Da wir nun nach genau 2 Jahren umziehen hier die Frage,ob wir die Wände wieder weißen müssen. Ich weiß, dass es hierzu ein Urteil zum eigentlichen Vorteil der Mieter gibt, allerdings ist das im Einzelfall ja immer anders.Ich hab mich schon halb wund gegooglet,aber nichts auf meinen Fall Passendes gefunden:Im Mietervertrag selbst ist eine Instandhaltung der Mieträume mit folgendem Wortlaut vereinbart:"Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein, wobei der tatsächliche Zustand der Räume bzw. die tatsächliche Notwendigkeit einer Renovierung zu berücksichtigen ist:in Küchen,Bädern Duschen: alle 3 Jahre;in Wohn- und Schlafräumen,Fluren,Dielen u Toiletten alle 5 Jahre;in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre.Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben,der bestehen würde,wenn der Mieter die ihm obliegenden Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte".Nun haben wir unter "sonstige Vereinbarungen" einen gesonderten Punkt, in dem u. a. steht: "Die Wohnung wird fachmännisch frisch weiss gemalert übergeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Auszug die Wände frisch gemalert zurückgegeben werden müssen."Diese Vereinbarung ist Bestandteil des Mietvertrages.Muss ich nun lt. mieterfreundlichem Recht trotzdem malern?Welche rechtliche Grundlage greift genau hier?Vielen lieben Dank!
Vielen Dank!