ANGELinTHEdark am 16.06.2009 um 21:23 Uhr
Ok also mich het mal interessiert ob es eigentlich erlaubt ist wenn man am späten Abend mit Freunden (2 über 18, andere 2 nicht) am Bahnhof chillt ?=D
Weil ich fands irgendwie lustig als ich mal nur mit meinem besten Kumpel und einer Freundin(alle unter 18 ) am Bahnhof war hatte uns die Polizie sofort heimgefahren....
Aber wenn wir mit meinem Freund und anderen Freunden ( 2x 19 Jahre , 2x unter 18 ) dann am Bahnhof waren und meine Freundin sitz neben ihrem Freund, ich auch meinem haben die Polizisten uns nur angegrinst..xD
Und naja, was ist denn jetzt eigentlich erlaubt?

unter 18 darf man nur bis 12 raus also ist es nicht erlaubt

Unerlaubte Sondernutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche - Lagern. Verboten..
schwer zu beweisen was rumlungern und warten auf dennächsten Zug oder ausruhen ist
auf öffentlichen Plätzen gibt es kein Gesetz das ein Aufenhalt zu besimmten Zeiten unte 18 jährigen verbietet. Bahnhöfe sind allerdings keine öffentliche Plätze. Theoretisch darf man auch mit 10 Jahren Nachts auf der Strasse rumlaufen. Alkoholtrinkend rumlungern darf man allerdings nicht
frag lieber die "popos". Sie machen das aus langweile.
In Frankfurt darf man nachts nur am Bahnhof sein, wenn man auf einem Zug wartet... Gibt's bei Euch nichts Interesanteres zu tun?
ANGELinTHEdark am 16. Juni 2009 21:28 Doch aber da ist voll gemütlich =D
Also ich war mal mit nem Kumpel (beide 15) um 4 Uhr morgens am Bahnhof in Braunschweig. Da ding zwar auch die Polizei an uns vorbei, hat aber nichts gesagt.
ist ja auch nicht verboten. Auch nicht mit 8 Jahren
ANGELinTHEdark am 16. Juni 2009 21:29 oki =D
ist nicht erlaubt
wieso nicht? Wo steht das? Es gibt kein Gesetz das ein gewisses Alter zu einer bestimmten Uhrzeit auf öffentlichen Plätzen vorschreibt
woher solln die wissen wie alt ihr seid? das warn halt nettere polizisten
es spielt keine Rolle wie alt man ist
ist ja schon fast morgens also soll die polizei endlich mal die schnüss halten und sich nicht immer so aufspielen
das ist falsch! Dieses Gesetz gibt es nicht! Man darf nur nicht unter 16 ohne Begleitung nach 22h in Gaststätten oder unter 18 Jahren nach 12h in Gaststätten aufhalten. Im Freien gibt es keine Begrenzung
nein. ich durft mir mal im kino einen film nicht ansehn weil er kurz vor 22 uhr zu ende gewesen wäre. sau unnötig
Kino und Gaststätten sind etwas anderes! Öffentliche Plätze sind ohne Limit!!!
ich durft doch nich rein weil ich sonst nicht um 22 uhr zuhause gewesen wär!
jaaaa, Kino! Und Gaststätten gilt das Jugendschutzgesetz! Nicht aber auf öffentlichen Flächen
also ich hab irgendwie das gefühl du verstehst mich nicht^^