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Beim Blitzen erwischt aber man erkennt das Foto nicht! Kann man sich vor Zahlung drücken?

Frage von sennheiser sennheiser

Habe heute den Bußgeldbescheid bekommen, nachdem ich geblitzt worden bin. Man erkennt aber garnicht mein Gesicht, kann ich mich jetzt vor der Zahlung drücken?

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Antworten (12)

  • 7
    Antwort von butz1510 butz1510

    Hast Du das "richtige" Bild gesehen oder nur das kleine Bildchen, das sie auf Anforderung mitschicken? Das wird ja so aufbereitet, das man fast jeden erkennt und dann werden diverse Bildabgleiche mit Passbildern gemacht... etc. Würde den Ball erst mal flach halten.

  • 6
    Antwort von Alexander50 Alexander50

    Warum denn vor der Zahlung drücken? Das Gaspedal konntest du doch auch drücken.

    Kommentar von sennheiser sennheiser

    Lieber Alexander, ich bin der letzte der sich vor irgendwelchen Zahlungen drücken möchte, aber die Art und Weise wie in Deutschland Verkehrskontrollen durchgeführt werden ist nunmal reine Abzocke.

    Kommentar von Lola60 Lola60Lola60

    wenn du danach gehst, dürftest du auch keine Steuern bezahlen, das ist oft auch reine Abzocke

    Zudem mußt du damit rechnen das du demnächst ein Fahrtenbuch führen mußt, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist

    Kommentar von Alexander50 Alexander50Alexander50

    ich finde diese Art und Weise sehr ok. Stelle dir mal den Straßenverkehr ohne Kontrollen vor. Ich schicke dir gern mal die "Statistik 2007" wieviele Menschen Todesopfer durch Raserei wurden.

    Kommentar von Biggi2000 Biggi2000Biggi2000

    DH

  • 4
    Antwort von krauthexe krauthexe

    Du kannst dich nicht vor der Zahlung drücken,wenn du der Halter des Fahrzeugs bist.Ist der Fahrer nicht eindeutig zu ermitteln,haftet der Halter.

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    das stimmt so nicht ganz hexlein...

    Kommentar von tigeroli tigerolitigeroli

    genau, aber der Halter kann verpflichtet werden, ein Fahrtenbuch zu führen, wenn er angibt, dass auch andere mit dem Fahrzeug fahren. Und das ist erst mühsam!

  • 1
    Antwort von podoweber podoweber

    Wenn auf dem Bild der Fahrer und womöglich auch das Nummernschild nicht einwandfrei erkennbar sind, solltest du nicht bezahlen. Eine Bekannte von mir hatte vor kurzem auch ein "Foto" bekommen und es hatte sich herausgestellt, dass sie es tatsächlich nicht war. Und niemand muss sich belasten, wenn Zweifel aufkommen. Ein Fahrtenbuch wird aus nicht sofort verhängt.

  • 1
    Antwort von suesszahn suesszahn

    muß "alexander Berger" recht geben...zuschnell fahren und dann die zeche nicht zahlen wollen...manche leute haben echt keine gute einstellung...das foto interesiert dabei nicht wenn es um bußgeld geht der halter muß zahlen...wenn es um bußgeld und punkte geht ist es relevant...damit die sehen können wer sie bekommt...und damit du als halter beweissen kannst das du nicht gefahren bist...

  • 1
    Antwort von bnaj01 bnaj01

    Du kannst dich insofern drücken, als das du behaupten kannst nicht gefahren zu sein. Dann wird man dir natürlich die Frage stellen wer gefahren ist, was du ja nicht beantworten kannst. Was wiederum suggeriert, dass das Fahrzeug mit oft wechselnden Fahrern unterwegs ist. Sonst wüsstest du ja, wer gefahren ist. Was wiederum zur Folge haben könnte, dass sie dich zwingen ein Fahrtenbuch zu führen.

    Als dann.....

  • 1
    Antwort von fourseasons fourseasons

    Ich kann mir kaum vorstellen, daß man den Fahrer nicht erkennt, im Übrigen >@butz1510

    Ich weiß nicht ob es noch so ist, aber früher wurde der Halter, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln war, dazu verpflichtet, ein Fahrtenbuch zu führen.

    Ob sich das lohnt?

  • 0
    Antwort von Hessentag08 Hessentag08

    Vor einer Zahlung zudrücken würde ich abraten. Es wird dadurch nur noch Teurer. Man hat ja dein Kennzeichen und das Foto kann man auf jedenfall erkennen.

  • 0
    Antwort von sunpoint sunpoint

    Natürlich kannst Du behaupten "du kannst nicht erkennen wer auf dem Bild ist". Aber glaube mir: Aus dem "unscharfen" Bildchen das Du bekommen hast kann man noch ganz tolle Bilder bekommen wenn es vor Gericht geht. Und wenn es trotzdem nicht zu erkennen ist; Du bekommst "wunderschöne" Auflagen mit Fahrtenbuch u.s.w. Danach wünschst Du Dir:" Hätte ich doch lieber die Knolle bezahlt".

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    Antwort von Qetan Qetan

    Wer zu schnell fahren kann, der kann auch bezahlen.

  • 0
    Antwort von hasi0569 hasi0569

    Selbst wenn Du Recht bekommst und das Verfahren eingestellt wird, bleibst Du auf den Gebüren sitzen. Und die sind meist höher als der Strafzettel.

    Kommentar von podoweber podoweberpodoweber

    Das stimmt aber nicht. Bei Einstellung eines Verfahrens gehen die Kosten und Gebühren zu Lasten des Steuerzahlers!

  • 0
    Antwort von Herold Herold

    Ich würde nicht erst versuchen, mich dumm zu stellen. Die Behörden sitzen immer am längeren Hebel. Wenn Du nicht reagierst, bekommst Du noch 1 - 2 Mahnungen mit ständig steigenden Gebühren und irgendwann holen sie Dich ab...!

    Kommentar von tigeroli tigerolitigeroli

    da bin ich aber anderer Meinung! Man darf sich den Behörden nicht einfach ausliefern und den Kopf in den Sand stecken. Ich bin für wehren und davon ausgehen, dass in den Behörden auch nur Menschen sitzen, die ihren Job machen. Die sind nicht besser oder schlechter als ich und machen Fehler. Außerdem: die Technik ist auch nicht fehlerfrei. Wer erst zahlt und dann Widerspruch einlegt, kriegt sein Geld nie wieder!

    Kommentar von podoweber podoweberpodoweber

    Da ich leider noch nicht weiß, wie das mit dem "Daumen hoch" geht, schreib ich es halt mal. Vielleicht kann mir das ja mal jemand erklären.

    Kommentar von Szintilator SzintilatorSzintilator

    Wenn Du rechts neben dem Antwortuser den blauen stilisierten Daumen hoch, anklickst, hast Du einen verteilt!

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