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beim auszug wohnung putzen?

Frage von mudio mudio

hallo.kurze frage: muss ich wenn ich ausziehe rein rechtlich die wohnung putzen? es steht nix im vertrag ich werde zwar alles sauber machen des gehört sich so aber ich hab ne wette am laufen... schon mals vielen dank

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Antworten (11)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von mrsviper mrsviper

    Wenn nichts anderes im Vertrag steht muss eine WHG immer besenrein übergen werden. D.h Fenster, Einbk, Bad muss gereinigt werden. Boden gekehrt oder gesaugt und falls Flecken vorhanden diese entfernen mit einem Nassen Lappen. Man muss nicht unbedingt wischen.

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    Antwort von BEAFEE BEAFEE

    Die Wohnung muss NUR besenrein hinterlassen werden.......

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    Antwort von grinsefisch grinsefisch

    normalerweise steht im mietvertrag, das die wohnung besenrein übergeben werden soll + das heißt: durchwischen. kannst auch fegen, aber wischen ist halt gründlicher.

    davon abgesehen wird der vermieter eine abnahme machen + wenn die bude verdreckt ist, mußt du die reinigen, damit sie einigermaßen in dem zustand ist, in dem sie bei deinem einzug war.

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    Antwort von kiss4roses kiss4roses

    Man sagt, bei Auszug muss die Wohnung "besenrein" verlassen werden ! Schmierige Fenster und dreckiges Klo sollte man aber auch vermeiden . ;-)

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    Antwort von Stoney83 Stoney83

    also die meisten vermieter schreiben in den mietvertrag: bei auszug ist die wohnung besenrein zu übergeben. so ist es bei mir zumindest.

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    Antwort von lilaroteblume lilaroteblume

    also normalerweise putzt mann die wohnung nicht nur aus rechtlichen gründen sondern auch aus höflichkeit :D

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    Antwort von isabelsche96 isabelsche96

    ne,würd ich nicht machen! :)

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    Antwort von tinkabel tinkabel

    die Regel lautet: Du musst die Wohnung so verlassen, wie du sie vorgefunden hast :)

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    Antwort von ereste ereste

    ja, es heißt "besenrein". Das ist allgemein das, was mindestens gilt.

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    Antwort von karingoehmann karingoehmann

    Hi, meines Wissens muss man die Wohnung "besenrein" übergeben, d.h. Bad und Toilette geputzt, staubsaugen oder wischen, Kühlschrank etc. auch gereinigt.

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    Antwort von Gerla Gerla

    Nö des reicht wenn sie Besenrein verlassen wird.

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