vor ein paar Wochen habe ich ein altes K98k und eine Pistole, scheinbar ausem Krieg im Dachboden gefunden (ohne Munition), kann man des bei der Polizei straffrei abgeben, oder muss ich die selber beseitigen, durch zertrümmern, auseinanderflexen?
Antworten (14)
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niemandusniemandus
Wenn Du keinen Waffenschein besitzt, würde ich die Dinger nicht transportieren. Bitte setze Dich mit der Polizei in Verbindung und klär ab, wie die Teile zu denen kommen. Gegebenenfalls holen sie die auch ab.
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blumentinablumentina
kannst du bei der polizei abgeben, sag halt, du wusstest nichts davon...
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BonusmalusBonusmalus
Kannst du ohne weiteres bei der Polizei melden. Die machen im Normalfall nichts, weil sie "dankbar" sind, dass man es meldet.
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Michel1966Michel1966
Ich habe gestern erst eine ähnliche Frage beantwortet: Alte Waffe zur Polizei?
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omahaomaha
Hallo.
Polizei ist da nicht zuständig!!!
Für Deine Adresse ist ein Behörde zuständig. Die rufst Du an und teilst den Fund mit.
Dann wird ein Termin vereinbart und die Waffen in einer Verpackung zur Behörde gebracht. Nicht Polizei, für den Fundort zuständige Behörde!!!
Da gibt es eine Befragung und eine Quittung.
Fertig.
Selbst darfst Du an den Waffen nichts machen. Nicht zersägen usw., das wäre strafbar laut Waffengesetz.
Ach ja, die Meldung von Fundwaffen hat ""unverzüglich"", also ohne schuldhaftes Verzögern, zu erfolgen.
Gruss Omaha
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Michel1966Michel1966 Gensu so ist es ! BLOS NICHT BEI DER POLIZEI ABGEBEN !! Die Amnestie ist vorbei und somit erwartet Dich zu 99,9% Ärger. In der Regel ist das Landratsamt (speziell die Waffenbehörde) zuständig. Es kann auch mal die obere oder untere Jagdaufsichtsbehörde sein.
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checkdasscheckdass
bei der Waffenbehörde anrufen und den Fund melden. Die werden dafür sorgen, dass die Waffen von einem Berechtigten abgeholt werden. Wird der Fund bei der Polizei gemeldet wird eine Strafanzeige wegen unerlaubtem Waffenbesitz geschrieben, das ist imme so. Ob die Anzeige dann weiter verfolgt wird, liegt bei der Staatsanwaltschaft.
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Handelt es sich überhaupt um scharfe/erlaubnispflichtige Waffen.......?
Das ist doch eigentlich die erste Frage, die einem einfallen sollte, oder?
Nachprüfen ob scharf oder nicht und dann entsprechend verfahren.
Wobei ich mit dem was ich zur Polize tragen oder denen auch nur erzählen würde extrem vorsichtig wäre.
Selbst zu Zeiten der kürzlichen " Waffenamnestie " wurde Bürgern die einfach nur Zeugs was sie eben auf dem Dachboden gefunden hatten reihenweise eins reingewürgt, weil aus Unwissenheit gegen irgendeine ach so wichtige Vorschrift verstoßen hatten.
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ReservistReservist Ne einfache Lösung wär das Zeug einfach in kleinste Teile flexen und weg damit.
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m91arcm91arc Das ist Kulturgut, sowas zeflext man nicht einfach.
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Max666Max666
Ich korrigiere mal - du hast die Sachen gerade eben auf dem Dachboden gefunden ;)
(Ein gibt eine Anzeigepflicht die spricht von unverzüglicher Meldung an die zuständige Waffenrechtsbehörde (nicht die Polizei))
Wenn die Sachen einem Vorfahren von dir gehört haben (du also Erbe wärst) und du Interesse daran hast die Dinge behalten zu dürfen dann empfehle ich dich mal etwas mit Schießsport auseinander zu setzen. Das ist ein schönes Hobbie und die zu erfüllenden Auflagen (Erbwaffensicherung) fallen weg. Allerdings bekommst du eine WBK für diese Waffen frühestens in einem Jahr und mußt etwas Mühe, dafür weniger Geld in die Hand nehmen.
