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Beihilfe NRW - werden Brillengläser/Gestelle noch gezahlt?

gefragt von Falschsaenger am 25.06.2008 um 17:56 Uhr

Welche Leistungen gewährt die Beihilfe aktuell und muss ich so oder so für die Abrechnung ein augenärztliches Attest vorweisen?


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bitmap
beantwortet von bitmap am 25. Juni 2008 20:28
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Beihilfe für Beamte nemhm ich mal an(?)

Frag doch mal im Forum Beamtenrecht im Forenbereich von www.recht.de


anonym
beantwortet von nealh am 11. Juni 2009 14:25
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§ 4 der Beihilfeverordnung und die Verwaltungsvorschrift zu §4 Abs. 1 Nr. 10 sagen, dass eine Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrin vorliegen muss, um die Gläser bezahlt zu bekommen. Wenn bei beiden Augen die Zu- oder Abnahme gleichmäßig um 0,25 Dioptrin festgestellt wird, ist Essig. Die Aufwendung für eine Ersatzbeschaffung ist bei Gläsern nach vier Jahren bis zu 150 Euro pro Glas beihilfefähig ( Stand: 01.07.08 )


anonym
beantwortet von Ontario am 21. August 2008 20:09
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Für den Normalsterblichen gibt es von der Krankenkasse für die Brille keinen Zuschuss. Weder für das Gestellt noch für die Gläser. Ausnahme ab einer gewissen Verschlechterung (Dioptren) des Sehvermögens.Hier haben die Krankenkassen sehr enge Auslegungen und lehnen gerne ab. Ausnahme bei Beamten, denn diese sind Privatpatienten und erhalten Beihilfen.


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