Beim beschleunigen gibt der zu Überholende Gas?!

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da hast du wohl wenig Chancen, außer du hast Augenzeugen bzw. UDS (Unfalldatenspeicher) an Board und hast ihn manuell aktiviert...

Was du gemacht hast ist auch nicht ganz astrein. Das mit dem Hinterherfahren meine ich. Das ist Stalking. Was er gemacht hat war aber absolut unter aller Sau und ist strengstens verboten. Also hier haben sich wohl zwei gefunden, würde ich meinen...

Ich selbst spiele mit dem Gedanken mir eine Kamera auf dem Armaturenbrett zu installieren, weil heute keiner mehr einen Golf2 ernst nimmt und ich auch öfter in Gefahr gebracht werde. "Der macht schon Platz!". Ich weiß aber nicht in wie weit man da gegen Datenschutzrechte verstößt, bzw. was die Auflagen wären...

Ich war aber auf dem weg zu meiner Schwester und ja, ich bin dann zwei mal dem Auto hinterher waren nur kurze straßen er bog ja immer direkt wieder ab wollte mich abhängen oder verarschen, aber bin dann einfach geradeaus als er das dritte mal rechts abbog. Das ist doch kein stalkin ich verfolge den ja nicht jeden tag, oder öfters.

@Betriebsferien

Sei angepi..ß..t.... so viel du willst. Ich habe eine rein sachliche Feststellung gemacht, keine Vorwürfe, kein Gemecker, rein sachlich. Denk DU auch mal über dich nach.

Wie gesagt: Was der Passatfahrer gemacht hat, war absolut gefährdend und ist verboten.

DEIN Verhalten erscheint mir aber auch nicht so umgänglich: "War nur ein kleiner Umweg von zwei Straßen den ich gefahren bin(also dem Typ hinterher)."

Freu Dich für ihn, das er es trotz seines, scheinbar zu kleinen Fortpflanzungs-Organ, geschafft hat sich zu reproduzieren.

Spass beiseite, das was er gemacht hat ist Nötigung oder/und Gefährdung.

Ich hätte ihn trotzdem angezeigt. Solche Loser haben meistens noch mehr auf dem Kerbholz und wenn sich das häuft bekommen die irgendwann auch mal einen richtigen Dämpfer!

Dazu aus der StVO:

§ 5 Überholen
(...)
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.

Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden. Dazu aus dem Bußgeldkatalog:

26 Beim Überholtwerden Geschwindigkeit erhöht 30 Euro

Eine strafbare Nötigung könnte ebenfalls vorliegen. Dazu müsste dem anderen aber nachgewiesen werden können, dass er die Geschwindigkeit absichtlich (und nicht lediglich fahrlässig) erhöht hat und dass er dies zu dem Zwecke tat, das Überholmanöver zu verhindern. Das dürfte, auch wenn es dir völlig klar zu sein scheint, m.E. nicht gelingen.

bin stinksauer nach rechts hinter ihn eingeschert. (...) Ich tat das gleiche und habe vor Wut gekocht. (...) ich war so sauer und hätte ihm bestimmt eine reingehauen wenn ich ihm gefolgt wäre

Du solltest dringend versuchen, deine Aggressionen in den Griff zu bekommen. Agressionen haben im Straßenverkehr nichts zu suchen. Jeder macht mal Fehler oder verhält sich falsch - auch Du!

Aus der StVO § 5 Überholen:

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.

Ein Verstoß dagegen kostet ein Verwarnungsgeld von 30€. Von einer Nötigung sind wir hier meilenweit entfernt.


Weiter aus der StVO, ebenfalls §5 Überholen:

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.

Du schreibst:

Ich fuhr hinter ihm in einer Kurve und war schon dicht dran weil ich ihn ja auch überholen wollte.

Wie willst Du in einer Kurve den Überholvorgang richtig abschätzen?

Ohhh, das wären dann schon 100€ Bußgeld plus 23,50€ Gebühren und 3 Punkte gewesen.


Und nochmal die StVO:

§ 4 Abstand

(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.

Wie war doch noch mal die Faustregel? Ah, ja! Halber Tachowert! Du schreibst:

Etwa 2 Autos passten nurnoch durch zwischen mir und ihm.

Das wären maximal 15 Meter, also nur ein Viertel des Vorgeschriebenen.

Das kostet 100€ plus 23,50€ Gebühren und bringt 2 Punkte ein.


Ich kann Deinen Ärger verstehen und will das auch in keiner Weise schön reden was Dein "Gegner" getan hat.

Auch will ich Dir keine Vorschriften machen und den Zeigefinger erheben.

Wie Du aber siehst hast Du Dich durch dieses Verhalten provozieren lassen und hast dann weit schwerwiegendere Ordnungswidrigkeiten begangen.

Aber wofür war das eigentlich alles gut???

Ihr habt dann beide noch ein paar sinnlose Meter im Ort gedreht, dafür war dann Zeit genug. Eine Anzeige bringt Dich hier überhaupt nicht weiter, das geht wohl eher nach hinten los. Beim nächsten Mal lass ihn fahren, das ist wahre Größe...

ist doch egal, das war halt ein ar.sch und wollte dich ärgern, abhacken und gut ist. ich weiß zwar nicht was du für ein auto fährst, aber wenn man sich mit einem passat anlegt (der ja aich nicht viel power hat) dann sollte man schon was unter der haube haben.