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Beim Bahnhof am späten Abend-Morgen ( = 03:30 ) sein erlaubt? (unter 18) =D

gefragt von ANGELinTHEdarkANGELinTHEdark am 16.06.2009 um 21:23 Uhr

Ok also mich het mal interessiert ob es eigentlich erlaubt ist wenn man am späten Abend mit Freunden (2 über 18, andere 2 nicht) am Bahnhof chillt ?=D

Weil ich fands irgendwie lustig als ich mal nur mit meinem besten Kumpel und einer Freundin(alle unter 18 ) am Bahnhof war hatte uns die Polizie sofort heimgefahren....

Aber wenn wir mit meinem Freund und anderen Freunden ( 2x 19 Jahre , 2x unter 18 ) dann am Bahnhof waren und meine Freundin sitz neben ihrem Freund, ich auch meinem haben die Polizisten uns nur angegrinst..xD

Und naja, was ist denn jetzt eigentlich erlaubt?

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w1994
beantwortet von w1994 am 16. Juni 2009 21:25
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unter 18 darf man nur bis 12 raus also ist es nicht erlaubt

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 16. Juni 2009 21:30

das ist falsch! Dieses Gesetz gibt es nicht! Man darf nur nicht unter 16 ohne Begleitung nach 22h in Gaststätten oder unter 18 Jahren nach 12h in Gaststätten aufhalten. Im Freien gibt es keine Begrenzung

Kommentar von 7c23b60cc1b9f2ad4045eeeb6f069cc5smallw1994 am 16. Juni 2009 21:32

nein. ich durft mir mal im kino einen film nicht ansehn weil er kurz vor 22 uhr zu ende gewesen wäre. sau unnötig

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 16. Juni 2009 21:33

Kino und Gaststätten sind etwas anderes! Öffentliche Plätze sind ohne Limit!!!

Kommentar von 7c23b60cc1b9f2ad4045eeeb6f069cc5smallw1994 am 16. Juni 2009 21:50

ich durft doch nich rein weil ich sonst nicht um 22 uhr zuhause gewesen wär!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 16. Juni 2009 22:28

jaaaa, Kino! Und Gaststätten gilt das Jugendschutzgesetz! Nicht aber auf öffentlichen Flächen

Kommentar von 7c23b60cc1b9f2ad4045eeeb6f069cc5smallw1994 am 19. Juni 2009 00:38

also ich hab irgendwie das gefühl du verstehst mich nicht^^


anonym
beantwortet von docbde am 16. Juni 2009 21:25
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Chillen nicht -reisen ja.


jobo22
beantwortet von jobo22 am 16. Juni 2009 21:29
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Unerlaubte Sondernutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche - Lagern. Verboten..

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 16. Juni 2009 21:32

schwer zu beweisen was rumlungern und warten auf dennächsten Zug oder ausruhen ist

Kommentar von 46fa97a5b70681d5ac78efb60f0c6867smallelliot am 16. Juni 2009 21:33

ist erlaubt..weil das ist nur eine ZAHL

Kommentar von 255a61dca803698aa671477dcda916f9smalljobo22 am 16. Juni 2009 21:46

Völlig egal. Polizei legt es schon so aus, dass es ihnen passt.

(Fahrkarte musst haben + auf Bank musst du sitzen)


Mismid
beantwortet von Mismid am 16. Juni 2009 21:27
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auf öffentlichen Plätzen gibt es kein Gesetz das ein Aufenhalt zu besimmten Zeiten unte 18 jährigen verbietet. Bahnhöfe sind allerdings keine öffentliche Plätze. Theoretisch darf man auch mit 10 Jahren Nachts auf der Strasse rumlaufen. Alkoholtrinkend rumlungern darf man allerdings nicht


anonym
beantwortet von maloxy am 16. Juni 2009 21:26
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frag lieber die "popos". Sie machen das aus langweile.


anonym
beantwortet von linda76 am 16. Juni 2009 21:26
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In Frankfurt darf man nachts nur am Bahnhof sein, wenn man auf einem Zug wartet... Gibt's bei Euch nichts Interesanteres zu tun?

Kommentar von Eb548f167a15fe9f85d4dad980e0c541smallANGELinTHEdark am 16. Juni 2009 21:28

Doch aber da ist voll gemütlich =D


anonym
beantwortet von Erpelente am 16. Juni 2009 21:25
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Also ich war mal mit nem Kumpel (beide 15) um 4 Uhr morgens am Bahnhof in Braunschweig. Da ding zwar auch die Polizei an uns vorbei, hat aber nichts gesagt.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 16. Juni 2009 21:28

ist ja auch nicht verboten. Auch nicht mit 8 Jahren

Kommentar von Eb548f167a15fe9f85d4dad980e0c541smallANGELinTHEdark am 16. Juni 2009 21:29

oki =D


noonie
beantwortet von noonie am 16. Juni 2009 21:25
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ist nicht erlaubt

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 16. Juni 2009 21:28

wieso nicht? Wo steht das? Es gibt kein Gesetz das ein gewisses Alter zu einer bestimmten Uhrzeit auf öffentlichen Plätzen vorschreibt

Kommentar von Decf2bdf77b8c0c42f017ddeaeec733fsmallMepho am 16. Juni 2009 21:33

seit wann ist ein bahnhof ein öffentlicher platz? der gehört der bahn und ist für die fahrgäste!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 16. Juni 2009 21:36

steht ja nicht da, wo es genau war ob vor dem Bahnhof oder im Bahnhof. Am Bahnhof kann alles sein


anonym
beantwortet von Ceryni am 16. Juni 2009 21:25
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woher solln die wissen wie alt ihr seid? das warn halt nettere polizisten

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 16. Juni 2009 21:27

es spielt keine Rolle wie alt man ist


anonym
beantwortet von detlefsko am 16. Juni 2009 21:24
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ist ja schon fast morgens also soll die polizei endlich mal die schnüss halten und sich nicht immer so aufspielen


ANGELinTHEdark
beantwortet von ANGELinTHEdark am 16. Juni 2009 21:24
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nee^^


anonym
beantwortet von Splash14 am 16. Juni 2009 21:24
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musst du um diese uhrzeit nicht schlafen?


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