1

Beim Autokauf um 2 Jahre beschissen worden

Frage von LuckyStrikeMan LuckyStrikeMan

Hallo,

Habe mir im Oktober ein Auto gekauft. Laut dem privaten Verkäufer mit Türkischem Pass Bj. 1999. (stand auch so auf Autos...) Habe erst jetzt rausgefunden dass das KFZ aber Bj. 1997 ist. Habe inzwischen ca. 1000 Euro an Wartungsarbeiten investiert. Habe ich die Möglichkeit das KFZ zurückzugeben und mein Geld wieder zu verlangen? (habe erst 5tkm draufgefahren)

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 2
    Antwort von jbinfo jbinfo

    Du hast das Auto von einem privaten Verkäufer gekauft. Das Preisschild am Auto ist da nicht relevant. Du hast doch bei Übergabe und Zahlung den Kfz.-Brief spätestens in der Hand gehabt. Da steht das Baujahr bekanntlich drin. Ich hoffe doch mal, dass Du zumindest auch die Fahrgestellnummer am Auto mit der im Brief verglichen hast.

    Das Ganze kannst Du unter "etwas dazu gelernt" abhaken.

    Kommentar von LuckyStrikeMan LuckyStrikeMan

    ja steht aber nur erstzulassung und das auto ist nicht geklaut, wie ich inzwischen festgestellt hab geht das kundendienst heftchen auch 1997 los

  • 1
    Antwort von DonRamon DonRamon

    Verwechselst du vielleicht Baujahr und Datum der ersten Zulassung?

  • 1
    Antwort von alphonso alphonso

    du wärst im Recht. Ob du dein Recht durchsetzen kannst ist die andere Frage.

  • 1
    Antwort von jockl jockl

    Sorry, da hat das "Schnäppchen" zu geschnappt. Fast wie über ebay gekauft.

  • 1
    Antwort von terraq terraq

    der Vertrag is ungültig, wenn bewust betrogen wurde

    problem ist nur, das du dies erstmal gerichtlich durchsetzten must udn auch belegen must, das der verkäufer dies wuste...

    da i.d.R. Autohändler nen dickes fell haben, wird dat sehr stressig

  • 1
    Antwort von KBB0815 KBB0815

    vermutlich nicht, zumindest nicht die investierten 1000 Euro für Wartung, ich würd da mal n Anwalt fragen.... und in dem Pass stand ein Baujahr? Donnerwetter....

    Kommentar von LuckyStrikeMan LuckyStrikeMan

    nein im Pass nicht wollte nur mitteilen das der gute keinen deutschen Perso hatte, wusste ja nicht ob das relevant ist, wenn ich alles wissen würde wäre ich ja hier nicht angemeledt :)

    Kommentar von KBB0815 KBB0815KBB0815

    doch, so wie ich als Antwortgeber und Dipl. Klugschei.ßer....

  • 1
    Antwort von Lynx77 Lynx77

    Eigentlich schon. Mindestens 2 Jahre, bei arglistiger Täuschung meine ich sogar 6, aber mit Zahlen hab ich's nicht so^^

    Kommentar von KBB0815 KBB0815KBB0815

    für arglistige Täuschung musst du dem Verkäufer aber beweisen können, dass er das wahre Alter des Autos kannte, wenn er Wiederverkäufer ist wird das schwer, er wird sich auf "handlung im guten Glauben" berufen

    Kommentar von Lynx77 Lynx77Lynx77

    Eben, das stimmt. Das Auto hat LuckyStrikeMan ja erst im oktober gekauft. Müsste daher so und so gelten. Vllt. hat der, von dem er das Auto kaufte ja dann auch noch das Recht die Kohle für die Karre wiederzubekommen, wenn die nicht 2 Jahre bei ihm auf'n Hof stand.

  • 1
    Antwort von Opalw Opalw

    In deinem Fall würde Ich mal einen Rechtsanwalt fragen. Da der Kauf schon eine weile zurück liegt und du auch schon damit gefahren bist. Wie gut konnte der Verkäufer denn Deutsch reden und Verstehen?

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.