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Beifreiung der Medikamente

Frage von zafira zafira

Hallo, mein Mann ist seit 1 1/2 Jahren schwerbehindert bedingt durch Amputation eines Beines und hat 100 % sowie das aG., er muß täglich mehrere Medikamete einnehmen. Diese Kosten sehr viel Geld und die Krankenkasse lehnt eine Befreiung ab, weil ich noch berufstätig bin und angeblich zuviel verdient.. Wer kann mir da eine Hilfestellung geben das wir die Medikamente doch befreit bekommen.

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Antworten (8)

  • 6
    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    es gibt keine generelle befreiung.

    1% des jahreseinkommens ist das mindeste, was chronisch kranke zu zahlen haben.

    alle anderen 2%.

    auch behinderte und auf sozialleistungen angewiesene menschen sind von einer zuzahlung nicht befreit.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Korrekt!

  • 3
    Antwort von manu1979 manu1979

    Normalerweise dürfte dein Mann von seinem Arzt eine Bestätigung bekommen, dass er chronisch krank ist. Diese reichst du bei der Krankenkasse ein. Die Belege der Apotheke sammeln und wenn sie 1% seines Einkommens erreicht haben, kannst du eine Befreiung beantragen. Normalerweise unabhängig von deinem Einkommen.

    Kommentar von russeliana russelianarusseliana

    genau!

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Also eine Beiamputation ist zwar eine anerkannte Behinderung und berechtigt zu einem G im Behindertenausweis, bedeutet jedoch nicht, dass man automatisch dieChroniker-Regelung für sich beanspruchen kann.

    Kommentar von manu1979 manu1979manu1979

    Ich habe diese Befreiungen mal in einer Behinderteneinrichtung beantragt, also für die Bewohner. Die haben diese Bescheinigung ALLE bekommen. Mit dem richtigen Doc sollte das kein Problem sein.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Das Wort "Behinderteneinrichtung" macht den Unterschied aus.

  • 2
    Antwort von Indy72 Indy72

    Da hast du wohl was mißverstanden: Man kriegt keine Vollbefreieung, weder als Chroniker noc als ALG2-Empfänger. Was man bekommen kann, ist die Zuszahlunbefreiung auf kassenfähige Verordnungen (Medikamente und Therapien). Dazu muss man jedoch im normalfall trotzdem 2% seines Einkommens selber tragen, indem man alle Rezeptgebühren bezahlt bis die genannte Belastbarkeitsgrenze erreicht ist. Anerkannte und sozialschwache Chroniker tragen 1% ihres Einkommens. Dein Mann gehört wohl nicht zu den souial schwachen. Aber wenn ihr alle Quittungen von den ärztlichen Quartalsgebühren und Zuzahlngen zusammenrechnet, so dass Eure Belasbrarkeitsgrenze erreicht oder überschritten ist (Eleheute werden i.d.R. automatisch zusammengefasst), dann könnt ihr eine Zuzahlungsbefreiung erfolgreich beantragen.

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    genau,DH

  • 1
    Antwort von monja1995 monja1995

    Es stimmt tatsächlich. Wenn das gesamte Familieneinkommen über einem bestimmten Betrag liegt, bekommst Du die Befreiung nicht. Sammle trotzdem alle Belege und reiche die mit der Steuererklärung ein. Wenn Du über einem bestimmten Betrag (sagt Dir das Finanzamt) liegst, dann bekommst Du einen Teil rückerstattet.
    Es gibt auch Krankenkassen, die ein sog. Programm für chronisch Kranke haben, die müssen dann weder Rezeptgebühr, noch Hilfsmittel oder Eigenanteile bezahlen. Leider steigen immer mehr Krankenkassen aus diesem Projekt aus.....

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    DH!

  • 0
    Antwort von LadyDark20 LadyDark20

    also die krankenkasse ist verpflichtet einer lebenslänglichen person ""medikament"" abhänigen zu befeien ab bestimmter summe bzw die quittungen aufzuheben dann ende des jahres ein zu schiecken und ihnen den betrag zu zahlen.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    So ist es aber gar nicht!

    Kommentar von LadyDark20 LadyDark20

    ja meinste??? kommisch...das es bei mir so ist..

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    War wohl Zufall, dass bei dir glatt aufgegangen ist. Manche Krankenkassen ziehen einem den Eigenanteil am Jahreanfang pauschal ab und man wird sofort fürs ganze Jahr befreit. Viele Kassen machen es aber nicht so. Zur Gesetzeslage gibt es hier genug korrekte beiträge zur Auswahl.

  • 0
    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Du willst von der Rezeptgebühr (Zuzahlung)befreit werden?

    Du liegst unter der Grenze von (4%)?

    Dein Mann gilt nicht als chronisch Krank?

    GKV PKV?

    Du müßtest vielleicht beschreiben was genau das Problem ist.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Was sollen die 4%? Es sind im GKV-Beriech normalerweise 2%, bei Chrnkern 1%.

    Kommentar von Mietnormade MietnormadeMietnormade

    4% Nettolohn sind 2 % Brutto bei etwa 50% Steuer. Ich weiß gibt nur noch 45% Steuer aber ist halt einfacher mit 50% zu rechnen. Ich bin immer großzügig mit den Runden. Und bei ich verdiene viel Geld ist das Gehalt sicher über 250K und bei den die Medikamente kosten extrem viel sind die Medikamentenkosten sicher auch über die 4% vom Netto.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Komische Rechnung.

    Kommentar von Mietnormade MietnormadeMietnormade

    Was ist daran komisch? 2% Brutto sind ~4 % Netto ich finde die Rechnung äußerst ernst.

  • 0
    Antwort von redhorse redhorse

    Ich würde die Sache einem Anwalt für Sozialrecht vorlegen, der könnte da vielleicht für "Erleichterung" sorgen.

    Möglicherweise könnte Ihnen Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe durch das Gericht gewährt werden können.

    Jedenfalls würde ich Rat bei einem Anwalt suchen.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Ein teurer Rat ist nicht immer viel wert. Die genauen Erklärungen zur Zuzahlungsbefreiung bekommt man auch gratis bei seiner Krankenkasse.

  • 0
    Antwort von snoopje snoopje

    Es gibt eine genaue Prozentzahl,die glaube ich bei 5% des Bruttolohnes liegt.Sammel alle Belege und wenn der Betrag überschritten wird,dann muss es genehmigt werden

    Kommentar von manu1979 manu1979manu1979

    2% im Normalfall, 1% bei chronisch Kranken.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    @ snoopie: ganz daneben!

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