Mehr dazu kannst du im Bereich Waffenrecht unter http://forum.waffen-online.de/ nachlesen.
Egal ob du die Sachen loswerden oder behalten willst... du mußt jetzt deine zuständige Waffenrechtsbeörde (Ordnungsamt) über den Fund informieren und mit denen das weitere Vorgehen absprechen. Nichts ohne Absprache tun - schon garnicht mit den Dingen rumfahren.
Falls du die Schätzchen behalten möchtste kann ich dir gerne noch per PN ein paar ausführlichere Hinweise geben :)
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ReservistReservist Fürn Schießsport würde ich aber nicht ein 50 Jahre alten vergammelten K98k nehmen. Nichts gegen einen K98k, aber dann gepflegt.
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Terrier74Terrier74 Wenn er auf dem Dachboden trocken lag, dürfte außer etwas Staub nicht viel dran sein. Maximal noch etwas Flugrost, aber das wars dann auch.
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Michel1966Michel1966 @ Max666 für Erben gibt es eine Sonderregelung. Schnellstmöglich die Sachkunde machen - dann bekommt er die WBK für Erben. Dannach kann er dann bei Interesse in einen Schützenverein gehen und eine "normale" WBK beantragen. Die WBK für Erben berechtigt nur zum Besitz - mit den Waffen darf er dann nicht schießen. Blöd ist auch die Sicherung die es erst seit kurzem gibt. Das geht natürlich ins Geld. http://www2.ingolstadt.de/media/custom/loadDocument.phtml?ObjSvrID=465&ObjID=2314&ObjLa=1&Ext=PDF
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HektorPedoHektorPedo
www.egun.de Dachbodenfund halt. Gegen Erwerbsberechtigung. Bringt noch gut Kohle.
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ReservistReservist Die Waffen sind aber illegal. Besteht zwar die Möglichkeit sie zu legalisieren, allerdings wird kaum ein Käufer sich die Mühe machen.
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Terrier74Terrier74 Sollte es sich bei der Pistole um eine C96 handeln, mach ich mir diese Mühe liebend gern :o)
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killabertkillabert
also gesetzlich gesehen machst du dich strafbar aber sie drücken meist ein auge zu wenn du es sofort meldest
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HektorPedoHektorPedo Was? Quatsch.
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Michel1966Michel1966 HeHe - bei allem was mit Waffen zu tun hat, drückt niemand ein Auge zu ! Wenn man als Waffenbesitzer alkoholisiert Auto fährt und erwischt wird, kann man sich von seinen Waffen verabschieden.
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CheatingForEverCheatingForEver
im normalfall macht die polizei da nichts, die sind ja froh wenn man se abgibt
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Michel1966Michel1966 Die Polizei ist verpflichtet erstmal eine Strafanzeige zu machen wegen illegalem Waffenbesitz. Sonst macht die Polizei nichts. Den Rest erledigt die Staatsanwaltschaft. Und JEIN - die sind froh wenn man sie abgibt - für die Statistik - aber den Schreibkram wollen sie nicht.
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KaemmererKaemmerer
Nein, nein, das musst Du sogar bei der Polizei abgeben. Die kümmern sich um alles Weitere - eine Strafe bekommst Du definitiv nicht!
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Michel1966Michel1966 Definitiv !? Wenn die Waffe legal ist, das heißt, wenn der Opa eine WBK hat auf der die Waffe eingetragen ist - und der Opa stirbt heute Nacht - und der volljährige Erbe Morgen die Waffe abgibt mit Sterbeurkunde und Nachweis der Erbschaft sowie einem Nachweis, dass ein entsprechender Tresor zur Aufbewahrung vorhanden ist - zudem noch den Antrag auf die Erteilung einer WBK ausfüllt, DANN und nur dann bekommt er definitiv keine Strafe. Aber sobald die Waffe illegal auf dem Speicher gelegen hat, gibt es gewaltigen Ärger.
