Wenn ich den Arbeitgeber wechsle bei dem ich schon lange Jahre in die betriebliche Pensionskasse einbezahlt habe, kann ich dann die Pensionsansprüche mitnehmen und bei meinem neuen Arbeitgeber fortführen?
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Würde ich machen, vorausgesetzt es geht so einfach.

Du hast Anspruch auf alle Beiträge die du und dein Arbeitgeber für die Pensionskasse einbezahlt hatten. Wenn du einen neuen Arbeitgeber hast, muss die Kasse von deinem vorheriger Arbeitgeber, das ganze Guthaben an die Pensionskasse deines neuen Arbeitgeber überweisen. Solltest du keinen neuen Arbeitgeber haben, so muss ein Freizügigkeitskonto auf einer Bank erstellt werden, das ist gesetzlich so bestimmt.
ja, das geht nicht nur sondern dein zukünftiger Arbeitgeber ist sogar dazu verpflichtet, auch wenn er ein anderes Produkt für die restlichen Mitarbeiter anbietet. Ansonsten würde man ja sein Geld fast komplett bei jedem Jobwechsel verlieren
Hast Du eingezahlt oder Dein Arbeitgeber? Meist hat man nach 5 Jahren Zugehörigkeit bereits einen Anspruch auf Betriebsrente. Dann kann man die Ansprüche auch stehen lassen bis zur Rente.
Eigene Einzahlungen sind i. d. R. steuerfrei oder -begünstigt. Das muß berücksichtigt werden. Die Frage ist auch, ob der neue Arbeitgeber bereit ist, Ansprüche gegen eine Einmalzahlung aufzubauen.

Eine Pensionskasse ist meistens eine Versicherung. Die kannst mitnehmen zum neuen Arbeitgeber. Der zahlt dann wieder für dich ein.
Seit wann wird eine betriebliche Altersversorgung umgeschrieben ?
Solch eine Rente darf weder ausbezahlt noch übertragen werden, die ruht je nach Anwartschaft bis zum 65 Lebensjahr und kommt dann zur Auszahlung !
Hallo Eddy. Hier wurde nach Pensionskasse gefragt, eine besondere der BAV und die kann er mitnehmen und von seinem neuen AD weiterzahlen lassen wenn der will.