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Beim Arbeitgeberwechsel die Pensionskasse mitnehmen?

gefragt von Pinki1999 am 23.12.2007 um 18:09 Uhr

Wenn ich den Arbeitgeber wechsle bei dem ich schon lange Jahre in die betriebliche Pensionskasse einbezahlt habe, kann ich dann die Pensionsansprüche mitnehmen und bei meinem neuen Arbeitgeber fortführen?


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wj2000
beantwortet von wj2000 am 23. Dezember 2007 18:22
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Würde ich machen, vorausgesetzt es geht so einfach.

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 23. Dezember 2007 18:57

Seit wann wird eine betriebliche Altersversorgung umgeschrieben ?

Solch eine Rente darf weder ausbezahlt noch übertragen werden, die ruht je nach Anwartschaft bis zum 65 Lebensjahr und kommt dann zur Auszahlung !

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 23. Dezember 2007 23:44

Hallo Eddy. Hier wurde nach Pensionskasse gefragt, eine besondere der BAV und die kann er mitnehmen und von seinem neuen AD weiterzahlen lassen wenn der will.


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 23. Dezember 2007 19:15
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Du hast Anspruch auf alle Beiträge die du und dein Arbeitgeber für die Pensionskasse einbezahlt hatten. Wenn du einen neuen Arbeitgeber hast, muss die Kasse von deinem vorheriger Arbeitgeber, das ganze Guthaben an die Pensionskasse deines neuen Arbeitgeber überweisen. Solltest du keinen neuen Arbeitgeber haben, so muss ein Freizügigkeitskonto auf einer Bank erstellt werden, das ist gesetzlich so bestimmt.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 23. Dezember 2007 18:24
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und vergess die Portokasse nicht.....


Mismid
beantwortet von Mismid am 23. Dezember 2007 18:32
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ja, das geht nicht nur sondern dein zukünftiger Arbeitgeber ist sogar dazu verpflichtet, auch wenn er ein anderes Produkt für die restlichen Mitarbeiter anbietet. Ansonsten würde man ja sein Geld fast komplett bei jedem Jobwechsel verlieren


anonym
beantwortet von bibi110640 am 23. Dezember 2007 18:43
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Hast Du eingezahlt oder Dein Arbeitgeber? Meist hat man nach 5 Jahren Zugehörigkeit bereits einen Anspruch auf Betriebsrente. Dann kann man die Ansprüche auch stehen lassen bis zur Rente.

Eigene Einzahlungen sind i. d. R. steuerfrei oder -begünstigt. Das muß berücksichtigt werden. Die Frage ist auch, ob der neue Arbeitgeber bereit ist, Ansprüche gegen eine Einmalzahlung aufzubauen.





Niklaus
beantwortet von Niklaus am 23. Dezember 2007 22:11
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Eine Pensionskasse ist meistens eine Versicherung. Die kannst mitnehmen zum neuen Arbeitgeber. Der zahlt dann wieder für dich ein.


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