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Beim ausparken ein zusammenstoß gehabt

Frage von dilosh dilosh

Unzwar bin ich in der Probezeit und ich hatte vor paar Tagen einen klein Unfall beim ausparken mit einem anderen Auto, der rief dann die Polizei obwohl ich Schuld war hat die Polizei auf Verwarnungsgeld / strafgeld (weis nicht mehr was das war) verzichtet.. Meine frage ist jetzt eig. Kann das noch Auswirkungen auf mein führerschein haben?

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Antworten (4)

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    RatgeberHelden Antwort von JotEs JotEs

    Die Polizei hätte von dir gemäß Bußgeldkatalog-Nummer 1.4 ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro erheben können, da du gegen § 1 Abs. 2 StVO verstoßen hast:

    § 2 Grundregeln (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    Sie ist jedoch nicht dazu verpflichtet und gerade bei solchen Parkremplern wird häufig darauf verzichtet. Aber selbst dann, wenn die Polizei die 35 Euro erhoben hätte, hätte das keinerlei Auswirkungen auf deinen Führerschein bzw. deine Fahrerlaubnis gehabt. Erst wenn ein Bußgeld verhängt wird (ab 40 Euro), ist ein Verstoß registerpflichtig, wird also in das Verkehrszentralregister eingetragen und mit Punkten bewertet. Das hätte dann Auswirkungen auf deine Fahrerlaubnis gehabt. Da nun aber nicht einmal ein Verwarnungsgeld erhoben wurde, brauchst du dir diesbezüglich keine Gedanken mehr zu machen.

    Den Unfall musst du deiner Versicherung melden. Diese reguliert auf entsprechende Forderung des Unfallgegners den Schaden, wodurch sich dein Schadensfreiheitsrabatt verschlechtert. Das kannst du vermeiden, indem du der Versicherung den Schaden "abkaufst", ihr also den Regulierungsbetrag erstattest. Das lohnt sich bis zu einer bestimmten Schadenshöhe, die dir die Versicherung (ggf. auf Anfrage) mitteilt.

    Kommentar von Crack CrackCrack

    §1 ;)

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Äähm, ja, richtig ... wollte nur mal gucken, ob's einer merkt ... :-)

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Der Inhalt ist wichtiger als die Nummer des Paragraphen. :)

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    Antwort von 011100 011100

    Da passiert hinsichtlich deines Führerscheines garnichts,punkt

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    Antwort von olsen olsen

    Nein, normalerweise hätte die Polizei gar nicht kommen brauchen. Es sind ja keine Personen zu Schaden gekommen. Das hätte man auch ohne Polizei klären können.

    Kommentar von dilosh dilosh

    Ja der Mann meinte das ist sein firmenwagen deswegen hat er die gerufen aber es ist ja aufjedenfall ein Blechschaden endstanden!!! Aber Hette mir doch dann die Polizei gleich gesagt das mich dann noch was erwartet oder nicht?

    Kommentar von olsen olsenolsen

    Nein, da kommt nichts mehr auf Dich zu. Das macht Deine Versicherung für Dich. Ist nur ein Blechschaden und nichts schlimmes. lg.

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    Antwort von BaumfroschQuak BaumfroschQuak

    Wenn du komplett nüchtern warst, nicht weggefahren bist, etc. eigentlich nicht.

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