984 am 21.10.2008 um 12:26 Uhr

Hallo, zum 1.11.2007 habe ich eine Wohnung im unrenovierten Zustand angemietet. Ich habe alle Zimmer in Eigenleistung weiß gestrichen. Nun ist es so, dass ich wieder ausziehen muss, die Wohnung ist fristgerecht zum 31.10.2008 gekündigt. Ich habe also genau ein Jahr dort gewohnt. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich schon wieder streichen muss? Denn in meinem Mietvertrag ist dies vermerkt bzw. dass ich anteilig etwas zahlen müsste, wenn ich es nicht tue. Ich erinnere mich gelesen zu haben, dass dem Mieter nicht beides, also Anfangs- und Endrenovierung auferlegt werden kann, besonders nicht, wenn der Mietzeitraum so kurz ist. Allerdings kann ich dazu keine rechtlichen Grundlagen finden. Kann mir jemand helfen? P.S. Ich habe Auszüge aus dem Mietvertrag als Bilder angehängt.


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moon73
beantwortet von moon73 am 21. Oktober 2008 12:28
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Hilfreichste Antwort

Nein, du mußt beim Auszug nicht renovieren, hast es ja bereits während deiner Mietzeit getan und das steht ja auch so in deinem Anhang zum Mietvertrag.

http://www.schoenheitsreparaturen.de/renovierungspflicht-im-mietvertrag/


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Schnatti8984
beantwortet von Schnatti8984 am 21. Oktober 2008 16:51
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Also im Vertrag steht eben das, was auf den Bilder zu sehen ist...Dann eben die üblichen Fristen..Außerdem steht da noch: "Hat der Mieter die SR übernommen, so sind die nach Abs. 5 und 6 (eben die Fristen und dass diese auch verkürzt oder verlängert werden können) fälligen SR rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhältnisses nachzuholen." Und: "Wenn der Mieter die SR nicht erledigt hat er einen Kostenanteil zu tragen in einer bestimmten Höhe:" So in etwa... Also es steht schon drin, dass ich renovieren MUSS, fragt sich ja nur, ob das 1. rechtens ist, da ich erst vor einem Jahr selbst gestrichen habe und 2. überhaupt notwendig...


anonym
beantwortet von yaba1 am 21. Oktober 2008 13:17
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kommt drauf an was im vertrag steht aber normalerweise musst du nicht streichen o renovieren


anonym
beantwortet von sonnenfreund22 am 21. Oktober 2008 13:16
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eine rechtliche Grundlage finde ich auch keine.. meine Wohnung war auch nicht gestrichen, ich hab eben drauf bestanden dass im Mietvertrag festgehalten wird dass ich es streiche, aber dann beim Auszug nicht muss (war mir eh lieber)..

Mit einem vernünftigen Vermieter sollte man das schon so aushandeln können, auch nachträglich


Dannymaus79
beantwortet von Dannymaus79 am 21. Oktober 2008 12:57
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Meine erste Wohnung habe ich auch im unrenovierten Zustand übernommen, so habe ich dann mit dem Vermieter vereinbart das ich beim Auszug nicht wieder renovieren muss.


Schnatti8984
beantwortet von Schnatti8984 am 21. Oktober 2008 12:45
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huch, da fehlt doch noch n bild...


Mamamaus1210
beantwortet von Mamamaus1210 am 21. Oktober 2008 12:29
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So viel ich weiß bräuchtes du nicht neu zu streichen da die vorrangegangene Renovierung ja erst ein Jahr her ist ,aber sooo ganz sicher bin ich mir jett auch nicht.Ich hatte das immer so wenn ich beim Einzug renoviert habe brauchte ich das bei Auszug nicht machen.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 21. Oktober 2008 12:28
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Ich würde mich mal mit dem Vermieter verständigen.


Solle1101
beantwortet von Solle1101 am 21. Oktober 2008 12:28
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Also, wenn es im Mietvertrag steht, das du beim Auszug wieder streichen musst, dann musst du das wohl machen. In meinem steht z.B. das ih komplett ALLES wieder entfernen muss. Ist halt von Vermieter zu Vermieter unterschiedlich. Um alles Ärger aus dem Weg zu gehen, streich halt einfach weiß drüber u gut ist. LG


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