Hi, ich habe mit eine Online ticket der deutschen Bahn gekauft und mich im Datum um 1 Tag verschrieben. Kann ich trotzdem an dem anderen fahren?
Antworten (7)
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3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
ichausstuggiichausstuggi
Nein - dein Ticket ist jetzt nur am 15.10.2011 gültig!
Und wenn du trotzdem fährst und kontrolliert wirst, dann hast du kein gültiges Ticket!
Liebe Grüße
ichausstuggi
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2Antwort von
neponyaneponya
Nein, du kannst nur an dem Tag fahren, an dem dein Ticket gültig ist.
Du kannst ja aber zur DB gehen und denen das erklären, vielleicht tauschen sie es ja um
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1Antwort von
feuerwehrfanfeuerwehrfan
Nein du mußt es umtauschen. Ansonsten riskierst du das du ein neues Ticket dir kaufen mußt.
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1Antwort von
KosmokatzeKosmokatze
Im Prinzip kannst du nur so fahren, wie es da steht. Wenn du es zurückgeben willst, dann geht das nur noch heute, dann kostet es allerdings min. 15 Euro Gebür. - Naja vielleicht gibt es ja am 14.10. zur selben ZEit auch so n Angebot zur selben Strecke zur selben Zeit, vielleicht können die es noch ändern, musst mal nachfragen. Aber normal tauschen sie es net, is wenn dann Kulanz, denn es ist zuggebunden, das Ticket.
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1Antwort von
fairytalesfairytales
Im schlimmsten Fall kostet es vor dem 1. Geltungstag 15 Euro dieses Ticket umzutauschen. Wenn du den netten Leuten von der Bahn aber dein Problem erklärst, tauschen sie es dir ja evtl auch einfach so um.
Mit dem Ticket das du jetzt hast, darfst du aber nur am angegebenen Tag fahren und bei den Sparpreisen hast du sogar Zugbindung.
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Ruud22Ruud22 den netten Leuten von der Bahn aber dein Problem erklärst, tauschen sie es dir ja evtl auch einfach so um.
Höre ich da Irnie? :D
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fairytalesfairytales Niiiiemals :P
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1Antwort von
resaoneresaone
Da kannst du leider nicht viel machen. Umtauschen geht leider auch so gut wie nie.
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1Antwort von
marlyliemarlylie
gehe besser zur service-stelle deines bahnhofes und lasse dein ticket auf das richtige datum umschreiben...
bei den vielen bahnfahrten, die ich gemacht habe, ist mir immer wieder aufgefallen, wie "pingelig" genau kontrolliert wird...
besser vorbeugen als aus dem zug geworfen zu werden... lg
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Ruud22Ruud22 man darf nichtmehr aus dem zug geworfen werden. ;) weiß ich aus erfahrung
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fraggle16fraggle16 aus dem Zug geworfen werden darf man schon! auch die Bahn hat Hausrecht. Man darf überall jeden Gast rauswerfen, wenn man mit ihm unzufrieden ist, das beschränkt nicht mal die Menschenrechts Charta.
die Bahn ist zwar aktuell ob der Fälle von Kindern etwas ängstlich, aber rauswerfen DÜRFEN tut sie auf jeden Fall.
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Ruud22Ruud22 Man kann dann aber auch noch ein Ticket buchen, wenn man im Zug sitzt, kein Geld hat und kein Ticket ;) per Post .. kostet aber auch das doppelte
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kann ich das umtauschen?
Umtausch und Erstattung ist in der Regel möglich, kostet aber Geld.
in der Regel 15 EUR, sollte aber auf dem Ticket stehen - bei Online-Tickets definitiv.
und gilt das Ticket nur zu der Uhrzeit die auf dem Ticket steht oder auch zu anderen Uhrzeiten?