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Beim Bewerbungsgespräch nach der Religion fragen?

Frage von SpiridonLouis SpiridonLouis

Darf ein Arbeitgeber beim Einstellungsgespräch nach der Konfessionszugehörigkeit fragen, bzw. auf Grund der Religion jemanden ablehnen?

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Antworten (13)

  • 5
    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    fragen kann er, sieht er ja eh spätestens wenn er die lohnsteuerkarte bekommt.

    ablehnen aus religiösen gründen darf er nicht, das verstößt gegen das antidiskriminierungsgesetz.

    Kommentar von vollyhn vollyhnvollyhn

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG :-)

    http://www.bundesrecht.juris.de/agg/index.html

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    genau § 1 :o))

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    § 1 oder 9?

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    hm, müsste man nun wissen wo sich beworben wurde, bei handwerksfirma oder kirchlicher arbeitgeber?

  • 4
    Antwort von Wikingerbraut Wikingerbraut

    Normalerweise ist die Religion egal, es kann aber auch Voraussetzung sein, wenn Du Dich z.B. bei einer katholischen kirchlichen Einrichtung wie Caritas bewirbst ist es schon wichtig, dass Du z.B. kein Buddhist bist. Wenn Du beispielsweise in einer kirchlich geführten Schule unterrichten willst ist die Konfession auch wichtig, da Du ja dort die entsprechend christlich geprägten Werte vermitteln solltest.

  • 4
    Antwort von Baiana Baiana

    Wenn die Religionszugehörigkeit Voraussetzung für die Stelle ist, dann darf er bei "falscher" Religionszugehörigkeit natürlich ablehnen.

  • 3
    Antwort von tradaix tradaix

    § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Ziel des Gesetzes

    Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.


    Heutzutage wird eine Ablehnung mit minderer Qualifikation oder Berufserfahrung gegenüber einem Mitbewerber begründet, um Regressansprüche gemäss AGG abzuwenden.

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    evtl. kommt auch § 9 zur anwendung, wie bitmap bemerkte, dann wäre es wiederum zulässig.

  • 2
    Antwort von printdrinker printdrinker

    Fragen ja, ablehnen nein!

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Kommt auf den AG an http://kuerzer.de/xT2DSnZQW

  • 1
    Antwort von civis civis

    Kirchliche Krankenhäuser stellen nur Menschen mit einer Religion ein. Allerdings darf man das so ziemlich alles glauben. Nur - nichtglauben - das geht komischerweise nicht. Bzw. man muß einer Religion angehören. Ob man ansonsten moralisch okay ist, interessiert sie nicht. Na ja, typisch Kirche. Da scheint so manches nur zum Schein :-(

  • 1
    Antwort von heligirl heligirl

    Naja, wenn´s ne christliche Einrichtung ist darf er schon. Ansonsten rf man als Personaler solche Fragen eigentlich nicht stellen. Finde es in der Praxis aber immer schwierig, bei sowas zu antworten "sag ich nicht". Man hat ja eigentlich auch nichts zu verbergen, oder? Anders als bgen nach der politischen gesinnung oder so.

  • 1
    Antwort von Angeloma Angeloma

    Gesetzlich ist ihm das nicht gestattet. Aber wie jedes von Menschen festgelegte Gesetz, so zeigt auch dieses an, wie man es umgehen kann.

    In der Praxis werden einfach andere Gründe der Ablehnung angegeben. Fertig.

    BTW: Für Katholiken und Evangelen sollte das in Deutschland kaum ein Problem sein. Oder?

  • 0
    Antwort von Nowka Nowka

    natürlich kann er das fragen. was du antwortest, liegt aber ganz bei dir.

  • 0
    Antwort von nightblue nightblue

    Er darf zwar nachfragen, dich aber aus diesem Grund nicht ablehnen. Allerdings kann er natürlich einen anderen Grund angeben warum du abgelehnt wurdest, auch wenn vielleicht doch die Religion dahinter steckt..

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Man sollte auch mal die Antworten anderer user lesen. Könnt sich lohnen. -> http://kuerzer.de/xT2DSnZQW

  • 0
    Antwort von kimmo kimmo

    Fragen dürfen sie ja aber ablehnen nicht.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Die Aussage stimmt - so pauschal - nicht. http://kuerzer.de/xT2DSnZQW

  • 0
    Antwort von minister minister

    Engagiert man sich kirchlich, kann das bei vielen Arbeitgebern sogar als soziale Zusatzqualifikation gelten.

  • 0
    Antwort von Nibelheim Nibelheim

    Fragen ja, ablehnen nein. Es werden sich aber genügend plausible Gründe (er)finden lassen, einen Bewerber abzulehnen.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    http://kuerzer.de/xT2DSnZQW

    Kommentar von Nibelheim NibelheimNibelheim

    Danke Bitmap, werde ich mir merken !! DH

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