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Beim Bohren die Stromleitung beschädigt. Wer zahlt?

Frage von JorgH JorgH

Moin Moin, wenn man beim Bohren die Stromleitug beschädigt hat (und nein ich habe nicht direkt über der Steckdose gebohrt), wer übernimmt die Kosten für einen evtl. entstandenen Schaden? Bohrt der Mieter immer auf eigene Gefahr? Sachverhalt: Beim Bohren sind die Sicherungen raus gefallen und es gab Funken an der Stelle. Die Hauptsicherungen sind jetzt wieder drin und es funktioniert alles in der Wohnung. Ich denk nur, dass ich die Isollierung vom Kabel doch beschädigt habe und die Sache sich mal ein Elektriker angucken soll. Für mich stellt sich nur die Frage wer die Kosten dafür trägt. Ich vermute, dass es doch mein Schaden ist, schließlich habe ich die Wohnung einwandfrei bezogen. Nur wenn die Leitung nicht wie im normal Fall verlegt worden ist (Quer durch die Wand), was ist dann?

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Antworten (8)

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    Antwort von losthope7 losthope7

    Natürlich der Veruracher bzw, seine Versicherung.

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    Antwort von KriLu KriLu

    die haftpflichtversicherung

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    Antwort von tradaix tradaix

    Du trägst die Kosten als Verursacher. Besorge Dir einen Metalldetektor, der neben Strom- auch Wasserleitungen (Heizung, Bad & Küche) anzeigt (Bsp. Baumarkt).

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    Antwort von Zackentod Zackentod

    Ich gehe da von einem Haftpflichtschaden aus. Denn wenn ich als Mieter das Eigentum des Vermieters schädige, bin ich haftbar. Da hilft mir auch nicht der Hinweis auf ein diagonal verlegtes Kabel, denn das war aus Material- und Kostengründen insbesondere nach dem WK II "üblich". Die Versicherung zahlt natürlich nur, wenn ich nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt habe. Aber Sie haben doch sicherlich vorher mit einem Metallsucher die Stelle überprüft und sind nur beim Bohren abgerutscht!!??!!

    Kommentar von JorgH JorgH

    Natürlich habe ich vorher überprüft und bin dann ausgerutscht :-)! Danke der Schaden ist aber gar nicht so schlimm. der Elektriker war gerade da und hat schon alles beseitigt. Dem Vermieter ist das auch klar gewesen, dass so keine Leitung verlegt werden darf. Kann denn endlich meine Haftpflicht in Anspruch nehmen, wofür habe ich denn so lange eingezahlt :-))

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    Antwort von Lifthrasil Lifthrasil

    Deine Haftpflicht kommt dafür auf, ansonsten Du selbst. Oder Gutachter kommen lassen, den musst aber (erstmal) selbst bezahlen.

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    Antwort von schleudermaxe schleudermaxe

    Die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Mieters oder er selbst, wenn er eben sparen möchte und keine hat, eigentlich ganz einfach. Schön, daß der Schutz wenigstens funktioniert hat. Die Leitungen müssen aber geprüft werden (E-Check).

    Viel Glück.

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    Antwort von Lys123 Lys123

    wenn die Leitung nicht sachgemäß verlegt wurde, muss dir das ein Gutachter bestätigen. Ansonsten trägst du die Kosten.

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    Antwort von Schinderhannes Schinderhannes

    Du hast die Leitung doch angebohrt.

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