Mein Mann ist Hessischer Landesbeamter und mit 35 % bei der HUK versichert. Die Beihilfe übernimmt 65 %. Durch extreme Belastungen an seinem Arbeitsplatz hat sich seine gesundheitliche Situation in den letzten Jahren so massiv verschlechtert, dass eine stationäre Psy-chotherapie dringend angeraten wurde. Zur Zeit befindet er sich in einer Klinik. Leider übernimmt die private Kasse nur 30 Therapiestunden im Jahr (Wer denkt in jungen Jahren bei Abschluss des Vertrages schon, dass man sowas mal braucht!). Ein stati-onärer Aufenthalt in vergleichbaren Fällen ist aber immer auf mindestens 10 - 12 Wochen ausgelegt. Bei 4 Wochen und 2 Tage - so lange wird also laut Vertrag von der PKV übernommen, sind bei Erkrankungen dieser Art keine großen Heilungs-chancen gegeben. Nun gibt es einen § 15 in der Hessischen Beihilfenverordnung. Absatz 5 besagt, dass bei einem Ausschluss seitens der PKV eine Aufstockung um mindestens 20% bzw. sogar auf 100 % möglich ist. Dass die PKV nur 30 Stunden übernimmt, ist doch eigentlich ein Ausschluss! Diese Sonderregelung hat mein Mann nun für sich beantragt. Leider kam nur ein Ab-lehnungsschreiben, ohne Begründung. Es sieht nicht danach aus, als hätte ein Jurist sich der Sache angenommen. Gemäß der Formulierung dürfte es sich um die Ableh-nung durch einen Sachbearbeiter han
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Beihilfe Hessen: Aufstockung der Beihilfe bei Ausschluss durch PKV
Frage von
Azalee
Antworten (2)
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1Antwort von
schnecke66schnecke66
Ausschluss bei der PKV bedeutet nicht Leistungsbeschränkung. Hier in diesem Fall wird die Leistung bei der Psychotherapie begrenzt, nicht ausgeschlossen. Ausgeschlossen werden Leistungen meistens nur bei angeborenen Schäden oder Behinderungen.
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1Antwort von
etmundietmundi
Ich war mal in einer ähnlichen Lage. Allerdings habe ich vorher einen Kulanzantrag bei meiner Krankenkasse gestellt. Diese hat dann gezahlt. Evtl. kann man das ja auch nachträglich machen. Ansonsten Widerspruch einlegen und am besten einen Anwalt nehmen.
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