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Beim Blitzen erwischt aber man erkennt das Foto nicht! Kann man sich vor Zahlung drücken?

gefragt von sennheiser am 12.02.2008 um 18:13 Uhr

Habe heute den Bußgeldbescheid bekommen, nachdem ich geblitzt worden bin. Man erkennt aber garnicht mein Gesicht, kann ich mich jetzt vor der Zahlung drücken?


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butz1510
beantwortet von butz1510 am 12. Februar 2008 18:14
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Hast Du das "richtige" Bild gesehen oder nur das kleine Bildchen, das sie auf Anforderung mitschicken? Das wird ja so aufbereitet, das man fast jeden erkennt und dann werden diverse Bildabgleiche mit Passbildern gemacht... etc. Würde den Ball erst mal flach halten.

Kommentar von 5b3d668085b4b7c813041fb5476184d2smallmarialuisa am 12. Februar 2008 18:23

ja, ich auch......und P


Alexander50
beantwortet von Alexander50 am 12. Februar 2008 18:15
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Warum denn vor der Zahlung drücken? Das Gaspedal konntest du doch auch drücken.

Kommentar von sennheiser am 12. Februar 2008 18:18

Lieber Alexander, ich bin der letzte der sich vor irgendwelchen Zahlungen drücken möchte, aber die Art und Weise wie in Deutschland Verkehrskontrollen durchgeführt werden ist nunmal reine Abzocke.

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 12. Februar 2008 18:23

wenn du danach gehst, dürftest du auch keine Steuern bezahlen, das ist oft auch reine Abzocke

Zudem mußt du damit rechnen das du demnächst ein Fahrtenbuch führen mußt, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist

Kommentar von Simple_avatar1smallAlexander50 am 12. Februar 2008 18:28

ich finde diese Art und Weise sehr ok. Stelle dir mal den Straßenverkehr ohne Kontrollen vor. Ich schicke dir gern mal die "Statistik 2007" wieviele Menschen Todesopfer durch Raserei wurden.

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 12. Februar 2008 18:34

DH

Kommentar von 5b3d668085b4b7c813041fb5476184d2smallmarialuisa am 12. Februar 2008 18:23

Schön schlagfertig Alexander, super

Kommentar von Simple_avatar1smallAlexander50 am 12. Februar 2008 18:37

Von etwas muß ich doch hier auch Ahnung haben..;-)


krauthexe
beantwortet von krauthexe am 12. Februar 2008 18:16
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Du kannst dich nicht vor der Zahlung drücken,wenn du der Halter des Fahrzeugs bist.Ist der Fahrer nicht eindeutig zu ermitteln,haftet der Halter.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 12. Februar 2008 18:26

das stimmt so nicht ganz hexlein...

Kommentar von tigeroli am 12. Februar 2008 19:09

genau, aber der Halter kann verpflichtet werden, ein Fahrtenbuch zu führen, wenn er angibt, dass auch andere mit dem Fahrzeug fahren. Und das ist erst mühsam!

Kommentar von Simple_avatar9smallPeter4711 am 12. Februar 2008 18:38

Die Halterhaftung gibt es nur im ruhenden Verkehr


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 12. Februar 2008 18:20
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Ich kann mir kaum vorstellen, daß man den Fahrer nicht erkennt, im Übrigen >@butz1510

Ich weiß nicht ob es noch so ist, aber früher wurde der Halter, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln war, dazu verpflichtet, ein Fahrtenbuch zu führen.

Ob sich das lohnt?


bnaj01
beantwortet von bnaj01 am 12. Februar 2008 18:21
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Du kannst dich insofern drücken, als das du behaupten kannst nicht gefahren zu sein. Dann wird man dir natürlich die Frage stellen wer gefahren ist, was du ja nicht beantworten kannst. Was wiederum suggeriert, dass das Fahrzeug mit oft wechselnden Fahrern unterwegs ist. Sonst wüsstest du ja, wer gefahren ist. Was wiederum zur Folge haben könnte, dass sie dich zwingen ein Fahrtenbuch zu führen.

