gut das es diese prozesshilfekosten gibt weiss ich nun, aber gilt das nur wenn ich angeklagt bin oder vor gesicht muss oder kann man die wie in meinem fall in beanspruchung nehmen weil ich selber einen anwalt aufsuchen will weil es probleme mit meiner vermieterin gibt??
Antworten (8)
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AjamosAjamos
Dann musst du Dir erst beim AG einen Beratungshilfeschein besorgen,gehst damit zum Anwalt und der macht mit Dir zusammen einen Antrag auf PKH....Natürlich nur bei Aussicht auf Erfolg wird der auch genehmigt.
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albatrosalbatros
gilt immer dann, wenn du einen anwalt brauchst, der dich vor gericht vertritt, in welcher sache spielt keine rolle.
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Volker13Volker13
Wenn Du angeklagt bist, erhältst Du keine PKH. Das ist nämlich ein Begriff aus dem Strafrecht. je nach Straftatbestand kann das gericht aber eine Pflichtverteidigung zuweisen.
Im Zivilverfahren ist es es egal, ob Du Beklagte oder Klägerin bist. Wenn die Barmittel nicht ausreichen und hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht, dann gibt es auch PKH.
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smisismisi
Für die außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt gibt es für bedürftige (und nicht mutwillige!) Ratsuchende die beratungshilfe. Diese muß (noch) von Rechtsanwälten für den Ratsuchenden erbracht werden. Das geht von reiner Beratung bis zu außergerichtlicher Korrespondenz bis zu einer außergerichtlichen Einigung. der RA erhält für diese Tätigkeit ein relativ geringes Honorar und kann eine "Schutzgebühr" von 10,-- € vom ratsuchenden fordern, aber auch in bestimmten Fällen erlassen. BH muß vom Ratsuchenden beim örtlichen Amtsgericht beantragt werden, sinnvollerweise vor dem Aufsuchen eines RA; Ausnahme: absolute Eilfälle.
Prozeßkostenhilfe wird in gerichtlichen Verfahren durch das Prozeßgericht im ZIVILprozeß bewiligt, wenn die Partei "arm im Sinne des gesetzes" ist und das Vorbringen Aussicht auf Erfolg hat (summarische Prüfung). Diese PKH wird vom Anwalt beantragt zusammen mit einem Schriftsatz(entwurf). Wird PKH bewilligt werden die EIGENEN Ksoten von der Staatskasse an den eigenen Anwalt erstattet. Bei einem (teilweisen) Prozeßverlust müssen die gegnerischen Kosten jedoch selbst getragen werden.
Falls PKH nicht bewilligt wird, kann der Anwalt die normalen Gebühren von seinem mandanten fordern; wird mangels PKH kein Mandat erteilt, verdient der RA Gebühren für das PKH-Prüfungsverfahren, die er von seinem Auftraggeber fordern kann. (Ob er sie bekommt ist eine andere Sache ...)
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moon73moon73
Du kannst Beratungshilfe in Anspruch nehmen, d.h. bei keinem oder geringem Einkommen, wird dir der Anwalt bezahlt. Geh einfach mal zu einem Anwalt für Mietrecht und sag ihm das gleich zu Beginn des Gesprächs, dass du AlG Empfänger bist und Beratungshilfe beantragen möchtest .
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SchnuffduffSchnuffduff
Du könntest auch mal zum Mieterschutzbund gehen und dich beraten lassen.Bist du kein Mitglied geben die auch gegen eine Gebühr Auskunft.
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LokfuehrerLokfuehrer
Nein auch wenn Du jemand verklagen willst.Das klärst Du mit deinem Anwalt vorher ab. Der hilft Dir dabei.
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polo6n haste keine rechtsschutzversicherung?diese deckt doch die kosten ab
http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html