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EinBaumEinBaum
Kauf Munition :D Ist doch perfekt gegen Einbrecher!
Ne Spaß, ruf einfach die Polizei, die holt sie ab.
WBK! Das Dokument heist WBK - verdammt noch mal!
WBK ist die Waffenbesitzkarte. Darauf werden, wie der Name schon sagt, Waffen eingetragen, die Du Besitzen darfst. Und nun nochmal langsam: Mit der WBK darfst Du eine Waffe besitzen, aber nicht führen. Dazu benötigt man den grossen Waffenschein. Um es mit Deinen Worten zu sagen: verdammt noch mal!
Du spricht von transportieren. Das ist mit WBK problemlos möglich denn Transport ist ungleich Führen.
Btw. kann man auch erlaubt ohne Waffenschein führen. Das macht z.B. jeder Jäger in seinem Revier ;)
Dann vergleiche mal dazu den § 10 Abs. 1 des Waffengesetzes (was den WBK angeht) oder Abs. 4 für das Führen/den Transport. Wenn ich beruflich eine Schusswaffe beschlagnahme, darf ich sie auch nicht transportieren, auch wenn da keine Munition bei ist, sondern muss die Polizei um Amtshilfe bitten, denn ich habe keinen Waffenschein.
Was den Jäger angeht, benötigt der einzig und alleine seinen Jagdschein (und zum Teil eine grüne WBK für den Erwerb). Dabei spielt es denn keine Rolle, ob er halbautomatische Kurz- oder Langwaffen, Repetierer oder Einzellader, eine Flinte oder eine Luftdruckwaffe über 7,5 Joule mit sich führt - oder transportiert.
Noch 'nen PS vergessen: Da die Waffen beim Transport nämlich in aller Regel nicht im verschlossenen Behältnis geführt werden. Wer hat schon den dafür erforderlichen Waffenkoffer und nur ein verschlossener Kofferraum reicht nämlich nicht.
Theoretisch reicht ne Sporttasche mit einem Tagebuchvorhängeschlösschen.
Und selbst das Wort "verschlossen" im WaffG ist noch strittig, das muss nicht unbedingt "abgeschlossen" bedeuten.
§10 Abs. 1 regelt den Erwerb, Abs. 4 regelt das Führen mit Waffenschein. Ersteres ist hier nicht relevant und zweiteres ist wie gesagt nur die Passage für Waffenscheine. Jäger Führen im Revier, Sportschützen Führen auf Sportstätten, beides erlaubt ohne Waffenschein.
Ohne mich je mit dem Thema Beschlagnahme von Schußwaffen beschäftigt zu haben macht es IMHO keinen Unterschied ob du "wegnimmst", "führst" oder "transportierst. Du nimmst das Ding in Besitz daher tritt im Moment der Wegnahme automatisch führen ein. (Das je nach Örtlichkeit auch erlaubt ist). Munition ist nicht relevant. Ob du eine Waffenschein hast auch - da diese Waffe mit Sicherheit nicht dort eingetragen ist ;)
Jäger benötigen bei erlaubnispflichtigen Waffen zusätzlich zum Jagdschein immer eine WBK (nicht zum Teil) ;)
Hier geht es ja auch heiß her ;-) Also in dem Fall hat der Max666 Recht. Wenn ihr schon so heftig diskutiert, dann schreibt bitte auch alle relevanten Dinge auf. Bei einem Transport reicht ein verschlossenes Behältnis - für die Pistole kann das eine abschliesbare Stofftasche sein, oder eine Notebooktasche, ein Aktenkoffer .... Wenn die Waffe ohne abschließbares Behältnis transportiert wird, braucht man einen Waffenschein (groß gibt es in dem Fall nicht - nur klein für Schreckschuß). Aber das war ja nicht die Frage vom Fragesteller.