Als dann.....


suesszahn
beantwortet von suesszahn am 12. Februar 2008 18:22
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muß "alexander Berger" recht geben...zuschnell fahren und dann die zeche nicht zahlen wollen...manche leute haben echt keine gute einstellung...das foto interesiert dabei nicht wenn es um bußgeld geht der halter muß zahlen...wenn es um bußgeld und punkte geht ist es relevant...damit die sehen können wer sie bekommt...und damit du als halter beweissen kannst das du nicht gefahren bist...


podoweber
beantwortet von podoweber am 12. Februar 2008 18:38
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Wenn auf dem Bild der Fahrer und womöglich auch das Nummernschild nicht einwandfrei erkennbar sind, solltest du nicht bezahlen. Eine Bekannte von mir hatte vor kurzem auch ein "Foto" bekommen und es hatte sich herausgestellt, dass sie es tatsächlich nicht war. Und niemand muss sich belasten, wenn Zweifel aufkommen. Ein Fahrtenbuch wird aus nicht sofort verhängt.


Herold
beantwortet von Herold am 12. Februar 2008 18:31
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Ich würde nicht erst versuchen, mich dumm zu stellen. Die Behörden sitzen immer am längeren Hebel. Wenn Du nicht reagierst, bekommst Du noch 1 - 2 Mahnungen mit ständig steigenden Gebühren und irgendwann holen sie Dich ab...!

Kommentar von tigeroli am 12. Februar 2008 19:11

da bin ich aber anderer Meinung! Man darf sich den Behörden nicht einfach ausliefern und den Kopf in den Sand stecken. Ich bin für wehren und davon ausgehen, dass in den Behörden auch nur Menschen sitzen, die ihren Job machen. Die sind nicht besser oder schlechter als ich und machen Fehler. Außerdem: die Technik ist auch nicht fehlerfrei. Wer erst zahlt und dann Widerspruch einlegt, kriegt sein Geld nie wieder!

Kommentar von Simple_avatar6smallpodoweber am 12. Februar 2008 20:05

Da ich leider noch nicht weiß, wie das mit dem "Daumen hoch" geht, schreib ich es halt mal. Vielleicht kann mir das ja mal jemand erklären.

Kommentar von Szintilator am 12. Februar 2008 21:15

Wenn Du rechts neben dem Antwortuser den blauen stilisierten Daumen hoch, anklickst, hast Du einen verteilt!


hasi0569
beantwortet von hasi0569 am 12. Februar 2008 19:29
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Selbst wenn Du Recht bekommst und das Verfahren eingestellt wird, bleibst Du auf den Gebüren sitzen. Und die sind meist höher als der Strafzettel.

Kommentar von Simple_avatar6smallpodoweber am 12. Februar 2008 20:04

Das stimmt aber nicht. Bei Einstellung eines Verfahrens gehen die Kosten und Gebühren zu Lasten des Steuerzahlers!


Qetan
beantwortet von Qetan am 12. Februar 2008 21:44
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Wer zu schnell fahren kann, der kann auch bezahlen.


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 13. Februar 2008 00:28
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Natürlich kannst Du behaupten "du kannst nicht erkennen wer auf dem Bild ist". Aber glaube mir: Aus dem "unscharfen" Bildchen das Du bekommen hast kann man noch ganz tolle Bilder bekommen wenn es vor Gericht geht. Und wenn es trotzdem nicht zu erkennen ist; Du bekommst "wunderschöne" Auflagen mit Fahrtenbuch u.s.w. Danach wünschst Du Dir:" Hätte ich doch lieber die Knolle bezahlt".


Hessentag08
beantwortet von Hessentag08 am 26. Februar 2008 00:34
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Vor einer Zahlung zudrücken würde ich abraten. Es wird dadurch nur noch Teurer. Man hat ja dein Kennzeichen und das Foto kann man auf jedenfall erkennen.


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