Habe heute den Bußgeldbescheid bekommen, nachdem ich geblitzt worden bin. Man erkennt aber garnicht mein Gesicht, kann ich mich jetzt vor der Zahlung drücken?
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Hast Du das "richtige" Bild gesehen oder nur das kleine Bildchen, das sie auf Anforderung mitschicken? Das wird ja so aufbereitet, das man fast jeden erkennt und dann werden diverse Bildabgleiche mit Passbildern gemacht... etc. Würde den Ball erst mal flach halten.
Warum denn vor der Zahlung drücken? Das Gaspedal konntest du doch auch drücken.
Lieber Alexander, ich bin der letzte der sich vor irgendwelchen Zahlungen drücken möchte, aber die Art und Weise wie in Deutschland Verkehrskontrollen durchgeführt werden ist nunmal reine Abzocke.
Lola60 am 12. Februar 2008 18:23 wenn du danach gehst, dürftest du auch keine Steuern bezahlen, das ist oft auch reine Abzocke
Zudem mußt du damit rechnen das du demnächst ein Fahrtenbuch führen mußt, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist
ich finde diese Art und Weise sehr ok. Stelle dir mal den Straßenverkehr ohne Kontrollen vor. Ich schicke dir gern mal die "Statistik 2007" wieviele Menschen Todesopfer durch Raserei wurden.
Biggi2000 am 12. Februar 2008 18:34 DH
marialuisa am 12. Februar 2008 18:23 Schön schlagfertig Alexander, super
Von etwas muß ich doch hier auch Ahnung haben..;-)

Du kannst dich nicht vor der Zahlung drücken,wenn du der Halter des Fahrzeugs bist.Ist der Fahrer nicht eindeutig zu ermitteln,haftet der Halter.
andreas48 am 12. Februar 2008 18:26 das stimmt so nicht ganz hexlein...
genau, aber der Halter kann verpflichtet werden, ein Fahrtenbuch zu führen, wenn er angibt, dass auch andere mit dem Fahrzeug fahren. Und das ist erst mühsam!
Die Halterhaftung gibt es nur im ruhenden Verkehr

Ich kann mir kaum vorstellen, daß man den Fahrer nicht erkennt, im Übrigen >@butz1510
Ich weiß nicht ob es noch so ist, aber früher wurde der Halter, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln war, dazu verpflichtet, ein Fahrtenbuch zu führen.
Ob sich das lohnt?
Du kannst dich insofern drücken, als das du behaupten kannst nicht gefahren zu sein. Dann wird man dir natürlich die Frage stellen wer gefahren ist, was du ja nicht beantworten kannst. Was wiederum suggeriert, dass das Fahrzeug mit oft wechselnden Fahrern unterwegs ist. Sonst wüsstest du ja, wer gefahren ist. Was wiederum zur Folge haben könnte, dass sie dich zwingen ein Fahrtenbuch zu führen.
Als dann.....

muß "alexander Berger" recht geben...zuschnell fahren und dann die zeche nicht zahlen wollen...manche leute haben echt keine gute einstellung...das foto interesiert dabei nicht wenn es um bußgeld geht der halter muß zahlen...wenn es um bußgeld und punkte geht ist es relevant...damit die sehen können wer sie bekommt...und damit du als halter beweissen kannst das du nicht gefahren bist...
Wenn auf dem Bild der Fahrer und womöglich auch das Nummernschild nicht einwandfrei erkennbar sind, solltest du nicht bezahlen. Eine Bekannte von mir hatte vor kurzem auch ein "Foto" bekommen und es hatte sich herausgestellt, dass sie es tatsächlich nicht war. Und niemand muss sich belasten, wenn Zweifel aufkommen. Ein Fahrtenbuch wird aus nicht sofort verhängt.

Ich würde nicht erst versuchen, mich dumm zu stellen. Die Behörden sitzen immer am längeren Hebel. Wenn Du nicht reagierst, bekommst Du noch 1 - 2 Mahnungen mit ständig steigenden Gebühren und irgendwann holen sie Dich ab...!
da bin ich aber anderer Meinung! Man darf sich den Behörden nicht einfach ausliefern und den Kopf in den Sand stecken. Ich bin für wehren und davon ausgehen, dass in den Behörden auch nur Menschen sitzen, die ihren Job machen. Die sind nicht besser oder schlechter als ich und machen Fehler. Außerdem: die Technik ist auch nicht fehlerfrei. Wer erst zahlt und dann Widerspruch einlegt, kriegt sein Geld nie wieder!
Da ich leider noch nicht weiß, wie das mit dem "Daumen hoch" geht, schreib ich es halt mal. Vielleicht kann mir das ja mal jemand erklären.
Wenn Du rechts neben dem Antwortuser den blauen stilisierten Daumen hoch, anklickst, hast Du einen verteilt!

Selbst wenn Du Recht bekommst und das Verfahren eingestellt wird, bleibst Du auf den Gebüren sitzen. Und die sind meist höher als der Strafzettel.
Das stimmt aber nicht. Bei Einstellung eines Verfahrens gehen die Kosten und Gebühren zu Lasten des Steuerzahlers!

Natürlich kannst Du behaupten "du kannst nicht erkennen wer auf dem Bild ist". Aber glaube mir: Aus dem "unscharfen" Bildchen das Du bekommen hast kann man noch ganz tolle Bilder bekommen wenn es vor Gericht geht. Und wenn es trotzdem nicht zu erkennen ist; Du bekommst "wunderschöne" Auflagen mit Fahrtenbuch u.s.w. Danach wünschst Du Dir:" Hätte ich doch lieber die Knolle bezahlt".
Vor einer Zahlung zudrücken würde ich abraten. Es wird dadurch nur noch Teurer. Man hat ja dein Kennzeichen und das Foto kann man auf jedenfall erkennen.
ja, ich auch......und P